Bundesregierung: Besserer Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet

25. August 2011

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein “Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” beschlossen, um Kosten- und Abofallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen zu einem stetig wachsenden Problem entwickelt haben, effektiv zu bekämpfen. Damit es unseriösen Unternehmen erschwert wird, durch unklare und irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst die Kostenpflichtigkeit angebotener Waren oder Dienstleistungen zu verschleiern, sollen alle Unternehmen künftig verpflichtet sein, bei kostenpflichtigen Online-Angeboten auf den Preis, die Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich hinzuweisen. Ein wirksamer Vertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher mittels eines Klicks ausdrücklich bestätigt, dass er die Hinweise zur Kenntnis genommen hat (“Button-Lösung”). Erst nach dieser Bestätigung durch den Verbraucher darf der Bestellvorgang eingeleitet werden.

Bereits im Juni haben sich Vertreter des EU-Parlamentes, der Rates und der Kommission ebenfalls auf die Aufnahme einer “Button-Lösung” in die geplante europäische Verbraucherschutzrichtlinie geeinigt, die im Herbst dieses Jahres beschlossen werden soll, allerdings eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren für die Mitgliedsstaaten vorsieht. (sa)