Schlagwort: Bestandsdaten

Zeugnisverweigerungsrecht vs. Pressefreiheit?

15. Februar 2013

Gegen den Betreiber des Bewertungsportals www.Klinikbewertungen.de wurde im Jahre 2011 Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt. Antragsteller waren Mitarbeiter eines Krankenhauses, die sich durch einen Online-Beitrag beeinträchtigt gesehen haben und von dem Betreiber des Internetforums die Löschung des Beitrags als auch die Herausgabe der Anmeldedaten des Verfassers des Beitrages verlangten. Eine Löschung des Beitrags erfolgte durch einen Onlineredakteur, verweigert wurde jedoch die Herausgabe der Anmeldedaten.

Folge war, dass das Amtsgericht Duisburg ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 50,00 gegen den Onlineredakteur verhing. Gegen diese Entscheidung legte der Onlineredakteur Beschwerde und anschließend Verfassungsbeschwerde ein. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ist bisher nicht erfolgt.

Der Onlineredakteur ist der Ansicht, dass ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe, das auch für die Postings in Bewertungsportalen gelte. Anderer Ansicht war der zuständige Amtsrichter in Duisburg, der eine fünftägige Beugehaft gegen den Onlineredakteur verhing. Abzuwenden sei, so der Duisburger Amtsrichter, die Beugehaft nur, wenn er die Nutzungsdaten der Forenteilnehmer übermittle.

Aus juristischer Sicht ist der Fall nicht geklärt. Zum einen erscheint es fragwürdig, dass gegen den angestellten Onlineredakteur vorgegangen wird, da der Betreiber einer Website für die Inhalte verantwortlich ist.

Zum anderen besteht zwar nach § 14 TMG die Verpflichtung für Online-Diensteanbieter, dass Bestandsdaten (Name und Adresse der Forenteilnehmer) zum Zwecke der Strafverfolgung herausgegeben werden müssen, dies gilt aber nach bisherigen Grundsätzen nicht für Journalisten. Anderenfalls ist die Pressefreiheit und die Informationsbeschaffungsmöglichkeiten zu stark eingeschränkt. Um dies zu vermeiden, können Journalisten sich auf ihr gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Strittig und bisher richterlich nicht entschieden ist, ob das Zeugnisverweigerungsrecht auch für Postings von Dritten in einem Internetforum gilt.

Gegen die verhängte Beugehaft hat der Onlineredakteur von seinem Recht auf Beschwer Gebrauch gemacht und den Amtsrichter in Duisburg bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung angezeigt.

 

 

 

Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft

1. Februar 2013

Die Opposition hat sich eindeutig gegen den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft in seinem jetzigen Zustand ausgesprochen. Die im Entwurf normierten Voraussetzungen einer Bestandsdatenauskunft, so der SPD-Politiker Michael Hartmann, seien nicht ausreichend, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu erfüllen. Insbesondere sei ein Richtervorbehalt erforderlich, bevor ein Zugriff auf Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift etc.) des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses erfolgen dürfe.

Die Linke sieht es als problematisch an, dass der Entwurf keinerlei Regelungen dahingehend enthalte, wann Behörden auf Pins, PUKs oder auf sonstige Zugangssicherungscodes zugreifen dürfen. Zumal stelle solch ein Zugriff ohne eine konkrete Gefahrenlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht vorsehe, einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Ebenfalls skeptisch gaben sich die Grünen (Bündnis 90/Grüne), da die geplanten Eingriffe zu dem geplanten Ziel unverhältnismäßig seien.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP räumte ein, dass es noch Veränderungen des Entwurfes bedürfe. Sie fügte an, dass der Zugriff der Provider auf Zugangssicherungscodes praktische Probleme hervorriefe. Ebenfalls meinte sie, dass auch in verfassungsrechtlicher Sicht noch Hindernisse bestehen.

Ole Schröder, CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sieht neue Regelungen, insbesondere für eine effektive Strafverfolgung bei Straftaten im Internet, als unbedingt notwendig an. Die Zuordnung von IP Adressen sei meist der einzig erfolgreiche Weg.