Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten eines Anderen an einen Dritten verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht

7. März 2017

Das Landgericht Düsseldorf hat am 20.02.2017 durch Urteil (Az.: 5 O 400/16) entschieden, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG), führt.

In dem Fall, den das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte ging es darum, dass ein Mann im Zusammenhang mit der Rückzahlung eines Darlehens einem Dritten einen Screenshot der Darlehensnehmerin weitergeleitet hat aus dem Informationen zu ihrem Bankkonto und dem Kontostand hervor gingen, zudem stellte er die Behauptung auf, dass die Darlehensnehmerin pleite sei. Diese sensiblen Informationen stellen personenbezogene Daten dar. Wegen der Weitergabe bejahte das Gericht die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und untersagt dem Darlehensgeber im Wege der einstweiligen Verfügung die Daten an Dritte weiterzuleiten und die Behauptung, die Frau sei pleite, aufzustellen.

Die Feststellung der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in einem solchen Fall hat weitreichende Folgen. Sie führt zu einer vollen Wirksamkeit des Datenschutzrechts in privaten Angelegenheiten. Die folgenden Beispiele sollen die Tragweite der Entscheidung veranschaulichen:

Angeführt werden kann, dass ein Bankberater dem Ehemann keine Sicht auf das Bankkonto der Ehefrau gewähren darf. Die Eheschließung reicht als Rechtfertigung für die Herausgabe von solch sensiblen personenbezogenen Informationen nicht aus.

Außerdem sind auch zugeschickte Fotos grundsätzlich nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen von diesem nicht ohne Einwilligung anderen Personen, egal in welchem Verhältnis die Personen stehen, gezeigt werden.

Das Urteil ist auch im Rahmen von Krankheitsfällen zu beachten. Erkrankt beispielsweise ein Familienmitglied dürfen Informationen über den Gesundheitszustand nicht an Nachbarn / Arbeitskollegen / Freunde / etc., ohne Einwilligung des Betroffenen, weitergegeben werden.

Es sollte soweit bekannt sein, dass zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse und Verschwiegenheitsvereinbarungen im beruflichen Leben bereits für ein umfassendes Datenschutzrecht der betroffenen Personen sorgen. Durch das Urteil wurde der Datenschutz jetzt auch in das private Leben geholt.

Somit entschied das Landgericht Düsseldorf, dass „Datenschutz auch unter Freunden“ gilt. Aus diesem Grund sollte sich jeder Einzelne gut überlegen, wie er mit ihm zur Verfügung gestellten Informationen, in Zukunft umgeht, auch in privaten Angelegenheiten.