Kategorie: Social Media

Neue Polizei-App NIMes birgt datenschutzrechtliche Gefahren

7. Mai 2018

Polizeibeamte in Niedersachen können nun mithilfe der neuen App NIMes Textnachrichten, Audio-, Bild- und Videoaufnahmen austauschen, ohne dass jemand anderes darauf Zugriff hat. Nach Auffassung des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten besteht dennoch eine Gefahr hinsichtlich des Datenschutzes, da der größte Teil der Beamten die App auf ihrem Privathandy nutzen. “Wenn der Nutzer das auf dem privaten Mobiltelefon vorhandene Betriebssystem nicht fortlaufend durch Updates zur Virenabwehr aktualisiert, wird Tür und Tor für eine Infizierung der App mit Schadsoftware geöffnet”, sagte Datenschützerin Barbara Thiel.

Damit wäre es empfehlenswert die App nur auf Diensthandys zu installieren. Innenminister Boris Pistorius ist jedoch anderer Ansicht, da NIMes getrennt vom Betriebssystem läuft und damit in einem geschlossenen Benutzerkreis.

Die App hat eine wichtige Bedeutung in der Informationssteuerung bei Einsatzkräften. So können Polizeibeamte wichtige Informationen sicherer als bei der Nutzung von WhatsApp weiterleiten.

Als Pilotprojekt wird NIMes zunächst in Celle und Hannover-Mitte, sowie in der Zentralen Polizeidirektion eingesetzt.

Datenschtzbehörden kritisieren Facebook erneut

2. Mai 2018

Die Konferenz der unabängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder kritisiert das soziale Netzwerk Facebook erneut scharf. So wurde der aktuell diskutierte Datenskandal lediglich als “Spitze des Eisbergs” bezeichnet.
In einer jüngst veröffentlichten Entschließung fordern die Aufsichtsbehörden den kalifornischen Konzern daher auf, “den wahren Umgang der Öffnung der Plattform für App-Anbieter in den Jahren bis 2015” offenzulegen und “belastbare Zahlen der eingestellten Apps sowie der von dem Facebook-Login-System betroffenen Personen” zu nennen. Darüber hinaus sollten Betroffene über Rechtsverletzungen informiert werden. Dies sei erforderlich, damit die erheblichen Vorwürfe hinsichtlich mangelndem Datenschutz nicht folgenlos bleiben. So betonte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass die Vorwürfe “vermutlich nur ein kleines Puzzlestück des datenschutzrechlich problematischen Geschäftsmodells von enstprechenden Unternehmen sind.”

Die Datenschützer gehen davon aus, dass die Zahl der Online-Anwendungen, die allein das Login-System nutze, in die Zehntausende gehe. Es sei nicht auszuschließen, dass “dem Grunde nach alle Facebook-Nutzer betroffen” sein könnten.
Besonders kritisch betrachtet wird das Vorgehen des Konzerns hinsichtlich der Implementierung einer Gesichtserkennung. Durch diese Funktion kann Facebook erkannte Nutzer automatisch in Fotos markieren. Die Konferenz habe “erheblichen Zweifel” daran, ob das eingeführte Einwilligungsverfahren des Netzwerks “mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist”. “Eine unzulässige Beeinflussung des Nutzers” steht im Raum.

Im Rahmen der Konferenz appelierten die Teilnehmer an die sozialen Netzwerkbetreiber, ihre Geschäftsmodelle an das Schutzniveau der DSGVO anzupassen und so “ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen.”

Zu jung für Whatsapp?

24. April 2018

Das könnte zukünftig für alle Whatsapp-Nutzer unter 16 Jahren gelten, denn aus einer Twitter-Meldung des Fan-Blogs WABetaInfo geht hervor, dass der Messaging-Dienst eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen zum 25. Mai plant.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist ausweislich der Nutzungsbedingungen noch ein Mindestalter von 13 Jahren, bzw. dasjenige Alter erforderlich und ausreichend, welches die Nutzer in ihren Ländern dazu berechtigt, die Dienste von Whatsapp ohne Zustimmung der Eltern zu nutzen. Die bevorstehende Anhebung des Mindestalters ist wohl auf die ab Mai anzuwendende Datenschutzgrundverordnung zurückzuführen. Laut der Verordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Kindes nämlich erst mit Vollendung seines 16. Lebensjahres rechtens.

Die Gefahren, welche von Chat-Diensten wie Whatsapp für die Persönlichkeitsrechte Minderjähriger ausgehen,  erkannte ein deutsches Gericht bereits 2016 und verurteilte einen Vater zur Löschung des Chat-Dienstes vom Handy seiner Tochter.

Auch wenn die geplante Änderung der Nutzungsbedingungen als wichtiger Schritt in Richtung eines umfassenderen Schutzes der Persönlichkeitsrechte Minderjähriger zu werten ist, könnten sich die tatsächlichen Auswirkungen dieser Regelung in überschaubaren Grenzen halten. Den Mitgliedsstaaten ist es nämlich möglich, durch Rechtsvorschriften eine niedrigere Altersgrenze festzulegen, welche allerdings nicht unter 13 Jahren liegen darf. Zudem ist unklar, ob die Änderung weltweit gelten soll, oder ob hiervon nur bestimmte Länder betroffen sein werden. Weiterhin ist fraglich, wie mit bereits registrierten Nutzern umgegangen werden soll, die unter 16 sind. Da Whatsapp selbst das Alter nicht abfragt, müsste diese Aufgabe vom App-Store übernommen werden. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass Whatsapp für viele Kinder und Jugendliche ein unverzichtbares Medium bei der Integration darstellt bleibt abzuwarten, ob und wie sich ein neues Mindestalter praktisch wird umsetzen lassen.

HIV-Nutzerdaten bei der Dating-App “Grindr” nicht sicher

10. April 2018

Um die Dating-App Grindr rankt sich erneut ein Datenskandal. Nachdem der ägyptische Geheimdienst  im Jahr 2014 die Standortanzeige zahlreicher App-User dazu nutzte, Jagd auf homosexuelle Männer zu machen, gerät die App nun erneut in die Kritik. Diesmal geht es um Gesundheitsdaten.

Einem kürzlichen Bericht von CNN zufolge hat die bei homo- und bisexuellen Männern beliebte Dating-App Grindr HIV-Nutzerdaten an die Datendienste Apptimize und Localystics weitergegeben. Neben Angaben zum HIV-Status und dem Datum des letzten HIV-Tests zählen auch die E-Mail- und GPS-Adressen der Nutzer zu den weitergegebenen Daten. Geraten diese Informationen in die falschen Hände, können die Konsequenzen für Betroffene kaum schlimmer sein, zumal durch die damit mögliche Identifizierung von Personen auch die Gefahr einer gesellschaftliche Ächtung einhergeht. Wie konkret diese Gefahr tatsächlich einzustufen ist, ist allerdings unklar: Laut CNN hat die schwedische Non-Profit-Forschungsorganisation SINTEF herausgefunden, dass die Daten teilweise in reinem Textformat und völlig unverschlüsselt übermittelt worden sind, was Grindr jedoch bestreitet.

Grindr hat derweil reagiert und die Datendienste zur Löschung aufgefordert. Zudem verspricht der App-Anbieter für die Zukunft, Daten dieser Art nicht mehr weiterzugeben.

Auch wenn es die Weitergabe solch sensibler Daten kaum zu rechtfertigen vermag, hat der Appell von Grindr an einen eigenverantwortlichen Umgang der Nutzer mit ihren persönlichen Daten durchaus seine Berechtigung. Letztlich kann jeder Nutzer über die Einstellungsfunktion selbst entscheiden, welche Daten er von sich preisgeben möchte. So lässt sich das Risiko einer unerwünschten Datenweitergabe von vornherein ausschließen.

Facebook überarbeitet seine Datenschutztools

28. März 2018

Aufgrund der anhaltenden Kritik im Zuge des Datenskandals hat Facebook nun seine Prviatsphäre-Tools überarbeitet. Ziel sei es, den Nutzern mehr Kontrolle über Ihre Daten zu ermöglichen. Um dies zu erreichen wuden die Einstellungen zur Prviatsphäre otpisch derart angepasst, dass der Zugang vereinfacht wurde und einzelne Einstellungsmöglichkeiten leichter auffindbar sind. Dadurch soll es den Nutzern möglich sein, transparenter zu erkennen, welche Informationen durch Facebook geteilt werden. Um eine solche erhöhte Transparenz zu ermöglichen, sollen die Mitglieder des Social-Media-Netzwerks in leicht verständlicher Sprache darüber informiert werden, wie personenbezogene Daten gesammelt und sodann verarbeitet werden. Hierzu wurde eine zeitnahe Aktualisierung der Datenrichtlinien angekündigt. In diesem Zusammenhang teilt Facebook mit, dass es nicht darum ginge “neue Berechtigungen zum Sammeln, Nutzen oder Teilen von Daten zu erlangen.” Vielmehr ginge es um eine offengelegte Verarbeitung der Daten. Hierzu arbeitet das Unternehmen mit Aufsichtsbehöden und Datenschutz-Experten zusammen.

Die angekündigten Maßnahmen stehen dabei im Lichte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai diesen Jahres Anwendung findet. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Betroffene transparent darüber informiert werden, wie und durch wen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Um den erhöhten Pflichten der DSGVO nachzukommen, arbeite Facebook bereits “seit geraumer Zeit” an der Anpassung der Prozesse.

Daten bei Facebook zu unsicher

26. März 2018

Nach einer Umfrage von US-Bürgern hat die Reuters/Ipsos Studie herausgefunden, dass die Mehrheit der Ansicht ist, dass ihre Daten bei Facebook schlechter aufgehoben sind als bei anderen Internet-Unternehmen.

Lediglich 41 % sind davon überzeugt, dass das soziale Netzwerk die Datenschutzvorschriften einhält. Bei Amazon und Google wissen ca. 60 % ihre Daten sicher.

Dieses Misstrauen gegenüber Facebook entstammt wahrscheinlich aus dem aktuellen Datenskandal, bei der Daten von etwa 50 Millionen Facebook-Nutzer ausgespäht wurden.

Nun sollen auch hunderte mit Facebook verknüpfte Apps untersucht werden. Als Gegenmaßnahme sollen auch die Privatsphäre- Einstellungen verbessert und der Zugriff von App-Anbieter eingeschränkt werden.

Dies ist zwar alles begrüßenswert, dennoch zu spät, denn wenn persönliche Daten einmal in die falschen Hände gelangen, sind sie kaum noch zu schützen.

Umso wichtiger ist es, dass Datenschutz am Anfang der Überlegung steht, quasi als Voreinstellung und nicht als unwichtige Draufgabe.

 

 

Wurden Facebook-Daten im amerikanischen Wahlkampf und im Brexit-Referendum manipulativ eingesetzt?

21. März 2018

Der britische Guardian und Channel 4 haben durch ihre Recherche aufgedeckt, dass das Unternehmen Cambridge Analytica für ein erhebliches Datenleck im Umfang von 50 Millionen Facebook-Profilen verantwortlich ist. Das Unternehmen trat ursprünglich als App-Anbieter für Facebook auf und konnte somit von Facebook-Nutzern heruntergeladen werden. Angeboten wurde dabei die Teilnahme an einer Studie, für die man bis zu 2 Dollar erhalten hat.

An dieser Studie haben immerhin 270.000 Nutzer teilgenommen. An die große Menge von 50 Millionen Nutzerdaten kam Cambridge Analytica allerdings erst über eine Einstellung, due auch den Zugriff auf die Daten von Freunden ermöglicht. Alleine die Freunde hätten in den Facebook-Einstellungen dieser Weitergabe ihrer Profildaten an Dritte im Vorfeld verhindern können. Diese Daten wurden danach scheinbar an das Unternehmen Eunoia Technologies weiterverkauft.

Wie jetzt durch einen ehemaligen Mitarbeiter von Eunoia Technologies, Christopher Wylie, bekannt wurde hat das Unternehmen die Daten aber nicht nur für eigene wissenschaftliche Zwecke verwendet, sondern wurde auch auf dem internationalen politischen Parkett aktiv. Neben dem kenianischen Wahlkampf um das Präsidentenamt wurden wohl auch das Brexit-Referendum und der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf beeinflusst.

Facebook hat die beiden Unternehmen von der Nutzung ihrer Daten bereits ausgeschlossen. Doch damit allein ist ihre Pflicht wohl noch nicht getan. Die amerikanischen Behörden ermitteln nun, ob Facebook die Daten nicht besser hätte schützen müssen. In Großbritannien wurde die Datenschutzbeauftragte bereits tätig, um etwaigen Datenmissbrauch aufzuklären.

Als Facebook-Nutzer kann man sich gegen die Verwendung seiner Daten nur schützen, indem man in den privaten Einstellungen die Weitergabe an Dritte über Freunde im Vorhinein untersagt. Insbesondere lohnt es sich die mit Facebook verbundenen Apps kritisch zu begutachten. Im Falle von Cambridge Analytica hat der Download der App „thisisyoudigitallife“ bereits den „Datenklau“ initiiert.

OVG Hamburg weist Beschwerde von Facebook zurück

8. März 2018

Das OVG Hamburg hat entschieden, dass Facebook auf Grundlage einer bisher angeforderten Einwilligungserklärung keine personenbezogenen Daten erheben und speichern darf.

Facebook hatte zuvor erfolglos beim VG Hamburg (Az. 13 E 5912/16) gegen eine Untersagungsverfügung des Hamburger Datenschutzbeauftragten, Johannes Caspar, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geklagt (wir berichteten).

Das OVG Hamburg schloss sich in seiner Entscheidung nun der Vorinstanz an. Dafür erklärte es zunächst, dass die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Untersagungsverfügung offen sei. Im Rahmen der Prüfung ist konkret offen, ob deutsches Recht anwendbar ist und ob der Hamburger Datenschutzbeauftragte gegen das Unternehmen Facebook vorgehen darf, obwohl dieses seinen Sitz in Irland hat. Trotz dieser offenen Rechtsfragen kam das OVG zu der Entscheidung, dass die Untersagungsverfügung nicht die für eine Aufhebung erforderliche offensichtliche Rechtswidrigkeit aufweist. So entspricht die angeforderte Einwilligung der Nutzer von WhatsApp nicht dem deutschen Datenschutzrecht. Diese fehlende Übereinstimmung mit deutschem Datenschutzrecht führt dazu, dass die Interessenabwägung zu Gunsten der Rechte der Nutzer ausfällt.

Nach der ablehnenden Entscheidung des OVG im einstweiligen Rechtsschutz ist weiterhin offen, ob sich ein Klageverfahren in der Hauptsache anschließt. Diese Entscheidung liegt nun bei Facebook.

Facebook kündigt Privacy-Center an

20. Februar 2018

Vor wenigen Tagen hat der Social-Media-Riese Facebook seine Einstellungen für die Privatsphäre überarbeitet. Im Rahmen der Änderungen hat es auch erstmalig seine Datenschutzgrundlagen veröffentlicht und zeigt in diesen auf, welche Informationen der Nutzer zu welchem Zweck gesammelt und geteilt werden. Bislang hatte Facebook diese in langen und intransparenten Nutzungsbedingungen vorgehalten.

Darüber hinaus kündigte das US-amerikanische Unternehmen an, innerhalb seines Netzwerkes mit einem sogenannten Privacy Center online zu gehen. Das Privacy Center soll für die Nutzer alle datenschutzrechtlich relevanten Einstellungen bündeln und damit die Verwaltung und den Schutz der Informationen erleichtern. Mit zukünftigen Erklärvideos in der Timeline will Facebook seine Nutzer auf das neue Feature aufmerksam machen und deren Bewusstsein für sichere Privatsphäreeinstellungen steigern. Ein konkretes Datum, wann das Privacy Center für die Nutzer zur Verfügungen stehen soll, gab Facebook allerdings nicht an.

Mit Einführung des Privacy Centers trägt Facebook insbesondere den künftigen, gesetzlichen Pflichten der DSGVO Rechnung, nach denen Unternehmen ihren Nutzern den Umgang mit personenbezogenen Daten einheitlich und transparent präsentieren müssen und die Nutzer dabei insbesondere detailliert über die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung informieren müssen.

LG Berlin: Facebook verstößt gegen das Datenschutzrecht

13. Februar 2018

Das Landgericht Berlin hat in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung vom 16.01.2018 (Az. 16 O 341/15) Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Aus den Entscheidungsgründen geht insbesondere hervor, dass die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung in weiten Teilen unwirksam ist. So rügt die entscheidende Kammer, dass bereits die Kenntnisnahme durch Nutzer nicht gewährleistet ist.  Des Weiteren sei unter anderem auch eine Klarnamenklausel, mit der sich Nutzer verpflichten, ausschließlich ihre echten Namen und Daten zu verwenden, unwirksam. Zur Begründung führt die Kammer an, dass die Nutzer hierdurch der Verwendung dieser persönlichen Daten versteckt zustimmen müssen. Darüber hinaus kritisierte das Landgericht Berlin auch die Voreinstellungen innerhalb der mobilen App, wonach der Ortungsdienst bereits aktiviert wird und Chat-Partner dadurch der jeweilige Aufenthaltsort mitgeteilt wird.

Nicht durchsetzen konnte sich der Kläger dagegen mit seinem Antrag, die Werbeaussage “Facebook ist kostenlos” verbieten zu lassen. In der Klagebegründung führte der vzbv hierzu aus, dass die Nutzer mit ihren Daten bezahlen würden. Dieser Einschätzung ist die Kammer nicht gefolgt, da immaterielle Gegenleistungen nicht als Kosten anzusehen sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Facebook bereits Berufung eingelegt hat. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung, soweit die Klage abgewiesen wurde, beim Kammergericht einzulegen.

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