Schlagwort: Beschäftigtendatenschutzgesetz

Datenschutzkonferenz (DSK) fordert ein Beschäftigtendatenschutzgesetz

6. Mai 2022

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 04.05.2022 ihre Forderung nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz veröffentlicht. In ihrer Ende April gefassten Entschließung begründen sie ihre Forderung nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz damit, dass die sich “dynamisch entwickelnde Digitalisierung zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt führt, die neue Möglichkeiten von Verhaltens- und Leistungskontrollen” ermögliche. Geregelt werden müsse u.a. der Einsatz von algorithmischen Systemen einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI).

Der Vorsitzende der DSK, Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) äußerte sich dazu: „Die gegenwärtigen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz reichen bei Weitem nicht aus. Der Gesetzgeber muss ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.”

Ein Beispiel für Sachverhalte, die Regelungsgegenstand eines Beschäftigtendatenschutzgesetz werden können, ist die GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen. Dies ist bisher gesetzlich nicht reguliert und führt daher regelmäßig zu Gerichtsverfahren. Aber auch Regelungen über die Datenverarbeitung auf Grundlage von Kollektivvereinbarungen oder die Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle bedürfen gesetzlicher Klarstellungen.

Steigendes Interesse am Beschäftigtendatenschutz

20. März 2018

Das Interesse am Beschäftigtendatenschutz soll im Jahr 2017 erheblich gewachsen sein. So soll laut der Bremer Datenschutzbeauftragten, Imke Sommer, der Beschäftigtendatenschutz einen deutlich größeren Anteil der datenschutzrechtlichen Beschwerden in Bremen ausmachen. Nach dem Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten weisen mittlerweile 20 % der Beschwerden einen Bezug zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes auf.

Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, betrachtet den Beschäftigtendatenschutz als kommenden Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Datenschutzrechts und hat deshalb einen Ratgeber für den Beschäftigtendatenschutz verfasst.

Unklar ist, ob das gewachsene Interesse in ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erwächst. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen lediglich Forderungen nach einem Gesetz, jedoch kein Konsens dazu. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies in der aktuellen Legislaturperiode ändert

87. DSK: Beschäftigtendatenschutzgesetz jetzt!

8. April 2014

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung kritisiert, dass die Verabschiedung einer angemessenen Regelung des Beschäftigtendatenschutzes in der vergangenen Legislaturperiode erneut gescheitert ist. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sehe indes nur vor, das nationale Datenschutzniveau im Beschäftigtendatenschutz bei den Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erhalten und darüber hinausgehende Standards zu ermöglichen. Falls mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden kann, solle eine nationale Regelung geschaffen werden.

Dies reicht nach Ansicht der DSK jedoch nicht aus. Wann die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet wird, sei derzeit völlig unklar. Ohnehin sei mit einem Inkrafttreten dieser europäischen Regelungen erst in einigen Jahren zu rechnen. Aufgrund der voranschreitenden technischen Entwicklung, die eine immer weiter gehende Mitarbeiterüberwachung ermöglicht, bestehe allerdings unmittelbarer Handlungsbedarf. Deshalb fordere man die Bundesregierung auf, ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz umgehend auf den Weg zu bringen. Die Formulierung „in angemessener Zeit“ ließe befürchten, dass der Beschäftigtendatenschutz in dieser Legislaturperiode schon wieder auf die lange Bank geschoben werde.

Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz müsse ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers schaffen.
Dies werde  in den vielfältigen Fragestellungen erkennbar, für die es bislang keine klaren rechtlichen Vorgaben gibt (z.B. die immer umfassendere Videoüberwachung, Dokumentenmanagementsysteme, die die Leistung der Beschäftigten transparent werden lassen, die zunehmende Verquickung von Arbeit und Privatem verbunden mit der dienstlichen Nutzung von privaten Arbeitsmitteln wie Handy und Laptop, die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten Kfz mit oder ohne die Erlaubnis privater Nutzung oder die private Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten E-Mail- und Internetzugänge, der zunehmende Einsatz biometrischer Verfahren sowie die Erhebung und Verarbeitung von Bewerberdaten beispielweise aus sozialen Netzwerken). Hierfür fordere man die Einführung gesetzlicher Standards, um sowohl die Rechtssicherheit für die Arbeitgeber zu erhöhen als auch einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschäftigten zu schaffen.

Weitere Themen der DSK waren die biometrische Gesichtserkennung durch Internetdienste, die polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke, Verschlüsselung und elektronische Kommunikation und der Entwurf einer Europäischen Datenschutzgrundverordnung.