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ADAC fordert für Autobesitzer mehr Entscheidungshoheit über ihre eigenen Daten

15. Januar 2020

Der ADAC hat im Rahmen von zwei Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2019 analysiert, welche Daten von modernen Automodellen erhoben, gespeichert und an den Hersteller weitergeleitet werden. Der ADAC bemängelt, dass dieser Vorgang für Fahrer nicht ausreichend erkennbar sei und fordert mehr Rechte für die Verbraucher.

Welche Daten ein Auto im Einzelnen übermittelt hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. Die vom ADAC erstellte Liste mit betroffenen Daten ist daher nicht allgemeingültig. Eine vollständige Aufzählung kann nur der Hersteller liefern. Von der Übermittlung erfasst sind jedenfalls Daten wie die GPS-Position und Technikdetails vor allem aber auch Daten zum Fahrverhalten der Autobesitzer. Rückschlüsse auf den Fahrstil und auf das Bremsverhalten des Fahrers sind damit ebenso möglich.

Laut ADAC sei es für den Fahrzeugbesitzer nicht ausreichend ersichtlich, dass es zur Datenübertragung bzw. zur Datenerfassung kommt. Auch wie die Hersteller mit den Daten umgehen, würde dem Verbraucher nicht offen kommuniziert. Der ADAC fordert daher mehr Transparenz, freien Datenzugang, Datensicherheit und Entscheidungsbefugnis der Fahrer über ihre eigenen Daten. Notfalls verlangt der Automobilclub neue gesetzliche Reglungen zur Durchsetzung dieser Rechte.

Die DSGVO bietet zumindest für personenbezogene Daten weitreichenden Schutz. Ihre Grundsätze gelten auch für die Automibilbranche. Kommt es zu entsprechenden Verstößen, sind behördliche Sanktionen oder Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen. Für die Hersteller wird es daher wichtig sein, rein technische von personenbezogenen Daten zu unterscheiden und letztere rechtskonform zu schützen.

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Big Auto is watching you

2. Juni 2016

Das eigene Auto ist für viele Menschen nicht nur ein Fortbewegungsmittel sondern ein wichtiger privater Raum. Hier kann man (relativ) ungestört Musik hören, lauthals mitsingen, fluchen oder auch ganz zivilisiert telefonieren (natürlich nur mit Freisprechanlage).

Doch dieser Raum ist inzwischen oft weniger privat als man denken möchte. Je moderner das Auto ist, dester mehr Sensoren, Computerchips und Datenverbindungen enthält es. Oder anders ausgedrückt: Je moderner das Auto ist, desto eher überwacht es seine(n) Fahrer(in).

Dass diese Daten nicht nur “einfach so” gesammelt sondern vielmehr an den jeweiligen Hersteller übertragen und von diesem ausgewertet werden, hat nun der ADAC in einer Untersuchung deutlich gemacht. Wie der Bayrische Rundfunkt berichtet, hat der ADAC dabei etliche Details offen gelegt, die bis dahin nicht bekannt waren.

So werden u.a. nicht nur technische Informationen automatisch an den Hersteller übertragen, sondern auch, wie oft der Fahrer eine CD oder einen USB Stick in die Multimedia-Anlage steckt, wie viele Fahrer das Auto nutzen oder ob der Fahrer eher sportlich oder entspannt fährt. Diese Informationen befriedigen nicht nur die Neugier des Herstellers, sondern bieten sich selbstverständlich auch zum Verkauf an. Eine Versicherung könnte im Kulanzfall durchaus an dem Fahrstil des Fahrers interessiert ein.

Problematisch ist jedoch nicht nur die Sammlung und Übertragung der Daten an sich, sondern auch das Unwissen vieler Nutzer. Zwar wiesen nach Berichten der tagesschau die Hersteller Daimler und BMW darauf hin, dass der Fahrer über die Betriebsanleitung informiert würde und die Dienste wahlweise deaktivieren könne. Gleichwohl machen die Autohersteller in der Regel ein Geheimnis darum, welche Informationen zu welchen Zwecken gesammelt werden. Und auch wenn womöglich Angaben in der Betriebsanleitung stehen, darf vermutet werden, dass die wenigsten Autofahrer aus diesen Angaben Klarheit über die Datensammlung gewinnen.

 

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Neues Gesetz für den Datenschutz im Auto?

9. April 2015

Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, fordert in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung neue gesetzliche Regelungen zum Datenschutz von Fahrern in PKW. Im Gegensatz zum Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht Klingbeil die Erhebung von technischen Daten in Kraftfahrzeugen grundsätzlich kritisch, da jeweils zumindest der Halter eines Fahrzeugs den Daten zugeordnet werden könne, wodurch personenbezogene Daten betroffen wären. Auch Klingbeils Kollege, Dr. Thilo Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein meldete zuletzt Bedenken gegenüber der Position des VDA an.

Insbesondere der Grundsatz der Datensparsamkeit dürfte beim massenhaften Sammeln von Daten im Auto gefährdet sein. Neben überzeugenden Löschkonzepten muss die Industrie auch Wege zum Pseudonymisieren bzw. Anonymisieren finden, um dem Thema Datenschutz gerecht zu werden. Klingbeil sieht hier aber auch ein Chance für die deutschen Premuimanbieter, gute Datenschutzkonzepte auch werbewirksam zu nutzen.

An den Daten selbst ist neben der Autoindustrie vor allem auch die Versicherungsbranche interessiert. Die Sparkassen Direktversicherung bietet bereits seit einiger Zeit einen entsprechenden “Telematik-Sicherheits-Service” an, der momentan aber vergriffen ist.

Letztlich bleibt es dabei: das Kleingedruckte im Kaufvertrag des neuen Familienautos sollte zukünftig auch mit Blick auf den Datenschutz sorgfältig gelesen werden, um eine unfreiwillige Einwilligung in entsprechende Erhebungen bzw. Verarbeitungen von personenbezogenen Daten auszuschließen.

Was mein Auto über mich weiß – Datenschutz im Automobil

7. Januar 2014

Moderne Autos sind bis unters Dach voll mit Elektronik. Damit sind nicht etwa elektronisch verstellbare Sitze oder Regen- und Lichtsensoren gemeint. Vielmehr geht es um eigenständige kleine Rechner mit großer Leistung, die in sämtlichen in das Fahrzeug integrierten Systemen vorhanden sind. GPS, ECall, Car2Car, mobile Internetverbindungen, Connected-Drive- und Multimedia-Infotainment-Systeme – um nur einige zu nennen – sind Systeme, die darauf ausgerichtet sind, erstens im Notfall Leben zu retten und zweitens, dem Fahrer ein Angebot maximalen Komforts zur Verfügung zu stellen.

All die kleinen Helferlein, die der Kunde auch schon in Kleinwagen zumindest optional hinzukonfigurieren kann, sind durchaus sinnvoll. Viele elektronische Hilfen arbeiten dabei völlig im Verborgenen. Allein Steuergeräte moderner Airbag-Systeme sammeln und verarbeiten diverse Informationen, wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, wie viele Personen an Bord sind und ob diese angeschnallt sind. Dadurch kann in Bruchteilen einer Sekunde Leben gerettet werden.

Das ab 2015 in allen Neuwagen verpflichtet integrierte eCall baut genau darauf auf: Mithilfe exakter Informationen direkt aus dem Fahrzeuginneren, die im Notfall automatisch an eine zentrale Notrufstation gesendet werden, sollen Rettungskräfte schneller und exakter in der Lage sein, Verunglückte zu retten.

Derzeit arbeiten die Automobilhersteller eifrig an sogenannten Car2Car-Systemen, wie Zeit Online schreibt. Dabei steht das autonome Autofahren im Vordergrund, das dadurch erreicht werden soll, dass die Fahrzeuge untereinander kommunizieren und Verkehrsinformationen sowie Warnungen austauschen. Individuelle Fahrfehler sollen hierdurch verringert werden.

In einem modernen Automobil fallen also eine Menge Daten an. Einige von ihnen werden im Fahrzeug selbst gespeichert und verbleiben dort. Sie können nach Bedarf von Werkstätten ausgelesen werden, um Verschleiß, Wartung und Fehler zu diagnostizieren. Andere Daten verlassen das Fahrzeug, werden also übermittelt. Dabei handelt es sich zunehmend auch um Daten personenbezogener Art, weiß die Frankfurter Neue Presse . Bei BMW beispielsweise werden über eine Telefonkarte in manchen Modellen im Hintergrund Daten über den Fahrzeugzustand an BMW verschickt. Dadurch können individuelle Servicetermine an den Kunden verschickt oder Pannenhilfen ausgelöst werden. Hierzu willigt der Kunde beim Kauf seines Fahrzeugs ein.

Betrachtet man die Fülle an Daten, gleich welcher Art, die in einem Automobil anfallen, verarbeitet werden und – zumindest theoretisch – verschickt oder wenigstens ausgelesen werden können, ergeben sich aussagekräftige Fahrerprofilbilder.

Genau diese Profilbilder von Fahrer, Fahrzeug und Fahrverhalten sind besonders wertvoll und gerade deshalb aus datenschutzrechtlicher, aber auch aus Sicht von Persönlichkeitsrechten besonders kritisch zu betrachten. Kritiker sehen hier die Gefahr der Totalüberwachung.

Wertvoll sind die Daten vor allem für Versicherungen. Die Sparkassen DirektVersicherung will Anfang dieses Jahres einen Telematik-Sicherheits-Service, bei dem das Fahrzeug des Versicherungsnehmers mit einem Überwachungsmodul ausgerüstet wird, um Fahrinformationen an die Versicherung zu übermitteln. Mithilfe dieser Daten wird die Fahrweise des Kunden bewertet und sein Beitragssatz im Rahmen von Rabatten korrigiert, schreibt Zeit Online.

Wertvoll sind die Profile aber auch aus kommerzieller Sicht. Wenn ein Verbraucher mit seinem Pkw regelmäßig in der Mittagspause dasselbe Restaurant anfährt oder eine Tankstelle einer bestimmten Kette bevorzugt, kann Werbung individuell auf ihn zugeschnitten werden.

Darüber hinaus können die Datensätze große prozessrechtliche Probleme aufwerfen, erklärt Daniela Mielchen, Hamburger Verkehrsanwältin, gegenüber Zeit Online. Wie steht es mit dem Aussageverweigerungsrecht zu der Frage, ob man beispielsweise zu schnell gefahren ist, wenn die Daten bereits aus dem Pkw ausgelesen werden können? Wie kann man an „seine“ Daten kommen, um sich im Streitfall zu entlasten? Welche der Datensätze sind anonymisiert oder pseudonymisiert und wie können diese als Beweis wieder personenbezogen entschlüsselt werden?

Die Vorteile technisch und elektronisch hochentwickelter Fahrzeugbestandteile liegen auf der Hand. Gleichzeitig sehen viele hierin eine nicht unbedenkliche Missbrauchsgefahr und Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten. Deshalb hat das Bayerische Landesamt für Datenschutz gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) eine Muster-Information erstellt, die in Zukunft Bestandteil aller Fahrzeug-Betriebsanleitungen werden soll, wie FNP schreibt. Auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Weichert warnt vor dem neuen Kfz-Versicherungsangebot der Sparkasse (S-Direkt), bei dem das Fahrverhalten durch eine im Auto installierte GPS-Blackbox überwacht und bewertet wird

Wer sich ein neues Automobil zulegt, wird sich also mehr als zuvor darüber informieren müssen, welche Fahrzeugsysteme welche Daten sammeln, wozu diese dienen und was mit ihnen geschieht. Im Falle eines Neuwagenkaufs sollte der Verkäufer diesbezüglich ausgiebig Auskunft geben können. Dennoch ist es ratsam, auch hier sämtliche Vertragspassagen ausführlich durchzulesen. Denn mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag kann unter Umständen auch in die Verarbeitung bestimmter Daten, die erst über das Fahrzeug entstehen, eingewilligt werden.

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