Ethikkommission stellt Regeln zum autonomen Fahren auf

20. Juni 2017

Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Ethikkommission hat Leitlinien für selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen entworfen und diese heute vorgestellt.

Das Gremium unter Vorsitz von Udo Di Fabio wurde eingesetzt, um Empfehlungen dafür zu geben, was in automatisierte Fahrsysteme künftig zulässig, und was ausdrücklich nicht erlaubt sein sollte.

Dabei wurden neben rechtlichen auch ethische Grundsätze ins Auge gefasst. Es wurden 20 konkrete Regeln aufgestellt, die für das autonome Fahren gelten sollen, in denen auch die datenschutzrechtlichen Bedenken der Kommissionsmitglieder (darunter Wissenschaftler und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik) Ausdruck finden. So heißt es beispielswese: “Eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Fahrzeuge im Kontext einer digitalen Verkehrsinfrastruktur ist ethisch bedenklich, wenn und soweit sie Risiken einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer und der Manipulation der Fahrzeugsteuerung nicht sicher auszuschließen vermag.” Grundsätzlich müssten die Fahrzeughalter stets in der Lage sein, über die Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten zu entscheiden.