Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft

1. Februar 2013

Die Opposition hat sich eindeutig gegen den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft in seinem jetzigen Zustand ausgesprochen. Die im Entwurf normierten Voraussetzungen einer Bestandsdatenauskunft, so der SPD-Politiker Michael Hartmann, seien nicht ausreichend, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu erfüllen. Insbesondere sei ein Richtervorbehalt erforderlich, bevor ein Zugriff auf Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift etc.) des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses erfolgen dürfe.

Die Linke sieht es als problematisch an, dass der Entwurf keinerlei Regelungen dahingehend enthalte, wann Behörden auf Pins, PUKs oder auf sonstige Zugangssicherungscodes zugreifen dürfen. Zumal stelle solch ein Zugriff ohne eine konkrete Gefahrenlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht vorsehe, einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Ebenfalls skeptisch gaben sich die Grünen (Bündnis 90/Grüne), da die geplanten Eingriffe zu dem geplanten Ziel unverhältnismäßig seien.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP räumte ein, dass es noch Veränderungen des Entwurfes bedürfe. Sie fügte an, dass der Zugriff der Provider auf Zugangssicherungscodes praktische Probleme hervorriefe. Ebenfalls meinte sie, dass auch in verfassungsrechtlicher Sicht noch Hindernisse bestehen.

Ole Schröder, CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sieht neue Regelungen, insbesondere für eine effektive Strafverfolgung bei Straftaten im Internet, als unbedingt notwendig an. Die Zuordnung von IP Adressen sei meist der einzig erfolgreiche Weg.