DSK: Überarbeitung des Entwurfs für ein Patientenrechtegesetz gefordert

24. Mai 2012

In einer am gestrigen Tag veröffentlichten Entschließung hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) die Bundesregierung mit Nachdruck aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) zu überarbeiten. Zwar teile sie das Anliegen der Bundesregierung, die Rechte von Patienten zu stärken. Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen seien jedoch nicht ausreichend.

Nach Ansicht der DSK dürfen die vertraglichen Offenbarungsobliegenheiten der Patienten gegenüber den Behan­delnden nicht ausgeweitet werden. Insbesondere dürfe keine Verpflichtung zur Offenlegung von Angaben über ihre körperliche Verfas­sung aufgenommen werden, die keinen Behandlungsbezug haben. Ferner sei es zwingend, dass Patienten in jedem Fall und nicht erst auf Nachfrage über erlittene Behandlungsfehler informiert werden. Der Gesetzentwurf lasse zudem im Zusammenhang mit der Behandlungsdokumentation verlässliche Vorgaben zur Absicherung des Auskunftsrechts der Patienten sowie zur Archivierung und Löschung vermissen und bedürfe insoweit einer Ergänzung. Der Zugang der Patienten zu den sie betreffenden Behandlungsdokumentation dürfe weiterhin nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Klargestellt werden müsse überdies, dass auch berechtigte eigene Interessen der Angehörigen einen Auskunftsanspruch begründen können. Regelungsbedürftig seien zuletzt der Einbezug Dritter im Rahmen eines Behandlungsvertrages (Auftragsdatenverarbeitung) sowie der Umgang mit Behandlungsdokumentationen im Falle eines vorübergehenden Ausfalls, des Todes oder der Insolvenz des Behan­delnden.