Datenschutzmängel in Berliner Krankenhäusern

7. April 2017

Die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk moniert den Umgang der Berliner Gesundheitsbehörden mit Gesundheitsdaten, insbesondere im Zusammenhang mit Patientendaten in Berliner Krankenhäusern. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbereich kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragten die fehlende Ausstattung der Gesundheitsbehörden unter anderem mit moderner Technik und den erforderlichen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund lassen sich Datenpannen, wie das unbeabsichtigte Offenlegen von Patientendaten gegenüber unbeteiligten Dritten durch die Gesundheitsbehörden, nicht verhindern.

Erhebliche Kritik äußerte die Datenschutzbeauftragte auch hinsichtlich einer mangelnden Erfassung dezentraler Prozesse innerhalb von Tochtergesellschaften der Krankenhäuser oder einer lückenhaften Umsetzung der IT Sicherheitsvorgaben bei Wartungen von Krankenhaus-ITs.

In diesem Zusammenhang wird der aktuelle Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, nach dem die Datenschutzaufsichtbehörden keine Kontrollen mehr vor Ort im Arbeitsbereich von Berufsgeheimnisträgern ausüben dürfen, keinesfalls zu einem besseren Schutzniveau der Berliner Gesundheitsdaten führen. Denn ob die Krankenhäuser die ihnen datenschutzrechtlich vorgegebenen Maßnahmenergreifungen auch tatsächlich umsetzen, könnten die Aufsichtsbehörden demnach überhaupt nicht mehr nachkontrollieren.