GroKo, EU und die Vorratsdatenspeicherung

17. Dezember 2013

Das 2010 vom Bundesverfassungsgericht als nichtig erklärte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung will die große Koalition (GroKo) Medienberichten zufolge wieder aufgreifen. In Rahmen der Koalitionsverhandlungen sollen sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt haben, die umstrittene EU-Richtlinie von 2006 (Richtlinie 2006/24 EG über die Vorratsspeicherung von Daten) umsetzen zu wollen. Einerseits durchaus berechtigt, ist Deutschland doch das einzige Land, das die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat und deshalb auch schon von der EU-Kommission verklagt wurde.

Andererseits verwunderlich ist Zeitpunkt, wo sich doch gerade der Europäische Gerichtshof in mehreren Klagen mit genau dieser Problematik befasst und ein Urteil in naher Zukunft zu erwarten ist. Das sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar so und warnte die künftige Bundesregierung davor, hier voreilig tätig zu werden. Die Warnung ist ausgesprochen gerechtfertigt. So liegt nämlich seit vergangener Woche dem EuGH ein Rechtsgutachten des EU-Generalanwalts Cruz Villalón vor, wie heise online mitteilte. In diesem heißt es, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in vollem Umfang unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte sei. Das heißt konkret, der Generalanwalt sieht die Grundrechte durch die EU-Richtlinie verletzt. Darüber hinaus sei auch die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig. Damit teilt Villalón in großen Teilen die Meinung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010.

Die Grünen im Europaparlament sowie die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßen das Gutachten und fordern sogar die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in der EU, teilt die tagesschau mit.