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Baden-Württemberg: Keine dienstliche Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen

25. Juli 2013

Im Rahmen einer Handreichung hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stellung zu dem Einsatz sozialer Netzwerke an Schulen bezogen. Danach soll die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten mittels sozialer Netzwerke generell verboten sein. Hierunter falle jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen-)Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken. Allerdings dürfe man im Rahmen des Unterrichts soziale Netzwerke dazu nutzen, um Funktionsweise, Vorteile, Nachteile, Risiken usw. pädagogisch aufzuarbeiten.

Man gestatte – trotz rechtlicher Umstrittenheit – die Nutzung von Fanpages zur Selbstdarstellung von Schulen. Jedoch sei eine Selbstdarstellung mittels konventioneller Homepage vorzugswürdig. Social Plugins, wie etwa der Like-Button von Facebook, dürfen nach der Handreichung nicht verwendet werden.