Symposium zum Datenschutz in automatisierten Fahrzeugen

2. Juni 2017

Schon heute sammelt ein modernes Fahrzeug mehrere Gigabyte an Daten. Da die technische Entwicklung von autonom fahrenden Autos gerade erst am Anfang steht ist davon auszugehen, dass in Zukunft noch mehr Daten erhoben werden und der Datenschutz im Bereich des vernetzten Fahrens immer wichtiger werden wird. Auf Einladung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff fand deswegen am 1. Juni ein Symposium zum Datenschutz in automatisierten Fahrzeugen statt.

Zu Beginn des Symposiums wies Voßhoff noch einmal darauf hin, dass moderne Fahrzeuge mit Hilfe von Sensoren und anderen Technologien eine erhebliche Menge von Daten sammeln würden. Beispielhaft führte Sie an, dass Kilometerstände, Reifendruck, verschiedene Füllstände oder der Gurtschlussstatus gemessen würden. Darüber hinaus würden aber auch Daten über den Fahrstil und Positionsdaten erhoben. Insbesondere durch die Verknüpfung dieser Vielzahl von Daten würden sich detaillierte Persönlichkeitsprofile der Fahrerinnen und Fahrer erstellen lassen. Gerade deswegen forderte Voßhoff, dass die Fahrerinnen und Fahrer jederzeit die volle Hoheit über die Verwendung von personalisierbaren Fahrzeugdaten haben müssten. In diesem Kontext seien datenschutzgerechte Technologien und Voreinstellungen notwendig.

Um den Datenschutz im Bereich von automatisierten Fahrzeugen zu wahren, hat die Bundesdatenschutzbeauftragte eine Liste mit 13 Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren veröffentlicht. Aus Transparenzgründen müsse es für die Fahrerin oder den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten auf Basis einer gesetzlichen Regelung auch ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Insbesondere im Hinblick auf das Einwilligungserfordernis stellte Voßhoff auch klar, dass eine etwa beim Kauf abgegebene pauschale Einwilligung für beliebige Verwendungszwecke nicht genüge. In der Empfehlungsliste wird unter anderem dargestellt, dass für den reinen Fahrbetrieb in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich sei. Falls Fahrzeuge Daten untereinander austauschen müssten, müsse dieser Austausch wirksam verschlüsselt und vor einer unbefugten Nutzung oder Aufzeichnung geschützt werden. Nach dem Grundsatz „Pricavy by default“ müsse es dem Fahrzeugnutzer auch möglich sein, sein Fahrzeug so einzustellen, dass dieses möglichst wenig über sein Fahrverhalten preisgebe. Des Weiteren müsse es für die Fahrzeugnutzer unkompliziert möglich sein personenbezogene Daten zu löschen, falls eine Speicherung dieser Daten nicht gesetzlich notwendig sei.

Vor dem Hintergrund der 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung ist zudem ein Beitrag des Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, Rolf Schwartmann, zu beachten. Im Zuge des Symposiums gab dieser an, dass rund um die Privatsphäre im vernetzten Auto eine Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO generell durchzuführen sei.