Schlagwort: BND

Massenüberwachung durch BND

29. Mai 2019

Durch eine umstrittene Befugnis ist es dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt massenhafte “strategische” Fernmeldeaufklärung zu betreiben. Der Auslandsgeheimdienst spricht dabei von einem “Datenstaubsauger”, welcher besonders im Gefahrenbereich “Internationaler Terrorismus” eingesetzt wird. Im Jahr 2017 wurden dadurch bereits 13.829 Suchbegriffe im Zusammenhang mit Terrorismus herausgefiltert.

Es wird mittlerweile nicht mehr verraten, wie viele Kommunikationsinhalte den Filter des BND durchlaufen jedoch wird geschätzt, dass nur etwa 119 Telefonate, Chat-Verläufe oder E-Mails eine nachrichtendienstliche Relevanz vorweisen.

Für den noch neuen Gefahrensektor “Cyber” wurden die Filter von über 1.000 Suchbegriffen auf 122 gesenkt um die Trefferquote zu erhöhen.

Nach der Enthüllung im Fall “Snowden” hatte der BND den “Datenstaubsauger” massiv zurückgefahren. Da der Einsatz jedoch wieder auf das vorherige Niveau aufgestockt wurde, sind Verfassungsbeschwerden aufgrund von Bespitzelungsaktionen anhängig.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter:

Luxemburgische Regierung erstattet Anzeige in BND-Spähaffäre

21. Mai 2015

Die Praktiken der BND-NSA-Späh-Affäre hat nun die Regierung Luxemburgs dazu bewogen, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Zuvor hatte der Abgeordenete des österreichischen Parlaments Peter Pilz auf seiner Facebookseite ein Schreiben der deutschen Telekom veröffentlicht, in der vier Transitleitungen zu Überwachungszwecken offen gelegt worden waren. Da in diesen Luxemburg als Zielstaat offenbart wurde, sah sich die Regierung des Nachbaarstaates dazu veranlasst juristisch gegen die unbekannten Verantwortlichen vorzugehen. “Deutsche Sicherheitskreise” wiesen die Vorwürfe zurück, mit der Erklärung, dass Anfangs- und Endpunkte einer angezapften Strecke nichts über Anfang und Ende der durchgeleiteten Telekommunikationsverbindungen verrieten.

BND: Auswertung von Daten aus Krisenregionen für die NSA

15. September 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) speichert und analysiert Medienberichten zufolge zeitweilig den gesamten Datenverkehr aus Krisenregionen in Afghanistan, Somalia und dem Nahen Osten. Gespeichert würden die Daten für insgesamt sieben Tage, damit eine elektronische Auswertung stattfinden könnte. Dabei arbeite der BND eng mit dem US-Geheimdienst NSA zusammen. Für die Auswertung würden “15 bis 20 funktional unterschiedliche Systeme” verwendet, die von der NSA stammen. Die Auswerter bekämen von den Amerikanern auch Suchbegriffe, etwa Telefonnummern, E-Mail-Konten und IP-Adressen von Zielpersonen. Die NSA erhalte letztlich “die resultierenden Telekommunikationsverkehre”.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

BND überwacht USA und Türkei

21. August 2014

Das öffentliche Echo stand der medialen Berichterstattung in nichts nach, als vor einigen Monaten die NSA-Spionageaffäre publik wurde. Lediglich die Reaktion der Bundesregierung fiel nach vielfach geäußerter Kritik zurückhaltender aus, als es die Thematik tatsächlich verdient gehabt hätte. Ein Grund dafür könnte offensichtlich die seinerseits durch den BND praktizierte Überwachungsaktivität sein. Wie jetzt Spiegel-Online berichtet, hat dieser nicht nur wie bereits kürzlich bekannt wurde im Wechselspiel gleichfalls US-amerikanische Behörden ausspioniert und dabei Gespräche von US-Außenministerin Hillary Clinton und ihrem Nachfolger John Kerry mitgeschnitten, sondern bereits seit Jahren auch den NATO-Partner Türkei überwacht. Diese Information findet sich danach auch im aktuellen “Auftragsprofil” der Bundesregierung aus dem Jahr 2009.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

BND leitete Daten eines Internetknotens an NSA weiter

26. Juni 2014

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR hat der Bundesnachrichtendienst (BND) bis 2007 jahrelang einen Datenknoten in Frankfurt angezapft und Rohdaten an die Amerikaner weitergeleitet. Dann wurde diese Zusammenarbeit als “politisch viel zu heikel” eingestuft und eingestellt, zitiert die Süddeutsche einen Beteiligten.

Der US-Geheimdienst NSA hatte so aber mit Hilfe des BND jahrelang Zugriff auf große Mengen von Telekommunikationsdaten. Mindestens drei Jahre lang leitete der BND in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung in Frankfurt abgefangene Rohdaten direkt an den US-Partnerdienst weiter. Als Kanzleramtschef verantwortlich war damals zunächst der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Offenbar seien aber keine Daten deutscher Staatsbürger dabei übermittelt worden. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher der Bundesregierung dazu: Die Arbeit des Auslandsnachrichtendienstes BND unterliege “der parlamentarischen Kontrolle. Grundsätzlich gilt daher, dass der BND zu Aspekten seiner operativen Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages berichtet”.

Bereits im vergangen Jahr sei gegenüber dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium gesagt worden, dass der BND an dem Datenknotenpunkt Leitungen anzapfe. Dass Rohdaten an die NSA weitergeleitet wurden, sei nicht erwähnt worden.

Es soll sich bei der 2004 gestarteten deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit um einen Kompromiss gehandelt haben. Zuvor sollen die Amerikaner darauf gedrungen haben, ihnen einen direkten Zugriff am Telekommunikationsstandort Frankfurt zu gewähren. Diesen Zugang soll die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) verweigert haben, aber dafür im Gegenzug einer Weiterleitung von Teilen der abgefangenen Daten zugestimmt haben.

Heute greift der BND angeblich nur noch selbst Daten ab und liefert an die NSA demnach lediglich Zusammenfassungen interessanter Erkenntnisse.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: ,

Ausspähen sozialer Netzwerke: Pläne des BND vorerst gestoppt

17. Juni 2014

Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.

Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.

Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.

 

 

BND: Schadensersatz wegen heimlicher Durchsuchung eines Dienstcomputers

21. Dezember 2012

Medienberichten zufolge hat das Landgericht Berlin den Bundesnachrichtendienst (BND) zu einer Zahlung von 3000 EUR Schadensersatz wegen der heimlichen Durchsuchung eines dienstlichen Computers eines Mitarbeiters verurteilt.

Der Kläger, ein Mitarbeiter des beklagten BND, hatte geklagt, da dessen dienstlicher Computer im Jahr 2008 durch das BND-Referat für IT-Sicherheit auf Anweisung der Behördenleitung ohne dessen Kenntnis durchsucht wurde. Nach Darstellung des BND wurde die Durchsuchung vorgenommen, weil gegenüber dem Kläger der vagen Verdacht bestanden hätte, dass er andere Mitarbeiter mit der Überarbeitung seiner Aufsätze beauftragt und Texte ohne Genehmigung veröffentlicht habe, was sich jedoch nicht bestätigte. Gegenüber dem Kläger wurde die Maßnahme als IT-Routinekontrolle bezeichnet.

Nach der Urteilsbegründung stellte diese Durchsuchungsmaßnahme eine schuldhafte und grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des BND dar, die gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Auch wenn sich auf dem durchsuchten PC nur dienstliche und keine privaten Dateien befunden hatten, liege „die besondere Verletzungsschwere (…) in der Zusammenschau von Heimlichkeit, grundlegender Verfahrensfehlerhaftigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme“, so das Gericht.