WhatsApp gehört nicht an die Schule

20. Februar 2018

An einer Grundschule in Thüringen wurden Eltern dazu aufgerufen, den Messenger-Dienst WhatsApp zu nutzen. Andere Eltern wiederum sahen darin datenschutzrechtliche Probleme und baten die Aufsichtsbehörde, dies zu überprüfen.

Die Elternsprecherversammlung hatte vor, die Kommunikation der Eltern untereinander auf Basis von WhatsApp zu organisieren. Hinweise oder Erklärungen zu möglichen rechtlichen Folgen und Hintergründen rund um die Nutzung von WhatsApp gab es dabei nicht. Die Aufsichtsbehörde entschied auf das Ersuchen der Eltern hin, die sich weigerten, WhatsApp zur Kommunikation zu nutzen, dass WhatsApp nicht an die Schulen gehört. Neben den Lehrern und den Verwaltungskräften an den Schulen haben auch die Eltern Datenschutzgesetze zu beachten, wenn sie schulische Aufgaben mit wahrnehmen.

Bereits im Mai 2017 hatte sich Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass WhatsApp zu schulischen Zwecken nicht geeignet ist. Sollten Lehrer es für notwendig erachten, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter in Betracht, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten (z.B. Signal 2.0, Pidgin/OTR, SIMSme).

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