Schlagwort: digital

Digitales EU-COVID-Zertifikat auf der Zielgeraden – ein Überblick zum “CovPass”

7. Juni 2021

Die EU-Kommission veröffentlichte Anfang Juni Neuigkeiten zum länger geplanten, digitalen Zertifikat: Die Technik für das Zertifikat ist offiziell online. Mit Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Tschechien und Polen haben die ersten Länder den digitalen Nachweis bereits offiziell eingeführt und teilen Zertifikate aus. Auch Deutschland hat sich bereits an das sogenannte EU-Gateway angeschlossen, auch wenn das Zertifikat noch in der Testphase ist. Das kommende Zertifikat nennt sich “CovPass” und ist ein Projekt des Robert-Koch-Instituts. Dieses präsentiert die App bereits im Internet. Sie soll spätestens bis Ende Juni für alle Bürger nutzbar sein.

Das digitale EU-COVID-Zertifikat beruht auf einer EU-Verordnung, die ab dem 1. Juli in Kraft tritt. Den Mitgliedsstaaten bleibt es aber freigestellt, das Zertifikat auch vorher schon zu verwenden, vorausgesetzt die nationale Variante besteht die technischen Tests. Es werden drei Zertifikate umfasst: ein Impfzertifikat, ein Testzertifikat und ein Genesungszertifikat. Es soll im Sommer ein unkompliziertes Reisen und einheitliche Sicherheitsstandards innerhalb Europas gewährleisten, es ist jedoch keine notwendige Voraussetzung für eine Reise.

Wem steht das Zertifikat zu?

Alle EU-Bürger können ein solches Zertifikat erhalten. Es gilt für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete. Als geimpft gilt jeder, der die entsprechenden Schutzimpfungen von Moderna, Astrazeneca, BioNTech oder Johnson & Johnson erhalten hat. Die letzte Impfung muss dabei mindestens 14 Tage her sein. Genesen ist der, der einen nachweislich positiven PCR-Test hatte, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein. Für diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, gibt es die Möglichkeit, ein Zertifikat als negativ-getestete Person zu bekommen. Dafür muss ein aktueller Antigen-Test vorliegen oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden.

Wo bekomme ich das Zertifikat?

Ausstellen sollen das Zertifikat zunächst Impfzentren, Hausärzte und Krankenhäuser. Ob auch Apotheken bei Vorlage eines Impfausweises ein Zertifikat ausstellen dürfen, wird zur Zeit noch diskutiert. Das Zertifikat wird in digitalem Format ausgestellt, kann aber auf einem Smartphone und auf Papier vorgelegt werden. Es wird unentgeltlich ausgestellt.

Wie funktioniert das Zertifikat und was ist mit meinen Daten?

Das Zertifikat wurde während seiner Planungsphase u.a. aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken kritisiert. Mittlerweile hat sich die EU geeinigt. Das Zertifikat soll einen QR-Code und eine Signatur enthalten. Angezeigt werden Name und Geburtsdatum des Inhabers. Im QR-Code selbst verbergen sich Informationen zur Impfung oder zu Testergebnissen. Gespeichert werden konkret beim Impfzertifikat Impfstoff und Hersteller, Anzahl der verabreichten Dosen und Datum der Impfung; beim Testzertifikat die Art des Tests, Datum und Uhrzeit des Tests, Testzentrum und Ergebnis; und beim Genesungszertifikat Datum des positiven Testergebnisses und Geltungsdauer. Die EU-Kommission betont, dass alle persönlichen Daten allein auf dem mobilen Endgerät gespeichert werden. Entgegen der Befürchtung von Datenschützern gibt es also keine zentrale Stelle, die diese Daten speichert.

Jede ausstellende Stelle (bspw. ein Impfzentrum) hat zusätzlich eine eigene Signatur, welche in dem Zertifikat gespeichert wird. Diese Signatur wird zu Kontrollzwecken in einer EU-weiten Datenbank gespeichert und kann über das Gateway überprüft werden. Dies betrifft den einzelnen Bürger aber nicht in seinen Daten.

Das Zertifikat kann bei Bedarf vorgelegt und gescannt werden, bspw. am Flughafen. Wird das Zertifikat erkannt, soll ein grünes Licht bei dem Scanner leuchten, die Person darf passieren. Dabei soll nicht ersichtlich sein, weswegen das Zertifikat ausgestellt wurde. Umstehende (auch bspw. Mitarbeiter am Flughafen) wissen also nicht, ob die Person geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Leuchtet das Licht rot, ist das Zertifikat nicht gültig. Bei diesem Vorgang werden keine personenbezogenen Daten an andere EU-Staaten weitergegeben.

Weitere Antworten zu Detailfragen, sowie eine aktuelle Übersicht aller Länder die bereits Zertifikate ausstellen, sind auf den Seiten der europäischen Kommission zu finden.

Roßnagel: Beweiskraft der elektronisch archivierten Rechnung

14. Oktober 2013

Laut dem Statistischen Bundesamt werden jährlich rund 35 Milliarden Rechnungen von deutschen Unternehmen verschickt. Um dem Papierchaos entgegenzuwirken, würden viele Rechnungen eingescannt und elektronisch archiviert und die papiergebundenen Originale vernichtet, sodass ungefähr 26 Milliarden Rechnungen nur noch in digitaler Form existieren (sog. ersetzendes Scannen).  Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel, äußert diesbezüglich Bedenken, da völlig ungeklärt sei, welche Beweiskraft diese gescannten Dokumente haben. Bislang gebe es kein Urteil, das diese Streitfrage thematisiere. Daher werde Ende Oktober eine Studie ins Leben gerufen: In 14 simulierten Gerichtsverhandlungen, denen aber Richter und Rechtsanwälte beiwohnen werden, soll sich mit der Beweiskraft eingescannter Dokumente auseinandergesetzt werden. Ziel sei es, herauszufinden, wie die Justiz die Beweiskraft von solchen Dokumenten einschätzt.

“Wenn wir warten, bis es irgendwann einmal zum ersten Rechtsstreit kommt, ist es vielleicht zu spät”, so Roßnagel. Denn das ersetzende Scannen sei auf dem Vormarsch. Würden die Richter die ersetzend gescannten Dokumente anerkennen, könnte das die elektronische Archivierung vorantreiben. Lehnten die Richter dagegen die digitalen Abbilder ab, sei dies ein Signal an den Gesetzgeber nachzujustieren, wenn er die Digitalisierung fördern wolle.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , , ,