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Polizei in Schleswig-Holstein testet Bodycams mit Pre-Recording-Funktion

22. Juni 2018

Am 15.06.2018 startete ein Pilotprojekt zur polizeilichen Nutzung von Bodycams in Schleswig-Holstein. Auf dem Volksfest „Kieler Woche“ werden zum ersten Mal Bodycams von den Einsatzkräften der Landespolizei Schleswig-Holstein getestet. Die Polizeibeamten erhoffen sich dadurch einen deeskalierenden Effekt in Konfliktsituationen. Ziel ist es Aggressionen gegenüber Polizeibeamte zu reduzieren.

Die Kameras werden auf der Schulter des Polizisten getragen und zeigen im Standby-Modus auf dem kleinen Bildschirm das Geschehen vor dem Polizeibeamten. Durch das Aktivieren des Pre-Recordings werden mit Starten der Aufnahme auch die vorherigen 30 Sekunden aufgezeichnet. Der Einsatz von Bodycams ist seit dem ersten Pilotversuch in Hessen 2014 umstritten und datenschutzrechtlich problematisch. Durch die Aufnahmen wird in das Recht am eigenen Bild und das Recht am eigenen Wort als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in einem erheblichen Umfang eingegriffen. Es besteht außerdem die Gefahr, dass unbeteiligte Personen aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es datenschutzrechtlich bedenklich, dass die Aufnahmen auch zur Kontrolle der Polizeibeamten durch Vorgesetzte verwendet werden können.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Marit Hansen verlangt enge Regeln für die Benutzung der Kameras. Das Einschalten des Standby-Modus soll nur in Gefahrensituationen gestattet sein, wenn die Beamten gezielt auf eine Person oder Gruppe zugehen. Optische und akustische Signale weisen auf eine laufende Aufnahme. Es soll außerdem nur in öffentlichen Räumen, in Kneipen, Einkaufszentren, Bussen oder Bahnen aufgenommen werden dürfen, nicht aber in Privatwohnungen oder auf Demonstrationen.

Die Ergebnisse des Versuchs sollen ergebnisoffen ausgewertet werden, um über den Einsatz von Bodycams und eine noch zu schaffende gesetzliche Grundlage für ihre Verwendung zu entscheiden. Seit März 2017 ist nach § 27a Bundespolizeigesetz das Tragen von körpernahen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten für die Bundespolizei erlaubt. Die Bundesländer können eigene Regelungen schaffen. Der 2017 gestartete Pilotversuch in NRW wurde im Januar 2018 wegen Mängeln an den Kameras abgebrochen.

Bundesrat lässt Gesetzesentwürfe zu Überwachungsmaßnahmen passieren

13. Februar 2017

Der Bundesrat hat die Gesetzesentwürfe zur Ausweitung der Videoüberwachung und zum Einsatz von Body-Cams durchgewunken. Laut dem Bundesrat bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Hintergrund der Entwürfe ist, dass die Bundesregierung durch die Überwachung öffentliche Anlage wie beispielsweise Einkaufszentren, Fußballstadien und den Nahverkehr sicherer machen will, indem sie die Videoüberwachung erleichtert. Dafür sollen auch private Betreiber eingebunden werden. Die Länderkammer fordert, dass diese verstärkt durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert werden sollen.

Bereits bei Vorstellung des Sicherheitspakets durch Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD) wurde Kritik geübt (wir berichteten).

Ebenso wie die Videoüberwachung wurde auch der Einsatz von Body-Cams bei der Bundespolizei vom Bundesrat genehmigt. Die Body-Cams sind kleine Kameras, die Polizisten während des Einsatzes am Körper tragen. Sie sollen dazu dienen Angriffe auf Polizisten zu dokumentieren.

Polizei Hessen: Landesweiter Einsatz von Body-Cams

14. Oktober 2014

Medienberichten zufolge soll die Verwendung von Schultervideokameras (Body-Cams) für Hessische Polizisten, die bislang auf Pilotprojekte in Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden beschränkt war, bald auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden. Die Aufzeichnung durch Body-Cams soll Polizeieinsätze sicherer machen, etwa wenn Personen kontrolliert oder Streit geschlichtet werden muss. Das Landespolizeipräsidium arbeite die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Body-Cams derzeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten aus. Bisher habe gegolten, dass permanente Videoaufzeichnungen vermieden werden und keine Tonaufzeichnungen angefertigt werden sollten. Letzteres solle sich perspektivisch jedoch ändern, damit  Beleidigungstatbestände und der Eskalationsverlauf beweisbar werden, so der Hessische Innenminister Beuth.

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Polizei Bayern: Test von Body-Cams

10. Januar 2014

Medienberichten zufolge plant nun auch die bayerische Polizei in München den Test so genannter Body-Cams. Diese kleinen Kameras sollen Beamte auf der Schulter tragen. Mittels Knopfdrucks könnten damit kritische Einsätze in Bild und Ton dokumentiert werden. In Hessen werden ähnliche Kameras zur reinen Bildaufzeichnung bereits seit April des letzten Jahres verwendetWährend die Polizeigewerkschaft den Einsatz der Body-Cams stark befürworte, soll sich der Landesbeauftragte für Datenschutz Petri  ablehnend geäußert haben. “Die Polizei sollte die Finger davon lassen. Solche Kameras sind eine Verdachtsansage gegen Polizei und Bürger.”, so Petri. Das Innenministerium wolle zunächst den Erfahrungsbericht aus Hessen abwarten und prüfen, ob der Einsatz von Body-Cams mit dem bayerischen Polizeirecht vereinbar ist.

 

 

 

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Body-Cams für Polizisten

12. Dezember 2013

Nach amerikanischem Modell tragen nun auch in Hessen einige Polizisten Körperkameras während ihres Einsatzes auf der Straße, wie heise schreibt. Das ganze ist ein Pilotprojekt und wird seit Mai 2013 in einigen Teilen Frankfurts getestet.

In den USA tragen vielerorts Polizisten Body-Cams; in New York wird dies sogar von einer Richterin gefordert, schreibt der ndr. Übergriffe von Polizisten sollen somit besser unterbunden werden.

Die Cams schützen aber auch die Polizisten selbst. Erste Meinungen von Polizisten zu dem Projekt sind durchaus positiv. Die Menschen, mit denen die Beamten zu tun haben, seien weniger aggressiv und kooperativer, schreibt heise. Die Kameras schützen in erster Linie den Träger, also den Polizisten. Zudem liefern sie in schwierigen Fällen auch verwertbares Beweismaterial.

Dennoch, ganz unumstritten sind die Body-Cams nicht. Nicht nur, dass mit ihnen Polizeieinsätze einer permanenten Kontrolle unterliegen. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier Vorsicht geboten, denn auch Bürgerrechte sind von dem Einsatz der Kameras betroffen und es besteht die Gefahr flächendeckender Videoüberwachung, sagt Oliver Malchow, Bundesvorsitzender Gewerkschafter der Polizei, der einer Ausrüstung der Polizei mit Body-Cams skeptisch gegenüber steht.

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