Hamburgischer Beauftragter für den Datenschutz setzt Recht auf Vergessenwerden durch

17. August 2017

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) konnte dieser Tage durchsetzen, dass die Google Inc. mehrere Internetangebote, auf denen personenbezogene Daten aus Insolvenzverfahren unzulässig veröffentlicht werden, generell nicht mehr als Suchergebnisse verlinkt.

Vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Auffindbarkeit ihrer Insolvenzdaten über die Google-Suchmaschine. Nach Einschätzung des HmbBfDI stellt die Auffindbarkeit von Informationen über die Insolvenzverfahren der Betroffenen bei bloßer Namenssuche einen erheblichen Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Diese Informationspreisgabe könne erhebliche Auswirkungen auf die Teilnahme der Betroffenen am geschäftlichen Verkehr haben, zudem mangele es bei den Nutzern der Suchmaschine häufig am diesbezüglichen Informationsinteresse, wenn sie bei bloßer Namenssuche über die Suchmaschine Informationen aus Insolvenzverfahren erhalten.

Dazu äußerte sich der HmbBfDI, Prof. Dr. Johannes Caspar, erfreut: “In Fällen wie diesem (…) hat das Recht auf Vergessenwerden gegenüber Suchmaschinen eine besondere Bedeutung für die Betroffenen.”