Analyse medizinischer Daten – zukünftig möglich oder weiterhin durch das Datenschutzrecht unantastbar?

5. Oktober 2017

Bisher war eine umfangreiche Datenanalyse innerhalb der Medizin nahezu unmöglich. Grund dafür ist, dass medizinische Daten innerhalb des Datenschutzes eine besondere Art der personenbezogenen Daten darstellen. Diese Daten rechtskonform für eine Analyse nutzbar zu machen setzt dabei eine Anonymisierung der Daten voraus.

Da eine Analyse medizinischer Daten ein großes Potenzial aufweist und durchaus zu einer besseren medizinischen Entwicklung beitragen kann, hat ein deutsches Start-up Unternehmen eine Methode entwickelt die sensitiven Personendaten zu anonymisieren.

Mittels Algorithmen wird dabei eine Systematik der Daten erstellt ohne diese einem speziellen Patienten zuordnen zu können. Das Ergebnis ist eine Ansammlung von rein synthetischen Daten, die der bald wirksamen Datenschutzgrundverordnung nicht unterliegen.

Trotz sinkender Qualität der Daten überwiegen die Möglichkeiten die sich für Unternehmen daraus bilden. Unternehmen soll dabei die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Analyse der Daten zusammen mit Partnern ermöglicht werden. So sollen zukünftig alle Bereiche personenbezogener Daten erschlossen werden, ohne die Privatsphäre der Patienten oder Kunden zu beeinträchtigen.

Bezüglich der Frage, welchen Auflagen eine derartige Synthese von Daten zukünftig unterliegen wird, debattieren Juristen und Datenschutzbeauftragte derzeit.  Ob eine vollständige sowie fehlerfreie Synthese unabhängig von der Datenschutzgrundverordnung durchgeführt werden kann, bleibt jedoch abzuwarten.

Kategorien: Allgemein · Gesundheitsdatenschutz
Schlagwörter: ,