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US Supreme Court entscheidet über US-Zugriff auf EU-Daten

17. Oktober 2017

Ende 2013 hatte ein Bundesbezirksgericht in New York einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, in dem der Unternehmensriese Microsoft verpflichtet wurde, E-Mails eines Kunden herauszugeben. Hinsichtlich der Nachrichten des Nutzers, die auf us-amerikanischen Servern des Unternehmens gespeichert waren, tat dies Microsoft auch, verweigerte allerdings die Herausgabe der Mails, die auf Servern in Irland gespeichert waren. Dabei berief sich Microsoft darauf, dass hierfür die irischen Gerichte zuständig seien und zog vor das Bundesberufungsgericht für den 2. Bundesgerichtsbezirk (2nd Circuit). Die Richter des 2nd Circuit entschieden gegen das Begehren der US-Regierung zu Gunsten von Microsoft, da das zugrundeliegende US-amerikanische Gesetz “Stored Communications Act” nur im Inland gelte. Auf das Urteil des Gerichts hin beantragte die US-Regierung eine erneute Anhörung vor einer erweiterten Richterbank des selben Gerichts. Nur vier von acht Richtern des 2nd Circuit stimmten allerdings für eine neuerliche Anhörung. Der Antrag der US-Regierung wurde daher abgelehnt.

Als neuerlichen Versuch, den Durchsuchungsbefehl auch hinsichtlich der EU-Daten durchzusetzen, wandte sich die US-Regierung mit der Unterstützung von 33 US-Staaten an den US Supreme Court. Der US Supreme Court beschäftigt sich mit Rechtsfragen, die von Bundesberufungsgerichten uneinheitlich beantwortet wurden. In den meisten anderen Fällen wird ein Begehren allerdings abgelehnt. Im vorliegenden Fall hat sich der US Supreme Court jedoch dazu entschieden, die Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes und der Zulässigkeit der Datenübermittlung von EU-Daten in die USA zu klären und den Fall daher angenommen. Dies untermauert die Brisanz, die diese Rechtsfrage beinhaltet.

Einen Termin für die mündliche Anhörung des Falls, der offiziell “In the Matter of a Warrant to Search a Certain E-Mail-Account Controlled and Maintained by Microsoft Corporation, United States of America v. Microsoft Corporation” heißt, gibt es noch nicht. Die Entscheidung des Falls ist daher ungewiss und mit Spannung zu verfolgen. Sollte der US Supreme Court geurteilt haben, werden wir erneut darüber berichten.

US Supreme Court beschränkt die Informationsfreiheit

30. April 2013

Der Supreme Court hat einstimmig entschieden (McBurney v. Young), dass die einzelnen Staaten der USA das Recht der Bürger auf Informationsfreiheit für Daten der öffentlichen Verwaltung beschränken dürfen. Anstoß der gerichtlichen Entscheidung war, dass der Staat Virginia sich weigerte Liegenschaftsdaten auf Anfrage herauszugeben. Ein Anspruch auf Herausgabe dieser Daten besteht grundsätzlich nach dem Informationsfreiheitsgesetzes des Staates Virginia.

Zwei Bürgern wurde die Herausgabe der Daten verweigert, da sie außerhalb des Staates Virginia leben. Hierin, so die Anspruchsteller, sei ein Eingriff in den Handel über Staatsgrenzen hinweg sowie eine Verstoß des 14. Zusatzartikel des Artikels “Privileges or Immunities Clause” gegeben.

Das höchste US-Gericht sah keinen verfassungsrechtlich relevanten Verstoß in der Maßnahme des Staates Virginia, da die Interessenslagen der Bürger von Virginia und anderer Staaten nicht vergleichbar seien. Zudem müssen die Bürger von Virginia ungerechtfertigterweise die Kosten der Auskunftserteilung tragen. Einen Eingriff in den zwischenstaatlichen Handel sowie eine Diskriminierung der Gerichtsbarkeit sahen die Richter als nicht gegeben an.