Neues Datenschutzrecht setzt Grenzen für Vermieter

20. März 2018

Bei der Wohnungssuche ist die obligatorische Selbstauskunft ein bekanntes Mittel. Potentielle Mieter füllen diese auch zumeist ohne weitere Nachfragen aus. Allerdings wissen viele Mieter nicht, was mit ihren Daten geschieht und wer alles Zugriff auf ihre Daten hat.

Durch die Datenschutzgrundverordnung, welche ab dem 25. Mai angewendet wird, sollen Vermieter nun mit dem Umgang von personenbezogenen Daten potentieller Mieter Grenzen gesetzt werden.

Grundsätzlich dürfen die Daten des Betroffenen nur für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Mietverhältnisses verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten von Personen, mit denen kein Mietvertrag zustande gekommen ist, dürfen weder gesammelt noch gespeichert werden. Eine weitere Verarbeitung ist nur dann zulässig, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind, z.B. in der Hoffnung, von Eigentümer, Makler oder Verwalter über die nächste freie Wohnung informiert zu werden.

Auch für den Fall eines Auszugs gelten strengere Vorgaben. Nach dem Auszug eines Mieters müssen die Daten “ohne unangemessene Verzögerung” gelöscht werden, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Dies ist grundsätzlich nach der Kündigung und Abrechnung der Nebenkosten und Kaution gegeben.

Kategorien: Allgemein