Kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

14. April 2014

Die Bundesregierung plant derzeit kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, so heise.de. Der Europäische Gerichtshof hatte letzte Woche verkündet, dass die gegenwärtig existierende Richtlinie gegen europäisches Recht verstoße. Die Bundesregierung wolle erst dann aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegen werde. Dies sei, so die Bundesregierung, frühestens im Herbst 2016 denkbar. Dieses Abwarten der Regierung wird teilweise als kritisch erachtet, da eine Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig sei.