Kategorie: Mobile Business

Google speichert unverschlüsselt Kunden-WLAN-Passwörter

23. Juli 2013

Lange muss man nicht zurück denken, da waren Handys eine Revolution und die SMS eine völlig neuartige Kommunikationsmethode. Anfänglich lief dabei jegliche Datenverbindung über den Mobilfunkanbieter. Doch seitdem Smartphones den Schulterschluss zwischen Personal Computer und Mobilfunkgerät herzustellen vermögen, ist ob des nahezu überall verfügbaren Zugriffs auf ein WLAN-Netzwerk vieles der Kommunikation “ausgelagert”. Kaum ein Haushalt, der nicht per WLAN den Zutritt in die digitale Welt zulässt. Dank der fortschreitenden Sensibilisierung für das Thema Datenschutz und die zahlreichen, auch medial diskutierten, Vorkommnisse zum Thema “Betreiberhaftung” bei offenen WLAN-Netzwerken, ist inzwischen nahezu jedes WLAN per Passwort geschützt. Wie nun jedoch die Onlineausgabe der Süddeutschen berichtet, macht der Online-Gigant Google keinen Halt vor diesen an und für sich geheimen Informationen. Google greift über sein Betriebssystem Android nahezu alle WLAN-Passwörter ab, die auf entsprechenden Geräten gespeichert werden. Und das durch eine schlichte Werkseinstellung, die jedoch den wenigsten Benutzern auffallen würde. In den Einstellungen der Geräte befindet sich unter dem Reiter “Speichern und Zurücksetzen” ein von Werk aus aktivierter Button mit der Beschreibung “App-Daten, Wlan-Passwörter und andere Einstellungen auf Google-Servern sichern”. Ändert man die Einstellung auf “Off” bekommt man jedoch auch umgehend mitgeteilt, dass alle Daten auf dem Server damit auch gelöscht werden. Besonders problematisch an der Speicherung ist zudem, dass Google die Passwörter unverschlüsselt speichert.

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Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

1. Juli 2013

Medienberichten zufolge hat der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Davon betroffen sind im Wesentlichen drei Bereiche:

Im Bereich des Urheberrechtes, speziell des Filesharings, sollen die Abmahnkosten für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen stark reduziert werden. So soll der Streitwert auf 1.000 € beschränkt und damit die Anwaltskosten auf 155,29 € gesenkt werden. Diese “Deckelung” wird jedoch von den “besonderen Umständen des Einzelfalles” abhängig sein. Überdies wird der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft, sodass der Verbraucher künftig an seinem Wohnsitz verklagt werden muss.

Der 2. Bereich regelt unter anderem, dass die Bundesnetzagentur in Zukunft gegenüber Unternehmen eine Geldbuße von 300.000 Euro verhängen kann, wenn diese unerwünschte Telefonwerbung betreiben und betrifft damit das Wettbewerbsrecht. Überdies müssen Gewinnspieldienstverträge künftig schriftlich bzw. in Textform geschlossen werden. Zudem kann der Abgemahnte bei unberechtigten Abmahnungen nun einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten erhalten.

Auch im Bereich des Inkasso gibt es Änderungen. So soll der Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden, indem die Inkassounternehmen ab Mitte 2014 neben dem Auftraggeber auch den Forderungsgrund mit Datum des Vertragsabschlusses nennen müssen.

BayLfD: Adobe Analytics beanstandungsfrei nutzen

24. Juni 2013

Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) Petri hat im Juni 2013 neue Hinweise zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Adobe Analytics  bekannt gegeben, nachdem er bei bayerischen Webseitenanbietern geprüft hat, ob das Programm Adobe Analytics beanstandungsfrei eingesetzt werden kann. Hiermit soll, nachfolgend zu Google Analytics der beanstandungsfreie Einsatz von Adobe Analytics (Omniture) bei bayerischen Unternehmen erreicht werden. Folgende Anforderungen sollten demnach beachtet werden:

– mit Adobe sollte schriftlich ein vorgefertigter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden, welchen Adobe auf Anfrage bereitstellt;

– den Nutzern ist gegen das Setzen von Tracking-Cookies durch Adobe Analytics eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen;

– die Nutzer müssen in der Datenschutzerklärung des Internetauftritts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Adobe Analytics aufgeklärt und auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung durch Adobe Analytics hingewiesen werden;

– muss die IP-Adresse der Nutzer vor der jeweiligen Verarbeitung serverseitig anonymisiert werden;

– zudem ist die Laufzeit von Cookies auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Als Obergrenze wird eine Dauer von 24 Monaten angesehen.

US-Forscher wollen Apple-Produkte per Steckdose hacken

14. Juni 2013

Wenn in wenigen Wochen Ende Juli auf einer Konferenz für Datensicherheit Forscher des Georgia Institute of Technology (GaTech) ihre Ergebnisse vorstellen werden, dürften viele Nutzer des Apple-Betriebssystems iOS gespannt der Präsentation folgen. Denn nach den Ankündigungen des Instituts, handelt es sich, wie nun die SZ berichtete, bei den Erkenntnissen der Wissenschaftler um eine simple und darüber hinaus kostengünstige Methode innerhalb von kurzer Zeit alle Sicherheitsmaßnahmen von iOS zu umgehen. Der Angriff erfolgt dabei jedoch nicht über die nach jetzigem Stand gängigen Wege wie Apps oder Email-Anhänge, sondern über ein manipuliertes Ladegerät.

Gerade einmal 45 US-$ sind für die entscheidende Mini-Computerplatine zu investieren, die anschließend in ein handelsübliches Ladegerät eingebaut werden kann. Die Auswirkungen sind aus technischer Sicht jedoch umso bemerkenswerter, lässt sich doch den Ankündigungen zufolge darüber Schadsoftware bis in die tiefsten Strukturen des Betriebssystems, und somit schwer auffindbar, implementieren. “Diese Hardware haben wir ausgesucht, um zu zeigen, wie leicht es ist, ein unverdächtig aussehendes USB-Ladegerät zu bauen”, kündigen die Forscher an. Die daraus resultierenden Möglichkeiten sind weit und reichen vom Abgreifen von Emails, Daten und Kontakten bis hin zur unbemerkten Verwendung der Kamera und des Mikrofons. Die Möglichkeit bietet sich aufgrund des Umstandes, dass Apple für die Stromversorgung und den Datentransfer auf einem Gerät ein und dieselbe Buchse verwendet.

Der ”Prism”-Überwachung entgehen

11. Juni 2013

Medienberichten zufolge, spioniert der US-Geheimdienst NSA Internet-Firmen wie Google, Facebook, Microsoft, Apple, Yahoo und Co. im Rahmen eines Programms mit dem Namen „PRISM“ aus. Dabei gehe es um eine Fülle an Informationen wie etwa E-Mails, Fotos, Videos, Chats und andere gespeicherte Daten. Hierdurch könnten Aktivitäten von Personen über längere Zeiträume hinweg verfolgt werden.
Um einer “Totalüberwachung”, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sie nannte, zu entgehen, sollten Internetnutzer alternative Dienste nutzen, die – nach aktuellem Wissensstand – nicht überwacht werden. Berichten zufolge sei das Angebot bei den E-Mail-Diensten groß, da deutsche Unternehmen wie die Telekom, web.de oder GMX, dem strengen deutschen Datenschutzrecht unterlägen. Zur Auswahl stünden zudem Twitter für den Bereich der sozialen Netzwerke, ixquick.com (bzw. www.startpage.com) als Suchmaschinen,  openstreetmap.de als Kartendienst, zum Speichern und Teilen seien das Angebot der Telekom oder jenes von wuala.com zu beachten.

TKG-Novelle: Seit 1.Juni viele Telefon-Warteschleifen kostenlos

5. Juni 2013

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten war, soll bewirken, dass telefonische Warteschleifen von Service-Hotlines seit dem 1. Juni grundsätzlich kostenfrei sind. So dürfen die Anbieter von Service-Hotlines seit dem 1. Juni nicht mehr ohne Weiteres kostenpflichtige Warteschleifen für ihre Dienste schalten, sodass die Wartezeit für Anrufer komplett kostenfrei sein soll. Die Verbraucher müssen zudem informiert werden, wie lange sie voraussichtlich in der Warteschleife warten müssen. Bei Nichteinhaltung drohen den Anbietern Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Medienberichten zufolge sei die neue Regelung jedoch nicht weitreichend genug und lasse zu viele Schlupflöcher: Bei Festnetznummern oder auch Telefonaten mit Festpreis bleibe das Problem bestehen. Weiter seien z.B. interaktive Bandansagen mit Sprachcomputern, die einem realen Ansprechpartner vorgeschalten werden, weiterhin kostenpflichtig, obwohl diese nichts anderes als eine Warteschleife seien.

Datenschutz bei Apps: Android-App Clueful hilft beim Aufspüren von Schnüffler-Apps

23. Mai 2013

Mit der Android-App Clueful hat BitDefender ein neues Tool für Android entwickelt, welches Anwendungen auf Smartphone und Tablet hinsichtlich Datenschutz und Privacy scannt. Clueful soll Datenspione aufspüren, indem überprift wird, über welche Rechte eine App verfügt und wie diese genutzt werden. Zudem errechnet das Tool einen Privacy-Score für das gesamte System, also alle installierten Programme und teilt die Apps nach Risikograden ein. Von der Rechte-Übersicht aus kann das betroffene Schnüffel-Programm sodann direkt deinstalliert werden.

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Symantec: Jeder dritte Nutzer mobiler Geräte verwendet kein Passwort

9. April 2013

Nach dem jüngst veröffentlichten Norton Cybercrime Report 2012 aus April 2013 des Sicherheitssoftwareunternehmens Symantec nutzen lediglich zwei Drittel der befragten europäischen Nutzer von Mobiltelefonen und Tablets ein Passwort, um die darauf befindlichen Daten zu schützen. Weiterhin sollen insgesamt 62 Prozent ungesicherte oder öffentliche WLAN-Verbindungen verwenden, z.B. auch um sensible Daten wie Bankkontozugangsdaten einzugeben, vier von zehn Befragten auch Apps aus nicht vertrauenswürdigen Quellen downloaden sowie ein Drittel der Befragten bei der Nutzung mobiler Devices zu Zahlungszwecken keine sicheren Zahlungswege wählen. Diese Sorglosigkeit überrasche insoweit, als 69 Prozent der Befragten angaben, wichtige Informationen auf ihren Mobiltelefonen und Tablets zu speichern oder diese für den Zugang zu wichtigen Informationen zu verwenden (z.B. E-Mails, Arbeitsdokumente, Passwörter).

 

Firefox 22: Blocken von Tracking-Cookies

27. März 2013

Medienberichten zu folge plant Mozilla einen Patch von Firefox 22, welcher mehr Datenschutz für die Nutzer bringen soll.
In seiner kommenden Version solle er dem Vorbild von Safari folgen und sogenannte Drittanbieter-Cookies blocken. Solche Tracking-Cookies (oder Third-Party-Cookies) stammen nicht direkt von der besuchten Webseite und führen zu dem Phänomen, dass z.B. nach Besuch eines Online-Shops, bei späterem Besuch einer völlig anderen Website, das eben angeschaute Produkt angeziegt wird.
Die neue Firefox-Version solle es Werbetreibenden erschweren, über Third-Party-Cookies das Verhalten von Nutzern zu tracken und zu analysieren, indem nur noch die Website einen Cookie setzen kann, die gerade angesurft wurde und gerade nicht das Werbenetzwerk, mit dem die Seite zusammenarbeitet.
Bereits jetzt können Nutzer in den Browser Einstellungen Cookies von Dritten abweisen, was künftig per Voreinstellung geschehen soll, sodass die Annahme der Drittanbieter-Cookies standardmäßig abgestellt sein soll. Bis jetzt praktiziert nur Apples Safari-Browser eine solche Abweisung von Third-Party-Cookies.

Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Apps

25. März 2013

Die Verbraucherzentrale Sachsen erinnerte die Anwender von Apps daran, dass sie stets sorgfältig kontrollieren sollten, welche Berechtigungen sie den Betreibern von Apps für iOS und Android Geräte eingeräumt haben.

Zwar müssen die Anwender bei dem Herunterladen der App kein Geld als Gegenleistung erbringen, dafür spähen viele kostenfreie Apps die Daten der Anwender für Vermarktungszwecke aus. Dies gelte sogar für Kontaktdaten aus dem Adressbuch, die letztlich für Werbung und Spam-Mail benutzt werden.

Ratsam sei es daher solche Apps gar nicht erst zu installieren bzw. alsbald zu löschen.

Weiter, so die sächsische Verbraucherzentrale, haben iPhone und iPad mit der gegenwärtig aktuellen Betriebssystemversion iOS 6 umfassende Kontrollmöglichkeiten. So enthält der Menüpunkt „Einstellungen“ den Unterabschnitt „Datenschutz“, wodurch manuell und für jede App festgelegt werden könne, ob diese auf Kontakte, Kalender, Fotos oder Ordnungsdienste zugreifen dürfen.

Android-Apps und deren Berechtigungseinstellungen seien zwar detaillierter , jedoch müssen die Anwender allen Berechtigungen zustimmen, anderenfalls können sie eine App nicht nutzen und müssen sie wieder löschen.

 

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