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iPhone 5s: Fingerabdruck-Scanner umgehbar

23. September 2013

Nur kurz nach Erscheinen des neuen iPhone 5s ist es einem unter dem Pseudonym “Starbug” handelnden Biotmetrie-Spezialisten des Chaos Computer Club Medienberichten zufolge gelungen, dessen Fingerabdruck-Scanner mit nachgemachten Fingerabdrücken freizuschalten. Um zu testen, ob Apples neues iPhone die Fingerabdruckerkennung mit Touch ID durch grundsätzlich neue Verbesserungen sicherer machen konnte, habe heise Security und Mac & i kurzfristig ein Testgerät für den Biometrie-Spezialisten organisiert. Dieser habe innerhalb weniger Tage den Scanner mit herkömmlichen Methoden auszutricksen können.

„Tatsächlich hat der Sensor von Apple nur eine höhere Auflösung im Vergleich zu bisherigen Sensoren. Wir mußten nur die Ganularität unseres Kunstfingers ein wenig erhöhen“, so Starbug. „Seit Jahren warnen wir immer wieder vor der Verwendung von Fingerabdrücken zur Zugriffssicherung. Fingerabdrücke hinterlassen wir überall, und es ist ein Kinderspiel, gefälschte Finger daraus zu erstellen.“

HmbBfDI: Warnung vor Fingerabdruck-Sensor des iPhone 5s

17. September 2013

Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Caspar warnt vor der Speicherung des Fingerabdrucks in dem neuen iPhone 5s von Apple. Der Hersteller bewerbe die Funktion als Vereinfachung, die die bisherige Eingabe einer PIN oder eines Passwortes ersetze. Caspar jedoch bemerkt, dass biometrische Merkmale nicht gelöscht werden könnten, weswegen Fingerabdrücke nicht für das alltägliche Authentifizierungsverfahren genutzt werden sollten. Dies sollte erst recht nicht geschehen, wenn diese Daten in einer Datei gespeichert werden sollen. Auch die geplante Verschlüsselung der biometrischen Daten ist nach Ansicht Caspars unzureichend. Denn der normale Nutzer sei gegenwärtig kaum in der Lage zu kontrollieren, was Apps mit dem Handy machen, auf welche Daten des Geräts sie zugreifen, welche Informationen sie auslesen. Technischen Vorkehrungen zu trauen sei schon vor Prism nicht ohne Risiko gewesen. Außerdem gelte der Grundsatz der Datensparsamkeit. “Wo es nicht sein muss, sollte man seine biometrischen Daten auch nicht hinterlassen. Schon gar nicht aus Bequemlichkeit.“, so Caspar.

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