Ein Jahr Privacy Shield

7. November 2017

Der EU-US Privacy Shield (Privacy Shield) soll die Daten von EU-Bürgern vor dem US-Spähapparat schützen. Kritiker haben jedoch ernste Zweifel, ob dies momentan der Fall ist.

Der transatlantische Datenpakt ist seit gut einem Jahr in Kraft und wurde jetzt einer ersten Überprüfung unterzogen. Der Privacy Shield ist der Nachfolger des Safe Harbor Abkommens, welches in einer aufsehenerregenden Entscheidung des EuGH aufgehoben wurde.

Zweck des Privacy Shield ist, in den USA ein ähnliches Datenschutzniveau zu erreichen wie in der EU, sodass die Daten der EU-Bürger in den USA genauso geschützt sind wie hier zu Lande. Dabei soll insbesondere erreicht werden:

  • die Daten sollen sicher sein vor ausufernder Massenüberwachung durch US-Behörden (zB die NSA),
  • eine Ombudsperson, die im US-Außenministerium etabliert wird, an die sich EU-Bürger direkt wenden können,
  • keine Speicherung auf unbestimmte Zeit von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern durch Unternehmen.

2400 Firmen haben sich seit der Einführung für den Schutzschirm zertifiziert. Dazu gehören Branchenriesen wie Amazon, Tesla, Facebook und Google. Die Wichtigkeit des Privacy Shield als Datenschutzregelung ist demnach nicht von der Hand zu weisen. Neben der Zertifizierung bleiben als rechtliche Grundlage nur Standardvertragsklauseln.

Die erste Überprüfung zeigt allerdings, dass der Privacy Shield immer noch umstritten ist und das zentrale Forderungen, wie die Ombudsperson, von Seiten der US-Regierung noch nicht umgesetzt sind. Zudem hat US-Präsident Trump bereits kurz nach Amtsantritt versucht den Datenschutz für Nichtamerikaner per Dekret aufzuheben.

Dennoch ist die verantwortliche EU-Justizkommissarin Vera Journová nicht unzufrieden mit dem Verlauf des ersten Jahres. Es wird zwar gemahnt, dass die Ombudsperson möglichst schnell ernannt werden sollte, aber sie ist sich sicher, dass die USA die Sorgen der Europäer inzwischen ernst nehmen.

Kritiker bemängeln allerdings weiterhin, dass zu wenig getan wird, um die bestehenden Ansprüche durchzusetzen und das der Privacy Shield die im Safe Harbor Urteil formulierten Anforderungen nicht erfüllt.