VzNRW: Abmahnung der Telefon wegen Drosselungsklausel in DSL-Verträgen

8. Mai 2013

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VzNRW) hat die Telekom Medienberichten zufolge wegen der seit Anfang Mai geltenden Drosselungsklausel in den DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt und aufgefordert, diese Klausel ersatzlos aus den Verträgen zu streichen. Man sehe in der Bandbreiten- beschränkung bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Es störe nicht eine mögliche Verletzung der Netzneutralität, sondern, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden. Die Drosselung bedeute z.B. für VDSL-Kunden, denen bis zu 50 MBit/s versprochen werden, eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent. Die Telekom könne nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Ansonsten müsse eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Drosselungsklausel herbeigeführt werden.

 

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