Microsoft plant, Klage gegen US-Justizministerium fallen zu lassen

25. Oktober 2017

Microsoft beabsichtigt, nach einer Änderung von Richtlinien seitens des US-Justizministeriums, eine Klage gegen die Behörde zurückzuziehen. Microsoft hatte Anfang 2016 Klage eingereicht, da es die Regelungen des Justizministeriums, zu Ermittlungszwecken auf Kundendaten zugreifen zu können, ohne dass diese hierüber zeitnah bzw. überhaupt informiert werden, für verfassungswidrig hielt.

Die US-Behörden können über sogenannte „National Security Letter“ (NSL) die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Da die betroffenen Unternehmen im Rahmen eines solchen Herausgabeverlangens zu absolutem Stillschweigen verpflichtet werden, besteht für sie weder die Möglichkeit, ihre Kunden über die Weitergabe ihrer Daten zu informieren, noch die Möglichkeit, gegen die NSL vorgehen zu können. Microsoft sieht hierin einen Verstoß gegen das Recht eines Jeden, zu erfahren, wenn gegen ihn behördlich ermittelt wird.

Nun hat jedoch das Justizministerium die Richtlinien dahingehend angepasst, dass geheime Zugriffe auf Kundendaten nur noch unter strengen Bedingungen und in Ausnahmefällen zulässig sein sollen. In den anderen Fällen dürfen die Kunden zukünftig in absehbarer Zeit über die Weitergabe der Daten informiert werden.

Ziel der Klage von Microsoft war es, gegen die unbeschränkte Geheimhaltungsverpflichtung vorzugehen, weshalb sich das Unternehmen dazu entschlossen hat, die Klage zurückzuziehen. Jetzt bleibt abzuwarten, wie schnell das Parlament eine entsprechende gesetzliche Grundlage schafft, ein Gesetzentwurf soll bereits vorliegen.

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