Amtsgericht Rostock erklärt Durchsuchung von zwei Feuerwachen für rechtswidrig

26. August 2013

Das Amtsgericht in Rostock hat die Durchsuchungen  von zwei Rostocker Feuerwachen für rechtswidrig erklärt. Bei den Durchsuchungen war fremde Software gefunden worden, mit der ein gezielter Missbrauch von Daten möglich sei, so die zuständige Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht ordnete an, dass die Maßnahmen unverzüglich einzustellen seien. Zwar sei nicht auszuschließen, dass es einen Verstoß gegen das geltende Recht gegeben habe, jedoch sei eine erforderliche richterliche Genehmigung vor der Durchsuchung nicht eingeholt worden. Nach Ansicht des Amtsgericht Rostock habe keine Gefahr im Verzug vorgelegen, so dass vor einer Durchsuchung ein Richter diese hätte genehmigen müssen. Eine richterliche Genehmigung sei aber nie erteilt worden, obwohl dies am Tag der Durchsuchung möglich gewesen sei. Grund für die Durchsuchung war, dass durch die beschlagnahmten Computern Informationen über Einsätze von Feuerwehr und Polizei an Medien weiter gegeben worden seien. Insbesondere seien auch besonders sensbible, höchstpersönliche  Daten der Einsatzkräfte sowie von verletzten Personen an die Medienvertreter übermittelt worden. Aus diesem Grund, so die Staatsanwaltschaft, sei eine Durchsuchung ohne Richterbeschluss auch erforderlich und angemessen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hat sich nur zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung an das zuständige Landgericht gewandt.

 

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