Schlagwort: Peter Schaar

Die neue Datenbank der EU

17. April 2019

Im Europäischen Parlament wurde am Dienstag der Weg für eine zentrale Suchmaschine eröffnet, mithilfe in Zukunft jeder Polizeibeamte und Fahnder feststellen kann, ob sich eine zu überprüfende Person legal oder illegal in der EU aufhält. Dieses Vorhaben ist datenschutzrechtlich nicht ganz unproblematisch.

Es soll keine neue Informationssammlung erstellt werden, sondern eine Art Suchmaschine, mit der die Sicherheitsbehörden alle vorhandenen Informationen schneller abrufen können. Bislang waren die Speicher strikt voneinander getrennt.

Es handelt sich vor allem um folgende Datenbanken: Visa-Informationssystem VIS, Schengen-Staaten Angaben über Kurzzeit-Visa, Eurodac (Datei, in der Fingerabdrücke und Daten von Asylsuchenden erfasst werden), Schengen-Informationssystem (SIS) und das Europäische Strafregisterinformationssystem ECRIS. 2021 kommt noch das Europäische Reiseinfomrationssystem- und -genehmigungssystem ETIAS und das Ausreisesystem EES hinzu.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, sieht die Datenbank äußerst kritisch. Es entstehen erhebliche Risiken für die Betroffenen, denn nach der DSGVO müssen Betroffene im Zeitpunkt der Datenerhebung über die Verarbeitung informiert werden. Dies würde jedoch nicht geschehen. Auch Unbeteiligte werden erfasst, die beispielsweise auf Einladung eines EU-Bürgers ein Kurzzeit-Visum benötigen. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht deshalb sogar von einer „umfassenden Massenüberwachung, die sich nicht auf diejenigen beschränkt, die über die EU-Außengrenze einreisen“.


Sicherheitsbehörden dürfen online auf Passfotos zugreifen

26. Mai 2017

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche genehmigt, dass sowohl Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder als auch Ordnungsbehörden rund um die Uhr online bei den Meldeämtern biometrische Lichtbilder aus Personalausweisen und Pässen erhalten können.

Hintergrund ist, dass zum einen die eID-Funktion des Personalausweises gefördert werden soll und zum anderen die Sicherheitsbehörden flexibler und schneller an die benötigten Lichtbilder kommen, um ihrer Arbeit effektiv nachzugehen.

Der Gesetzesentwurf klingt für die Meisten wahrscheinlich erschreckend, Tatsache ist jedoch, dass die genannten Behörden bereits in der Vergangenheit online Zugriff auf die Lichtbilder hatten, wenn die Ausweis-/Passbehörde nicht erreichbar waren oder wenn Gefahr in Verzug bestand. Ganz neu ist die jetzt verabschiedete Regelung also nicht. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es der neuen Regelung bedarf, wenn die Sicherheitsbehörden vorher schon unter den genannten Umständen auf die Fotos zugreifen durften. Außerdem steigt der Kreis der zum Abruf Berechtigten an. Bis jetzt durften nur die Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahnder die Lichtbilder abgreifen.

Kritik steht dem Gesetzesentwurf allerdings dennoch entgegen. Die Opposition im Bundestag hatte gegen den Entwurf gestimmt und auch Datenschützer, Informatiker und Rechtswissenschaftler äußerten ihre Bedenken. Sie befürchten eine nationale Datenbank für Lichtbilder welche verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Im Zuge der jüngst verabschiedeten Gesetze, wie die intelligente Videoüberwachung, warnt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar es sei damit zu rechnen, dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der ‘intelligenten Videoüberwachung’ alle Menschen zu identifizieren, die sich im öffentlichen Raum aufhielten. Nicht umsonst habe die Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse entsprechend aufgebohrt.

Peter Schaar als UN-Sonderberichterstatter für Datenschutz

27. Mai 2015

Ende März dieses Jahres hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, die die Ernennung eines in seiner Amtsausführung unabhängigen Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatheit vorsieht. Dieser soll einen jährlichen Bericht verfassen und darin unter anderem über Verstöße gegen das Recht auf Privatheit berichten, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen (UN-Zivilpakt) verbrieft ist. Außerdem soll der Sonderberichterstatter die internationale Debatte zu Fragen des Rechts auf Privatsphäre begleiten.

Medienberichten zufolge befindet sich unter den Bewerbern für den Posten des Sonderberichterstatters auch der vormalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Im Juni sollen die Wahlen für diesen Posten stattfinden.

Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

23. Oktober 2013

Am gestrigen Abend haben der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Reform des Datenschutz in der EU verabschiedet, wie mehrere Medien berichten.

Die alte Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1995 stammt, als es praktisch noch gar kein Internet, geschweige denn einen Bedarf für Datenschutz in eben diesem gab, soll rundum erneuert  werden. Ziel sei es, einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Hierzu müssen nun die 28 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission zustimmen. Das größte Manko der noch aktuellen Regelung sei es, dass sie von allen Mitgliedstaaten unterschiedlich auslegt und angewendet werde. Dies habe zur Folge, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen  Datenschutzregelungen gebe. So entstehen rechtliche Lücken und Schlupflöcher. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass sich Online-Unternehmen in dem Land mit dem niedrigsten Datenschutzstandard niederlassen. Derzeit gelte beispielsweise Irland als „Datenparadies“, in dem u.a. auch das aus datenschutzrechtlicher Sicht oft kritisierte Facebook seinen Firmensitz habe.

Die neue Richtlinie soll vor allem die Rechte der Bürger stärken, aber auch Unternehmen mehr Sicherheiten und Klarheit verschaffen. Denn was im Internet erlaubt sei und was nicht, sei bislang ein sehr wackeliges Thema ohne klare Linien und wo klare Regeln fehlen, gedeihe der Nährboden für schwarze Schafe. Deshalb sollen auch Sanktionen künftig wesentlich höher ausfallen als bisher.

Im medialen Zeitalter, in dem das Internet einen wichtigen Stellenwert in unserem privaten und Arbeitsalltag eingenommen habe, sei es deshalb wichtig, zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar betont.

Behördliche Privatkontenabfragen nehmen massiv zu

21. Januar 2013

Auch wenn Kontodaten nicht unter die eigentliche gesetzliche Definition der besonderen Arten personenbezogener Daten (d.h. sensiblen Daten) aus § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen, gelten sie aufgrund ihres Schädigungs- und Informationspotentials dem allgemeinen Verständnis nach trotzdem als die Art von Daten, die besonders schützenswert sind. So unterstehen sie etwa den besonderen Schutzvorschriften des § 42a BDSG, welcher sie den besonderen Arten personenbezogener Daten aus § 3 Abs.9 BDSG in Fällen der unrechtmäßigen Kenntniserlangung gleichstellt. Seit 2005 bei Bankkunden das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse eingeführt wurde, haben Sozialbehörden und Finanzämter die Möglichkeit, auf bestimmte Bankdaten zuzugreifen. Die Entwicklung der Privatkontenabfragen zeigt jedoch, dass die Sensibilität für die Daten bei den Behörden in den letzten Jahren offenbar rapide nachgelassen hat.

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen lag die ursprüngliche Anzahl der Abfragen im Jahr 2005 noch unter 9000. Bis zum Jahr 2012 war die Anzahl auf 72.600 Abfragen angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 830 %. Alleine gegenüber dem vorherigen Jahr stieg der Wert um 15,5 %. Grund genug für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar eine restriktivere Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zu fordern. “Ich fordere die Bundesregierung auf, den Umgang mit der Kontodatenabfrage einer ergebnisoffenen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen”, sagte Schaar der Augsburger Allgemeinen. “Auch eine verbesserte Begründungspflicht könnte dazu führen, dass die Zahl der Abfragen eingedämmt wird.” Weiter forderte er, dass für Abfragen konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung, einen Sozialbetrug oder andere erhebliche Straftaten vorliegen müssen. Der aktuelle Umstand, dass die Betroffenen häufig noch nicht einmal von der Abfrage erfahren würden, sei ebenfalls nicht angemessen.

Antiterrordatei auf dem Prüfstand in Karlsruhe

7. November 2012

Seit dem 06.11.2012 wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht  über eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Antiterrordatei verhandelt. Verfassungsbeschwerde wurde von einem pensionierten Richter erhoben. Die Antiterrordatei beinhaltet die personenbezogenen Daten sowie weiterführende Informationen von potentiellen Terroristen. Sie soll den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Antiterrordatei gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstößt.

Am ersten Verhandlungstag wurden Datenschutzexperten sowie Vertreter von Behörden und Nachrichtendiensten angehört. Auf Seiten der Bundesregierung kamen neben Innenminister Hans-Peter Friedrich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts zu Wort. Nach einem Bericht der ZEIT-ONLINE habe die Bundesregierung erklärt, dass es sich bei der Antiterrordatei um ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des “islamistischen Terrorismus” handele.

Die WAZ berichtete zu Verhandlungsbeginn, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifele, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.

BfDI: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten

2. Oktober 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat auf der Internetseite seiner Behörde einen “Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten” veröffentlicht. Dieser wurde auf Anregung von Telekommunikationsanbietern unter Mithilfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt und soll zu einer datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) führen. Diese waren in der Vergangenheit vermehrt vom BfDI dafür kritisiert worden, unnötig viele Daten von ihren Kunden zu erheben und diese länger als erforderlich zu speichern. Das TKG regelt zwar wann Verkehrsdaten erhoben werden dürfen, da diese Regelungen jedoch auslegungsfähig sind, kam es wiederholt zu Unstimmigkeiten, die mit dem nun veröffentlichten Leitfaden ausgeschlossen werden sollen. Nach Ansicht Schaars gewährleistet der Leitfaden ein höheres Maß an Rechtssicherheit und veranlasst Unternehmen die in der Praxis teilweise deutlich zu lang ausgelegten Speicherfristen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

Bundesdatenschutzbeauftragter beklagt schleichende Ausweitung der Nutzung der Steuer-ID

4. August 2011

Nach einem Bericht von heise.de stellt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Datensicherheit, mit Besorgnis fest, dass  vier Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer neben Finanzbehörden mittlerweile auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen die Steuer-ID verwenden. Mit der Steuer-ID werden auch Daten zum Ehepartner, minderjährigen Kindern, Religionszughörigkeit, Steuerklassen und Freibeträgen zentral zusammengetragen. Gespeist wird diese Datenbank neben den Finanzämtern auch von den Meldebehörden und Sozialleistungsträgern.

Durch jede Ausweitung des Anwendungsbereichs der Steueridentifikationsnummer steigt die Gefahr, dass über die Steuer-ID als gemeinsamer Nenner weitere Daten miteinander verknüpfbar werden. Schaar befürchtet daher, dass die Steuer-ID durch die  schleichende Ausweitung ihres Anwendungsbereichs und den damit einhergehenden Verkettungsmöglichkeiten letzten Endes zu einem allgemeinen Personenkennzeichen werden könnte. Ein solches allgemeines Personenkennzeichen ist in Deutschland in Anbetracht des insoweit grundlegenden Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts nicht verfassungskonform. (se)