Bewältigungsaufgabe des neuen Datenschutzes für den Staat

7. März 2018

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, allerdings besteht noch viel Nachholbedarf diesbezüglich.

Allein auf Bundesebene sind 154 Rechtsnormen an die neue Verordnung anzupassen. Die meisten Bundesländer hinken dabei jedoch noch hinterher. Dies sorgt für viel Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Einführung der DGSVO. Auch ein Bußgeldkatalog wurde bisher von der Bundesregierung nicht vorgelegt.

Auf Seiten der Behörden verläuft die Vorbereitung auf die neue Verordnung ebenfalls nur schleppend. Ein großer Personalmangel herrscht bei den Datenschutzbehörden, welcher sich aufgrund des wachsenden Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches durch die DSGVO weiter verschlimmern wird.

Es ist abzuwarten, wie die Länder und die Bundesregierung sich noch bis zum 25. Mai auf die DSGVO vorbereiten.