Schlagwort: Einzelverbindungsnachweis

AG Bonn: Bei Flatrate keinen Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

20. Januar 2014

Das Amtsgericht (AG) Bonn hat Medienberichten zufolge mit Urteil vom 26.11.2013 entschieden, dass ein Kunde, der einen Flatrate-Tarif mit monatlicher Pauschale abgeschlossen hat,  gegenüber dem von ihm gewählten Telekommunikationsunternehmen keinen Anspruch auf die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises hat (Az: 104 C 146/13).  Nach Auffassung des Gerichts ist das Telekommunikationsunternehmen nicht zur Auflistung von Einzelverbindungen verpflichtet. Ein solche Pflicht entstünde gemäß § 45e Telekommunikationsgesetz nur, wenn die Angaben zur Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung für den Kunden erforderlich seien. Eine entsprechende Erforderlichkeit sei allerdings bei einer pauschalen Vergütung auf Flatrate-Basis nicht gegeben, da die Entgelte unabhängig von Art und Umfang der Nutzung anfallen.  Überdies sei es dem Kunden ohne großen Aufwand selbst möglich, eine eigene Rentabilitätsprüfung anzustellen und sich einen Überblick über die getätigten Verbindungen zu verschaffen, z.B. indem er kostenlose Apps wie “DroidStats” oder “Stats Free” benutze.

Das Urteil des Amtsgerichts Bonn ist noch nicht rechtskräftig, ein Berufungsverfahren ist vor dem Landgericht Bonn anhängig (Az.: 5 S 281/13)