Österreich: Neue Datenschutzbehörde

13. Mai 2013

Medienberichten zufolge hat der Verfassungsausschuss des österreichischen Nationalrats als Reaktion auf die Feststellung des Europäischen Gerichtshofes, dass die bisherige Datenschutzkommission nicht hinreichend unabhängig ist, eine Novelle des Datenschutzgesetzes beschlossen, wonach die Einrichtung einer neuen Datenschutzbehörde vorgesehen ist. Diese Datenschutzbehörde werde nicht nur als unabhängige Kontrollstelle zur Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften fungieren, sondern u.a. auch für die Führung von Registrierungsverfahren, die Genehmigung von Datenübermittlungen ins Ausland, die Genehmigung von Datenverwendungen für wissenschaftliche oder statistische Zwecke und die Auskunftserteilung an Bürger zuständig sein. Der/die Leiter/in soll für jeweils fünf Jahre von dem Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung bestellt werden. Damit rücke man von der ursprünglich vorgesehenen Einrichtung eines Fachbeirates zur Unterstützung der Datenschutzbehörde ab.