Neues Snapchat-Feature “Snap Map” erfasst automatisch Aufenthaltsort der Nutzer

26. Juni 2017

Letzte Woche präsentierte der Video-Messenger Snapchat ein neues Feature. “Snap Map” erlaubt es dem Nutzer, seinen aktuellen Standort freizugeben und damit anderen Nutzern in Echtzeit mitzuteilen, wo er sich gerade befindet. Der jeweilige Aufenthaltsort wird auf einer Weltkarte angezeigt und soll Nutzern des Messengerdienstes zeigen, wo sich ihre Freunde gerade aufhalten und was sie gerade erleben.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt diese Funktionsweise einen nicht unerheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Ausgestaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Zwar ist die neue Funktion grundsätzlich freiwillig und der Nutzer wird aufgefordert, diese aktiv einzuschalten, im Tutorial fehlt es jedoch an der Erklärung, dass eine einmal akivierte Standortfreigabe bestehen bleibt, was bedeutet, dass der Standort jedes Mal aktualisiert wird, wenn der Nutzer die Snapchat-App öffnet.

Wie ein Test der neuen Funktion von The Verge zeigt, ist der Karteneintrag so genau, dass man bei genauem Hinsehen sogar die Hausnummer des Hauses erraten konnte, an dem sich der Nutzer, der die Standortaktulaisierung aktivierte, befand. Auch auf den Detailgrad der angezeigten Weltkarte wird bis dato im Rahmen des Tutorials nicht hingewiesen und dürfte viele Nutzer überraschen. Besonders problematisch ist die neue Funktion, weil vor allem junge Leute die App nutzen und gerade diese die genauen Details und Einstellmöglichkeiten oftmals nicht erfassen können und schnell überlesen.

Wie ein Snapchat-Sprecher The Verge mitteilt, fragt die App in regelmäßigen Abständen nach, ob der Standort weiterhin bei jedem Öffnen aktualisiert werden solle. Zudem würde seitens Snapchat sichergestellt, dass die Standortdaten in “kurzen Zeitabständen” gelöscht werden. So bleibe der Standort acht Stunden auf der Karte einsehbar, wenn die App in diesem Zeitraum nicht geöffnet und der Standort erneut aktualisiert wird.

Nutzer der App, die das neue Feature nicht nutzen wollen, sollten in den sog. “Geistmodus” (Ghost Mode) wechseln.