Mehr Transparenz für Patienten: Patientenrechtegesetz beschlossen

23. Mai 2012

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministeriums der Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten den vom Bundeskabinett am heutigen Tage beschlossenen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) kommentiert. In dem Gesetzesentwurf  ist u.a. aufgenommen, dass der Behandlungsvertrag – also die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Vertretern andere Heilberufe (z.B Heilpraktiker, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeut) – ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird. Weiterhin aufgenommen sind Regelungen zur umgehenden und verpflichtenden Aufklärung von Patienten sowie zu Dokumentationspflichten. Geregelt wird, dass Patientenakten vollständig und sorgfältig zu führen sind. Patienten bekommen des Weiteren nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.

Nach Ansicht der Bundesjustizministerin Leuthheusser-Schnarrenberger gleichen die neuen Regelungen nicht nur das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus, sondern sie helfen den Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können. Auch Bundesgesundheitsminister Bahr sprach sich für das Patientenrechtegesetz aus. „Das neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten. Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Mit dem gemeinsam vorgelegten Patientenrechtegesetz schaffen wir endlich eine einheitliche gesetzliche Grundlage und sorgen dadurch für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheits- wesen.” Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Zöller sieht in dem Patientenrechtegesetz eine Stärkung der Patienten auf dem Weg “vom Bittsteller zum Partner”. Der Gesetzentwurf sei ein neues, zeitgemäßes Fundament.