Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

18. Juni 2013

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU ist verabschiedet worden und tritt zum 13. Juni 2014 in Kraft. Damit wissen Händler bereits 1 Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes, wie sich zukünftig die Rechtslage darstellen wird. Neben diversen Änderungen im Fernabsatzrecht, werden in das Bürgerliche Gesetzbuch  grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen, z.B. eine Musterwiderrufsbelehrung. Einem Blog zufolge sind die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes:

  • die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
  • das sog. “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft
  • Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes sind künftig vom Verbraucher zu tragen (wenn er vom Händler über diese Rechtsfolge belehrt wurde)
  • Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit der Ausnahme von z.B. Expresszuschlägen
  • Rücksendefristen und Zurückbehaltungsrechte werden geregelt
  • Reform der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
  • Widerrufsrecht bei Downloads werden erstmals gesetzlich geregelt
  • Kundenhotlines dürfen künftig keine Zusatzkosten auslösen (wie z.B. bei 0180- oder 0900-Nummern)
Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: