Ablauf der Frist zur Umsetzung der „E-Privacy-Richtlinie“ (Richtlinie 2009/136/EG) in nationales Recht der EU-Länder, die Europäische Kommission droht mit Sanktionen

27. Mai 2011

Bis 25. Mai 2011 hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neue Richtlinie 2009/136/EG für elektronische Kommunikation in das jeweilige nationale Recht umzusetzen.

Diese Datenschutzrichtlinie dient dem Schutz der Verbraucher durch mehr Transparenz und Sicherheit. Besonders betroffen ist die Verwendung von Cookies, die die letzten Jahre eine starke Rolle in der Werbewelt spielt. Cookies speichern Daten (wie z.B. Passwörter) und sammeln Informationen über das Verhalten von Nutzern verschiedener Webseiten. Dadurch kann das Kaufverhalten der Nutzer analysiert und zu Werbezwecken verwendet werden. Die Richtlinie sieht vor, dass Cookies nur nach der Einwilligung des Nutzers auf seinem Computer installiert und aktiv werden.

Die EU-Richtlinie hat allgemein starke Kritik wegen der Umsetzungsschwierigkeiten und die Belästigung bei Internetsurfen erhalten.

Nach dem inzwischen eingetretenen Ablauf der Frist zur Umsetzung ist festzustellen, dass die Mehrheit der Regierungen der Mitgliedstaaten die Richtlinie 2009/136/EG in nationale Gesetze nicht übernommen hat. Estland und Dänemark haben der Kommission mitgeteilt, dass sie ihre nationale Gesetzte an die EU-Richtlinie angepasst haben. England, Frankreich, Slowenien und Litauen haben teilweise Anwendung bekannt gemacht. Deutschland spricht sich gegen eine jetzige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht aus und will die Diskussion auf europäischer Ebene führen. Die Bundesregierung will mögliche Selbstverpflichtungserklärungen der Werbewirtschaft abwarten.

Die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, hat vor dringenden Maßnahmen gegen die umsetzungsunwilligen Länder gewarnt. Der Pressesprecher der Europäische Kommission, Jonathan Todd, hat von möglichen Verfahren wegen Rechtsverletzung gegen diese Länder gesprochen.