LG Leipzig: Verurteilung des Kino.to-Programmierers

11. April 2012

Das Landgericht Leipzig hat Medienangaben zufolge den hauptverantwortlichen Programmierer der Infrastruktur des Filmportals Kino.to zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt. Über das Filmportal, welches seit dem Einschreiten der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen seit Juni des vergangenen Jahres offline ist, sollen 135.ooo raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen erreichbar gewesen sein, die auf Filehostern gelagert wurden. Zeitweise habe das Filmportal bis zu vier Millionen Nutzer täglich verzeichnen können.

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