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390 Millionen Euro Sanktionen für Meta

5. Januar 2023

Nur kurze Zeit nach dem letzten Millionenbußgeld hat die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) erneut gegen den Meta-Konzern Sanktionen verhängt. Der Gesamtbetrag von 390 Millionen Euro setzt sich aus Bußgeldern gegen Facebook (210 Millionen Euro) und Instagram (180 Millionen Euro) zusammen.

Rechtsgrundlage Vertrag statt Einwilligung?

Anstoß für die Untersuchung der DPC gaben die Beschwerden eines Österreichers und eines Belgiers am 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen sollten die personenbezogenen Nutzerdaten nicht mehr auf Basis einer Einwilligung, sondern auf vertraglicher Basis verarbeitet werden. Dazu zählte auch die Nutzung für personalisierte Werbung.

Meta argumentierte, dass mit der Annahme der aktualisierten Nutzungsbedingungen ein Vertrag mit dem Nutzer zustande gekommen sei. Die Verarbeitung der Nutzerdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung ihrer Facebook- und Instagram-Dienste sei für die Erfüllung dieses Vertrags, einschließlich der Bereitstellung personalisierter Dienste und verhaltensorientierter Werbung, erforderlich, sodass diese Verarbeitungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die „vertragliche“ Rechtsgrundlage für die Verarbeitung) rechtmäßig gewesen seien.

Dagegen vertraten die Beschwerdeführer die Meinung, dass Meta sich weiterhin auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage berufe. Indem Meta den Zugang zu seinen Diensten von der Zustimmung der Nutzer zu den aktualisierten Nutzungsbedingungen abhängig mache, zwinge es sie faktisch dazu, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für verhaltensbezogene Werbung und andere personalisierte Dienste zuzustimmen.

Jahrelange Entscheidungsfindung

In einem Beschlussentwurf vom Oktober 2021 hatte die DPC eine Geldbuße zwischen 28 und 36 Millionen Euro für angemessen erachtet. Meta habe demnach gegen seine Transparenzpflichten verstoßen, indem Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitungsprozesse informiert worden seien. Metas Vorgehen hinsichtlich der Rechtsgrundlage sei jedoch zulässig gewesen.

Die im Rahmen des Kooperations- und Kohärenzverfahrens beteiligten Datenschutzbehörden waren mit der Entscheidung der DPC nicht einverstanden, sodass schließlich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beteiligt wurde. Dieser widersprach der Rechtsauffassung der DPC. Er befand, dass Meta im Rahmen der personalisierten und verhaltensbezogenen Werbung nicht auf einen Vertrag als Rechtsgrundlage zurückgreifen könne.

Laut der Datenschutzorganisation noyb habe die DPC während des Verfahrens mit Meta eng zusammengearbeitet. Meta habe sogar argumentiert, dass die DPC das Vorgehen abgesegnet habe.

Wie geht es nun weiter?

Neben dem Bußgeld hat die DPC Meta dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nachzuweisen, dass die Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der Vorgaben angepasst wurden. Wie diese Umsetzung aussehen soll, ist noch unklar. Voraussichtlich wird Meta gerichtlich dagegen vorgehen.

Darüber hinaus hat die DPC angekündigt, gegen den EDSA zu klagen. Dieser hatte ihr aufgetragen, eine weitere Untersuchung gegen Facebook und Instagram hinsichtlich der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten einzuleiten. Der EDSB habe keine allgemeine Aufsichtsfunktion, die mit der der nationalen Gerichte in Bezug auf nationale unabhängige Behörden vergleichbar sei. Es stehe dem EDSB nicht frei, eine Behörde anzuweisen, unbefristete und spekulative Untersuchungen durchzuführen.

265 Millionen Euro Bußgeld für Facebook-Mutter Meta

29. November 2022

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte infolge der unrechtmäßigen Veröffentlichung personenbezogener Daten ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen den Meta-Konzern.

Untersuchungsverfahren

Nachdem im April 2021 personenbezogene Daten von bis zu 533 Millionen Facebook- und Instagram-Nutzern aus über 100 Ländern online verfügbar waren, hatte die DPC Untersuchungen eingeleitet. Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens arbeitete sie mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden zusammen und prüfte die Tools Facebook Search, Facebook Messenger Contact Importer und Instagram Contact Importer. Mithilfe dieser Tools können Nutzer die im Smartphone gespeicherten Kontakte in die Instagram- oder Facebook-App importieren, um so Freunde oder Bekannte zu finden.

Mangelnde technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten

Im Rahmen ihrer Untersuchung beschäftigte sich die DPC mit den sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 25 DSGVO. Mit solchen Maßnahmen müssen nach dem Datenschutzrecht Verantwortliche sicherstellen, dass sie die Rechte der betroffenen Personen umfangreich schützen. Darunter fallen beispielsweise Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, aber auch physische Schutzmaßnahmen oder das Bestehen zuverlässiger Backups.

Metas technische und organisatorische Maßnahmen sah die DPC nicht als ausreichend an. Daher sprach sie neben dem genannten Bußgeld von 265 Millionen Euro eine Verwarnung sowie die Anordnung aus, innerhalb einer Frist die Verarbeitungsvorgänge in Einklang mit dem Datenschutzrecht zu bringen und hierzu eine Reihe von bestimmten Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Nicht das erste Bußgeld für Meta

Meta ist inzwischen vertraut mit Bußgeldern der europäischen Datenschutzbehörden. Insgesamt wurden dem Konzern schon fast eine Milliarde Euro an Geldbußen auferlegt, zuletzt im September in Höhe von 405 Millionen Euro wegen schwerer Datenschutzverstöße bei minderjährigen Instagram-Nutzern. Grund für die beachtliche Höhe der einzelnen Sanktionen ist Artikel 83 DSGVO, wonach Bußgelder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Gegen die bisherigen Entscheidungen hat Meta jeweils Berufung eingelegt, daher ist auch in diesem Fall davon auszugehen, dass Meta das Bußgeld nicht ohne gerichtliche Überprüfung akzeptieren wird.

405 Millionen Euro Strafe für Instagram

21. September 2022

Aufgrund der Veröffentlichung von personenbezogener Daten Minderjähriger muss das soziale Netzwerk Instagram in Irland ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro zahlen. Dies verkündete der irische Data Protection Commissioner in seiner Presseerklärung vom 15. September.

Laut der irischen Behörde habe die Tochter des Internetriesen Meta Platforms Jugendlichen erlaubt, sogenannte “Business-Accounts” zu betreiben. Damit verbunden war die Veröffentlichung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Minderjährigen. Zusätzlichen waren die Profile der Jugendlichen in Teilen standardmäßig auf “öffentlich” geschaltet, wodurch die Social-Media-Inhalte der Nutzenden öffentlich einsehbar waren.

Das Rekordbußgeld reiht sich in die strikte Handhabung der irischen Datenschutzbehörde in Bezug auf Meta Platforms und die verbundenen Tochterunternehmen ein. Bereits in den letzten 12 Monaten verhängte der DPC Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen Whatsapp und 17 Millionen Euro gegen Meta.

Meta kündigte in einer nicht öffentlichen Stellungnahme an, die Entscheidung des Data Protection Commissioner anzufechten und betonte, dass es sich bei den kritisierten Optionen um veraltete Einstellungen handele.

Bundesdatenschutzbeauftragter erneuert Kritik an der Nutzung Sozialer Netzwerke durch Bundesbehörden

21. Januar 2022

In einem Interview gegenüber dem Handelsblatt äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch die öffentliche Verwaltung – dabei geht es vor allem um Facebook, Instagram, Tiktok und Clubhouse. Technische Überprüfungen dieser Netzwerke und deren Nutzung auf den Geräten der Bundesbehörden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kelber derzeit gemeinsam mit dem BSI durchführe, wiesen auf “datenschutzrechtliche Probleme” hin. Ein finales Ergebnis gäbe es derzeit jedoch noch nicht.

Im Zusammenhang mit den Äußerungen gegenüber dem Handelsblatt kritisierte Kelber darüber hinaus auch den Betrieb sog. Facebook-Fanpages durch die Bundesbehörden. Aufgrund der “unklaren geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung zwischen Facebook und dem Betreiber der Seite” könne die Fanpage “nach wie vor nicht rechtskonform betrieben werden”. Bereits letztes Jahr hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte daher die Bundesregierung und die obersten Bundesbehörden aufgefordert, den Betrieb dieser Fanpages bis Ende 2021 einzustellen – bislang noch ohne Erfolg. Kelber betonte aber auch, dass er durch die Aufforderung nicht “zwingend die Abschaltung von Facebook-Fanseiten” erreichen, sondern lediglich eine “datenschutzkonforme Kommunikation zwischen der Bundesregierung und der Bürgerinnen und Bürgern” ermöglichen wolle. Ziel sei es daher, dass Facebook den Betrieb aller Fanpages an europäische Datenschutzvorgaben anpasse. Laut Kelber haben hierzu erneut Gespräche mit der Bundesregierung und Facebook stattgefunden.

Bundesjustizministerin Barley sieht Zuckerberg Initiative kritisch

2. April 2019

Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte am vergangenen Wochenende eine Debatte über eine einheitliche, weltweit geltende Regulierung im Internet angestoßen. Als Vorbild hierfür hob er die Datenschutzgrundverordnung hervor und betonte “Ich bin überzeugt, dass anstelle nationaler Regulierungen ein gemeinsamer globaler Rahmen notwendig ist, um eine Fragmentierung des Internets zu verhindern, damit Unternehmer nützliche Produkte entwickeln können und alle Menschen den gleichen Schutz erhalten”

Bundesjustizministerin Barley zeigte sich nach einem Treffen in Berlin allerdings nicht überzeugt von dem Modell des Facebook-Chefs und sieht die Vorschläge kritisch: “Mark Zuckerberg spricht seit einem Jahr über die Verantwortung von Facebook für Gesellschaft, Demokratie und die Privatsphäre von mehr als zwei Milliarden Menschen. Doch zu spüren ist davon wenig.” Facebook habe durch sein Verhalten und kontinuierlich bekannt werdende “Sicherheitsskandale” viel Vertrauen verspielt.

Zudem kritisierte Barley auch, dass Facebook plane, die Infrastruktur hinter den Chatdiensten WhatsApp und Messenger sowie der Messengerfunktion von Instagram zusammenzulegen. Dies widerspreche den ursprünglichen Ankündigungen. Sie warnte: “Bei der Zusammenführung dieser Dienste bestehen ganz erhebliche kartellrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen.”

Instagram gesteht Datenpanne ein

19. November 2018

Bei der Abfrage der bei Instagram gespeicherten Daten haben Nutzer auch ihr Passwort unverschlüsselt sehen können.

Im Zuge der DSGVO-Umsetzung hat Instagram die „Download your data“-Option eingeführt. So konnten Nutzer eine Übersicht der über sie bei Instagram gespeicherten Daten bekommen. Bei der Abfrage war allerdings auch das Passwort ausgeschrieben in der URL im Browser sichtbar. Dies bedeutet, dass die Passwörter unverschlüsselt auf dem Server gespeichert waren, was die Sicherheitsstandards von Instagram in Frage stellt.

Nach dem Instagram das Problem aufgefallen ist wurde es direkt behoben. Nach eigenen Angaben seien nur wenige Nutzer betroffen. Die Betroffenen wurden informiert und gebeten ihre Passwörter zu ändern.

Ungeklärt bleibt, wie lange dieses „Datenleck“ bereits bestand und warum nur einige Nutzer betroffen sein sollten und nicht alle.

Mehr Sicherheit bei Instagram durch verbesserte 2-Faktor-Authentifizierung und Konto-Verifikation

29. August 2018

Instagram wird zukünftig seine 2-Faktor-Authentifizierung ausbauen, um den Verifikationsprozes für die Mitglieder zu vereinfachen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist als zweiter Faktor nur die Authentifizierung via SMS möglich. Diese Methode wird jedoch als unsicher bewertet, da es potentiellen Angreifern möglich wäre, die Telefonnummern-Mitnahme zu missbrauchen, um eine Nummer einer anderen SIM-Karte zuzuschreiben. In den kommenden Wochen soll daher die App “Google Authenticator” zu mehr Sicherheit beitragen: Diese wird einen Code produzieren, mithilfe dessen Eingabe erst die Anmeldung ermöglicht wird. Im Unterschied zu der SMS-Authentifizierung kann der Code in diesem Fall nicht auf anderen Geräten erzeugt werden.

Darüber hinaus soll in Zukunft die Überprüfung der Echtheit von Profilen für die Nutzer erleichtert werden: Ein weißes Häkchen auf blauem Grund wird die Echtheit eines Profils bestätigen und somit die Account-Verifikation erweitern. Für die Nutzer bedeutet das konkret, dass sie eine Verifikation selbst über einen entsprechenden Button anfordern und mithilfe ihres Personalausweisfotos sodann ihre Identität bestätigen können.

Auch wenn bei Instagram in datenschutzrechtlicher Hinsicht noch viel Optimierungspotential besteht, so sind diese beiden Modifizierungen gleichwohl als Schritt in die richtige Richtung zu werten.

Facebook & Instagram verbessern Datenschutz für Nutzer-Daten

14. März 2017

Die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram bessern beim Datenschutz seiner Kundendaten nach. Nachdem in der Vergangenheit durch Recherchen der Bürgerrechtsorgansiation ACLU (American Civil Liberties Union of Northern California) Datennutzungen durch Drittanbieter in Person der Internetanalysefirma “Geofeedia” aufgedeckt worden waren, im Rahmen derer das Unternehmen öffentlich einsehbare Kundendaten von Facebook, Instagram und Twitter hinsichtlich Teilnahmen an Protestaktionen ausgewertet und an Behörden verkauft hatte, reagierten Facebook und das konzernrechtlich angeschlossene Instagram nun und besserten durch striktere Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Datennutzung nach. Demnach ist es Softwareentwicklern nunmehr ausdrücklich verboten, Daten der Netzwerke für Überwachungszwecke zu verwenden. Twitter hatte bereits Ende des Jahres 2016 entsprechende Regelungen erlassen.

Instagram prüft Nutzerdaten anhand von Ausweisen und Geburtsurkunden

29. Januar 2013

Der Fotodienst Instagram, welcher erst im vergangenen Jahr durch das Social-Media-Netzwerk Facebook übernommen wurde, sorgt mit einer unkonventionellen Maßnahme zur Prüfung diverser Nutzerdaten für Aufsehen in den Vereinigten Staaten. Wie das Onlineportal Futurezone.at berichtet, wurde eine unbestimmte Anzahl von Nutzern dazu aufgefordert, eine Kopie ihres Lichtbildausweises einzusenden. Sofern dieser nicht den Anforderungen des Online-Netzwerkes entsprach, wurde gar die Übersendung der Kopie der Geburtsurkunde verlangt.

Rätselhaft erscheint die Intention der Maßnahme, insbesondere da es bei Instagram üblich ist, Pseudonyme statt Klarnamen zu verwenden. Zur Verifizierung solcher hatte Facebook bereits angekündigt, Nutzer um die Übersendung entsprechender amtlicher Urkunden zu ersuchen. Nach ersten Angaben von Instagram handelt es sich nun um eine nicht näher bestimmte Reaktion auf mögliche Verletzungen der Nutzungsbedingungen von Instagram. Gegenüber dem US-Blog TPM äußerte eine Sprecher von Facebook: “Es ist übliche Praxis für Facebook und Instagram, den Ausweis zu verlangen, um den Nutzer zu identifizieren.”. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine so geartete Maßnahme auf dem europäischen Markt, jedenfalls vorerst, nicht vorgesehen.

Ausschreitungen in Göteborg nach Cybermobbing

13. Januar 2013

Wenn Daten unfreiwillig den Weg in die Öffentlichkeit finden, ist der Schaden bei den Betroffenen häufig nicht mehr zu beheben. Das gilt insbesondere, wenn dies im Internet geschieht. Denn eine vollständige Löschung ist angesichts der Kopiermöglichkeiten quasi unmöglich zu gewährleisten.

Dieser Umstand sorgte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kürzlich für erhebliche Ausschreitungen im schwedischen Göteborg. Auslöser war ein zunächst anonym eröffnetes Instagram-Konto, auf welchem durch ebenfalls anonyme Einsender Fotos von Schülerinnen mit Namensangabe in teilweise diffamierender Art zur Schau gestellt wurden. Trotz der zeitnahen Schließung des Kontos, gelangten rund 200 Bilder ins Netz, welche wiederum kopiert und auf anderen Instagram- und Facebook-Konten weiter geteilt wurden.

Als dann letztlich eine 17-jährige Schülerin des “Framtidsgymnasiet” als Urheberin ausgemacht werden konnte, formierte sich nach einem Aufruf bei Facebook eine 500 Personen starke Schar wütender Betroffener, die vor der Schule mit Steinen und Flaschen schmiss, erhebliche Sachbeschädigungen beging und die angerückte Polizei über Stunden vor unlösbare Probleme stellte. Letztlich kam es zu 27 Festnahmen sowie einigen Verletzten.

 

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