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LfD BW: Datenschutz bei Zeugnis-Aktionen beachten!

31. Juli 2014

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Klingbeil (LfD BW) hat die im Einzelhandel anlässlich der Zeugnisvergabe zum Schuljahresende immer häufiger werdenden “Zeugnis-Aktionen” bewertet. Die Zeugnis-Aktionen führen dazu, dass Schüler bei guten Noten im Zeugnis Rabatte beim Einkauf erhalten.

„Bei aller nachvollziehbaren Freude über die guten Noten und die eingeräumten Rabatte darf bei diesen Zeugnis-Aktionen der Datenschutz nicht aus den Augen verloren werden“, mahnt Klingbeil. Schließlich seien Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung besonders geschützt. „Die Unternehmen dürfen die Zeugnisse zum Nachweis der Noten weder kopieren noch einscannen, da es sich hierbei um höchstsensible personenbezogene Daten handelt und hierfür datenschutzrechtlich keine Erforderlichkeit besteht“, betont Klingbeil. Das Notieren von Vor- und Nachname des Schülers bzw. der Schülerin sowie der Anzahl an Einsen und Zweien sei dagegen zulässig. Auch benötigten Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren für die Teilnahme an diesen „Zeugnis-Aktionen“ die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten, also im Regelfall ihrer Eltern.

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