EU-Datenschutzgrundverordnung nimmt weitere Hürde

17. März 2014

Das Europaparlament hat Medienberichten zufolge der EU-Datenschutzgrundver- ordnung zugestimmt, die zu einer weiteren Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in Europa und einer besseren Durchsetzung  führen soll. Laut dem Berichterstatter Jan Philipp Albrecht werden derzeit die geltenden Regeln zu neunzig Prozent nicht durchgesetzt. Dies soll mit der Einführung des Marktortprinzips durch die Reform verbessert werden. Die EU-Datenschutzgrund- verordnung greife unabhängig vom Ort der Niederlassung des Unternehmens ein, so dass auch gegen die Global Player wie Facebook und Google in ganz Europa auf Basis einheitlichen Datenschutzrechts vorgegangen werden könnte. Zudem soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Im nächsten Schritt müsse sich der Rat mit dem Entwurf befassen. Im besten Fall wird bis zum Ende des Jahres ein Kompromiss zwischen dem Rat und Parlament erreicht, so Albrecht, so dass Anfang des nächsten Jahres die EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet werde könnte. Vor 2017 sei aber nicht mit deren Anwendung zu rechnen.

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