Großbritannien und der Datenschutz nach dem Brexit

10. April 2017

Das ‘Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland` (Großbritannien) wird aus der EU austreten. Der sogenannte Brexit ist inzwischen beschlossene Sache und hat begonnen. Mit Ablauf der nächsten zwei Jahre wird der Brexit vollzogen sein.

Jetzt muss sich die Frage stellen, wie sich der Datenschutz nach dem Brexit entwickelt, denn vor allem für Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder gelten besonders strenge Regeln und zu diesen Nicht-EU-Ländern gehört dann auch Großbritannien.

Großbritannien kann schon immer als Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes bezeichnet werden und ist auch heute noch aktiv an der EU-Datenschutzrecht Gesetzgebung beteiligt. Die anstehende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt für Großbritannien jedoch keine Rolle mehr, weil sie zum Zeitpunkt des in Krafttretens, sofern der Brexit nach Plan läuft, nicht mehr in der EU sind, sodass Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die DSGVO keinen Sinn machen. Allerdings ist zu beachten, dass der Regierung Großbritanniens daran gelegen sein muss, dass auch nach dem Brexit ein freier Datenfluss zwischen dem dann Nicht-EU-Land und den EU-Ländern gegeben sein muss. Deswegen ist davon auszugehen, dass sich das Datenschutzrecht nach dem Brexit dem der DSGVO anpassen wird, sodass keine Beeinträchtigungen bestehen. Ansonsten besteht die Möglichkeit das Firmen ihre Firmensitze in die EU verlegen, was zu einer Katastrophe für die Wirtschaft Großbritanniens führen kann.