Vom Freistaat zum Überwachungsstaat?-Tausende Kameras für Bayern

23. August 2017

Zu den aktuell mehr als 17.000 Überwachungskameras in Bayern sollen weitere tausende Kameras in Bayern hinzukommen, primär um Straftaten zu verhindern und den Bürgern ein verstärktes Sicherheitsgefühl zu geben. In Zeiten des Terrors eröffnet dies den polizeilichen Ermittlern einerseits bessere Handlungsmöglichkeiten, andererseits werden dadurch jedoch die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger intensiviert. Innenminister Joachim Herrmann wehrt sich gegen den Vorwurf, einen Überwachungsstaat zu errichten, denn eine flächendeckende Überwachung, wie in England z.B. soll es in Bayern keinesfalls geben. Vielmehr möchte man sich bei dem Vorhaben der Videoüberwachung auf die folgenden fünf Schwerpunkte konzentrieren: Es sollen mehr festinstallierte Videoüberwachungsanlagen geben, die mobile Videoüberwachung soll erweitert, die kommunale Videoüberwachung soll erhöht und die Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden gesteigert werden. Zuletzt ist auch der Einsatz intelligenter Videoüberwachungsmöglichkeiten, wie das Auslesen biometrischer Daten oder des Verhaltens, geplant.
Der Einsatz intelligenter Videoüberwachungen sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Damit würde eine Person, die noch nichts Verbotenes getan habe, nur wegen ihres Verhaltens polizeilich bewertet. Wenn dies Schule mache, seien die Menschen ihre Privatsphäre endgültig los, diese verfassungsrechtlichen Bedenken äußerte Thomas Petri, der Landesbeauftragte für Datenschutz. Äußerst erstaunlich und aus verfassungsrechtlicher Sicht ebenso bedenklich ist in diesem Zusammenhang jedoch die Haltung der betroffenen Bürger selbst zu dem Vorhaben. In einer Umfrage eines Meinungsforschungsinstitutes im Auftrag u.a. des Verbandes für Sicherheitstechnik gaben 74 Prozent der Befragten an, Befürworter der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu sein. Nur neun Prozent der Befragten sprachen sich dagegen gegen den Einsatz der Überwachungskameras aus.