Neuer Leitfaden zur Umsetzung der DSGVO für Krankenhäuser

12. März 2018

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gemeinsam mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz einen Leitfaden zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, praktische Hinweise zur Umsetzung der DSGVO zur Verfügung zu stellen und bestehende Unsicherheiten abzubauen. Da es bislang nur wenige Hilfstellungen in diesem Bereich gab, war es das erklärte Ziel beider Datenschutzaufsichtsbehörden, erste Hinweise zur Auslegung der DSGVO im Bereich des Gesundheitsdatenschutzes zu geben. Der Leitfaden eignet sich zur Orientierung ebenfalls für Krankenhäuser in anderen Bundesländern.

Schwerpunkt des Leitfadens ist das Datenschutzmanagement, um den erhöhten Anforderungen der DSGVO Rechnung zu tragen. Nach Auffassung der Verfasser sollte das Datenschutzmanagement im Wesentlichen neun Punkte erhalten. Genannt wird in diesem Zuge unter anderem die Festlegung eines Teams, das zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen den Datenschutzbeauftragten unterstützen soll. Darüber hinaus enthält der Leitfaden Handlungsempfehlungen zur Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, der Auflistung von Datenschutzkonzepten für Verfahren und Auftragsverarbeitungsverträgen, sowie der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen. Zudem werden die Punkte der Risikoabschätzung, der Behandlung von Datenschutzverletzungen sowie der Implementierung von Informationspflichten und der Umsetzung von Betroffenenrechten thematisiert.