Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie in Kraft getreten

4. Juli 2017

Am 30.06.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) in Kraft getreten.

Damit werden u. a. die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert: Vor allem werden die Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des BSI über die Betreiber Kritischer Infrastrukturen ergänzend zum IT-Sicherheitsgesetz ausgeweitet. Außerdem wird mit der Richtlinie und ihren Umsetzungsgesetzen ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Auf- und Ausbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit geschaffen. Eine weiteres wichtiges Ziel, Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für Kritische Infrastrukturen zu kreieren, wurde ebenfalls erreicht.

Darüber hinaus trat zeitgleich die erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 03.05.2016 in Kraft. Druch sie werden die kritischen Infrastrukturen, bislang Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser sowie Ernährung, um die Sektoren Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit sowie Transport und Verkehr ergänzt.