Schlagwort: Bundesdatenschutzbeauftragte

Bundespresseamt klagt gegen Facebook Verbot

23. März 2023

Mit der Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei, wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Bundespresseamt an den Betrieb der Facebook-Fanpage einzustellen. Nach einem Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz sei der behördliche Betrieb einer Fanpage auf Facebook mit dem Datenschutzrecht unvereinbar.

Das Bundespresseamt möchte die Fan-Page jedoch gerne weiter betreiben und reichte kürzlich beim Verwaltungsgericht Köln Klage ein. Der Stellvertretenden Chef des Presse- und Informationsamtes, Dr. Johannes Dimrot erklärte sich dazu folgend:
Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Zur Erfüllung dieses Auftrags gehört es, sich an der tatsächlichen Mediennutzung der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, um diese auch wirklich zu erreichen. […]”. Aktuell wird die Facebook-Fanpage weiterhin betrieben.

Stellvertretender Regierungssprecher Wolfgang Büchner gibt dem Bundespresseamt Rückhalt. Er ist der Auffassung, dass der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sei. Daran sollte Büchners Auffassung nach daher auch erst einmal festgehalten werden.

Wie das Verwaltungsgericht Köln entscheiden wird, bleibt erst einmal abzuwarten. Spannend bleibt der Fall allemal, da dem Bundespresseamt mit der Information der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle zukommt.

 

 

 

Bundesdatenschutzbeauftragte zieht nach einem halben Jahr DSGVO Bilanz

17. Dezember 2018

“Bedenkt man unsere eingeschränkte Zuständigkeit, sind beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen im ersten Halbjahr eingegangen”, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff (CDU).

Seit dem 25. Mai 2018 wurden bundesweit bis Anfang September 11.000 Beschwerden gezählt, davon 6.100 Datenschutzverstöße. Im Vergleich dazu waren es EU-weit (lediglich) 55.000 Beschwerden und knapp 18.900 Meldungen von Datenschutzverletzungen.

Bis Ende Oktober sind laut Voßhoff in dem von ihr geführten Haus rund 3.700 Eingaben eingegangen – sowohl allgemeine, als auch Beschwerden über Verletzungen des Datenschutzes sowie 4.667 Meldungen mit Datenschutzverstößen.

Ob diese Zahlen nun das steigende Bewusstsein der Bürger in Punkto Datenschutz widerspiegeln oder lediglich die Aktivitäten von Abmahnanwälten offenlegen, bleibt unbeantwortet.

Personalaufstockung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten

28. Juni 2018

Das Personal der Bundesdatenschutzbeauftragten, Andrea Voßhoff, soll aufgestockt werden.

Laut dem Handelsblatt erhält die Bundesdatenschutzbeauftragte nach dem Entwurf zur Bereinigung des Bundeshaushalts fünfzig zusätzliche Stellen. Die Kosten für die Stellen werden laut diesem Entwurf auf etwa fünf Millionen Euro geschätzt.

Der Grund für die Aufstockung soll vor allem auch mit der DSGVO in Zusammenhang stehen. Mit der DSGVO entstehen nämlich neue Aufgaben für die Bundesdatenschutzbeauftragte.

Beispielsweise werden 10 Stellen für die zentrale Anlaufstelle veranschlagt, die für die Koordinierung zwischen den deutschen Datenschutzbehörden im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen europäischen Datenschutzbehörden und dem europäischen Datenschutzausschuss zuständig ist. Zudem sind 15 Stellen für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Sicherheitsbehörden und den Informationsaustausch vorgesehen. Daneben erfolgt die Aufstockung unter Anderem für Stellen im steuerlichen Datenschutz und den Bereich der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen.

Andrea Voßhoff selbst hatte insgesamt 67 zusätzliche Stellen gefordert. Dieser Forderung wird mit einer Aufstockung um 50 Stellen zwar nicht vollkommen entsprochen, jedoch soll die Begrenzung auf 50 Stellen laut dem Handelsausschuss auch mit der Schwierigkeit der Besetzung neuer Stellen zusammenhängen.

 

Datenschtzbehörden kritisieren Facebook erneut

2. Mai 2018

Die Konferenz der unabängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder kritisiert das soziale Netzwerk Facebook erneut scharf. So wurde der aktuell diskutierte Datenskandal lediglich als “Spitze des Eisbergs” bezeichnet.
In einer jüngst veröffentlichten Entschließung fordern die Aufsichtsbehörden den kalifornischen Konzern daher auf, “den wahren Umgang der Öffnung der Plattform für App-Anbieter in den Jahren bis 2015” offenzulegen und “belastbare Zahlen der eingestellten Apps sowie der von dem Facebook-Login-System betroffenen Personen” zu nennen. Darüber hinaus sollten Betroffene über Rechtsverletzungen informiert werden. Dies sei erforderlich, damit die erheblichen Vorwürfe hinsichtlich mangelndem Datenschutz nicht folgenlos bleiben. So betonte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass die Vorwürfe “vermutlich nur ein kleines Puzzlestück des datenschutzrechlich problematischen Geschäftsmodells von enstprechenden Unternehmen sind.”

Die Datenschützer gehen davon aus, dass die Zahl der Online-Anwendungen, die allein das Login-System nutze, in die Zehntausende gehe. Es sei nicht auszuschließen, dass “dem Grunde nach alle Facebook-Nutzer betroffen” sein könnten.
Besonders kritisch betrachtet wird das Vorgehen des Konzerns hinsichtlich der Implementierung einer Gesichtserkennung. Durch diese Funktion kann Facebook erkannte Nutzer automatisch in Fotos markieren. Die Konferenz habe “erheblichen Zweifel” daran, ob das eingeführte Einwilligungsverfahren des Netzwerks “mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist”. “Eine unzulässige Beeinflussung des Nutzers” steht im Raum.

Im Rahmen der Konferenz appelierten die Teilnehmer an die sozialen Netzwerkbetreiber, ihre Geschäftsmodelle an das Schutzniveau der DSGVO anzupassen und so “ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen.”

USA und EU legen neue Standards für Datenaustausch fest

11. September 2015

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich Vertreter der EU und den USA auf neue Standards für den transatlantischen Datenaustausch zwischen Ermittlungsbehörden geeinigt, wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, mitteilte.

Wesentliche Änderung ist zu einen, dass Daten von EU-Bürgern nur mit der vorherigen Zustimmung der zuständigen EU-Stelle in Drittstaaten übermittelt werden dürfen. Weiterhin wird der Zeitraum der Speicherung der Daten begrenzt. Außerdem ist nun EU-Bürgern der Rechtsweg vor US-Gerichten bei Verstößen gegen das Abkommen eröffnet. Hierüber muss jedoch der US-Kongress noch abstimmen.

Auch wenn durch das Abkommen die Rechte von EU-Bürgern gestärkt werden, bewertet die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff das Abkommen als nur ein „Mosaiksteinchen“. Denn das Abkommen bezieht sich lediglich auf den Datenaustausch zwischen Behörden. Nach wie vor erhöhten Regelungsbedarf sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff im Bereich des Safe Habour Abkommens, welches den Datenaustausch im privaten und wirtschaftlichen Bereich zwischen der EU und den USA regelt.

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert mehr Befugnisse

4. September 2014

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Ein weiteres wichtiges Element für eine effektive Datenschutzaufsicht sei die Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse, sagte Voßhoff gegenüber dpa.

Zuvor hatte Voßhoff bereits kritisiert, dass dem “erhöhten Personalbedarf nicht ausreichend Rechnung getragen” werde. Die Unabhängigkeit der obersten Datenschutzbehörde verursachen Voßhoff zufolge einen “personellen Mehraufwand”. Dieser dürfe aber “nicht zu Lasten der Facharbeit” gehen. Es sollen aber nach den Plänen der Bundesregierung nur vier zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden. Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter.

Das Gesetzesvorhaben soll ihr Amt zumindest autonomer machen und ihrer Behörde den Status einer obersten Bundesbehörde einräumen. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Der Grund für die Gesetzesänderungen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der gemäß EU-Recht die Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht einfordert.

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