Kategorie: Tracking

EuGH: Klarheit zu personalisierter Werbung

11. März 2024

Cookie-Banner und das damit verbundene Tracking sind nicht nur nervig, sondern beachten auch regelmäßig nicht sämtliche Datenschutzvorschriften. So hat erst letzten Monat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in einer anlasslosen Untersuchung die deutliche Mehrheit der geprüften Cookie-Banner als rechtswidrig eingestuft. In einer Entscheidung vom 07.03.2024 hat nun der EuGH Klarheit zu Tracking und personalisierter Werbung geschaffen. Er befasst sich unteranderem mit dem Begriff von personenbezogenen Daten und dem gemeinsamen Verantwortlichen. Das Urteil betrifft insbesondere das Real Time Bidding (RTB) und die Rolle von IAB Europe beim Ausspielen von personalisierter Werbung. (mehr …)

Pay or okay: Brief von 28 NGOs an EDSA

20. Februar 2024

Die Debatte über die neue Einwilligungs-Strategie von Instagram und Facebook geht in die nächste Runde. Nachdem vermehrt Beschwerden über Metas neues Bezahl-Abo aufgekommen sind, wird bald vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme erwartet. Deswegen haben 28 NGOs einen Brief vom 16.02.2024 an den EDSA gerichtet, mit der Bitte, die „Pay or okay“ Methode als rechtswidrig einzustufen. (mehr …)

BayLDA prüft Cookie-Banner

15. Februar 2024

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat laut einer Pressemitteilung vom 09.02.2024 in einer anlasslosen Untersuchung über 350 Webseiten und 15 Apps von bayerischen Betreibern unter die Lupe genommen. Dabei ging es vor allem um einwilligungspflichtige Prozesse. Das BayLDA prüft dabei teilweise automatisiert, ob Cookie-Banner bereits auf der ersten Seite eine Ablehnen-Möglichkeit haben.

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Weitere Beschwerde gegen Metas Bezahl-Abo

17. Januar 2024

Am 11.01.2024 hat die von Datenschützer Max Schrems gegründete Organisation Noyb eine weitere Beschwerde gegen Metas Bezahl-Abo eingereicht. Wegen dieses Abo-Modells stand Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram in den letzten Wochen zahlreich in der Kritik (wir berichteten zum Beispiel hier und hier). Diesmal liegt der Fokus auf den Hürden für den Widerruf der Tracking-Einwilligung. Diese seien zu hoch, zu umständlich und nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen. (mehr …)

Schluss mit dem Cookie-Banner-Wahnsinn?

2. Januar 2024

Schluss mit dem Cookie-Banner-Wahnsinn?

Das leidige Wegklicken von Cookie-Bannern beim Besuch von Websites könnte bald der Vergangenheit angehören. Die Europäische Kommission (EU-Kommission) plant, diesem Prozedere Einhalt zu gebieten. Mit ihrem am 19.12.2023 veröffentlichten Entwurf für „Cookie-Pledge-Prinzipien“ setzt sie sich für einen Schluss mit dem Cookie-Banner-Wahnsinn ein. Noch am gleichen Tag hat sich auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hierfür ausgesprochen. (mehr …)

550 Millionen Euro Klage gegen Meta

6. Dezember 2023

Über 80 spanische Medien, darunter die bekannten Zeitungen El País und La Vanguardia, haben gegen Meta eine Sammelklage eingereicht. Die Klage wurde unter dem Verbraucherverband Asociación de Medios de Información (AMI) in Höhe von 550 Millionen Euro gegen Meta, ehemals Facebook, erhoben, wie die Organisation am 04.12.2023 bekannt gab. Der Vorwurf richtet sich auf Verstöße gegen europäische Datenschutzbestimmungen. Ein Schritt, der nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Beziehung zwischen Tech-Giganten und traditionellen Medien infrage stellt.
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Beschwerden gegen Metas Bezahl-Abo

5. Dezember 2023

Gegen das im Oktober eingeführte Bezahl-Abo für eine werbefreie Nutzung von Metas sozialen Netzwerken wurden in der vergangenen Woche verschiedene Beschwerden eingelegt. Zum einen gehen Datenschutzaktivist Max Schrems und seine Organisation Noyb gegen den Mutterkonzern von Facebook und Instagram vor. Die Bezahlungsoption steht im Zentrum einer am 28.11.2023 eingereichten Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Europäische Nutzer müssen sich durch die neue Option zwischen personalisierte Werbung mittels Tracking oder einer “Datenschutzgebühr” von bis zu 251,88 Euro pro Jahr für beide Plattformen entscheiden. Parallel hierzu hatten auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC) und 19 Mitglieder eine Beschwerde eingereicht.
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Debatte über VPN-Verbot

10. Oktober 2023

In Europa gewinnt die Diskussion über die Zukunft der Online-Anonymität an Bedeutung. Mit der zunehmenden Bedeutung von Virtual Private Networks (VPNs) rücken auch sie immer mehr in den Fokus. Sie sorgen für Anonymität im Internet. Wo staatlicher Datenschutz nicht effektiv funktioniert, können sie hilfreich sein. Ganz nach dem Grundsatz „offline Verbotenes soll auch online verboten sein“ wird aber immer häufiger ihre Legitimität in Frage gestellt. Konkret geht es aktuell in der französischen Nationalversammlung um einen Gesetzesentwurf zur Sicherung und Regulierung des digitalen Raums.

Einschränkungen für VPNs gefordert

Abgeordnete des liberalen und des Mitte-Rechts-Lagers stellten Anträge, nach denen der Einsatz von VPNs zur Verschleierung von Online-Spuren eingeschränkt oder ihr Download aus App Stores verboten werden sollte. Es wurde angebracht, dass VPNs die Verfolgung von Straftaten in den sozialen Medien erschweren. Eine Variante, in der der Nutzer online (nur) Pseudonymität innehat, würde eher den Umständen außerhalb des Internets entsprechen. Kritische Stimmen warnten hingegen vor einem solchen Vorgehen und verwiesen insbesondere auf hohe technische Hürden bei der Umsetzung und einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta.

VPN-Einschränkungen weltweit

In Russland sind VPN-Dienste, die nicht mit den russischen Behörden kooperieren, seit 2017 illegal. Das russische Regime ging laut Angaben des britischen Geheimdienstes zuletzt verstärkt gegen ihre Nutzung vor. Hierdurch will der Staat inländische Informationen vollständig kontrollieren. Ebenso brauchen VPN-Dienstleiter in China eine staatliche Genehmigung. In Nordkorea und Turkmenistan ist z. B. die Verwendung von VPNs sogar gänzlich untersagt.

Eine Betrachtung der Länder mit VPN-Verboten oder -Einschränkungen zeigt, welche einschneidenden Folgen die Einschränkung von VPNs mit sich bringen kann.

Fazit

Die Debatte über das Ende der Online-Anonymität nimmt auch in Europa an Fahrt auf. Die Frage nach dem richtigen Maß an Anonymität im Internet bleibt ein umstrittenes Thema, bei dem unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen. Von einem VPN-Verbot sind wir zumindest noch weit entfernt. Trotzdem sollten insbesondere die weiteren Entwicklungen in Frankreich aufmerksam verfolgt werden. Klar ist, dass die Verwendung von VPNs nicht zwangsläufig mit dem Begehen von Straftaten verbunden ist, sondern auch lediglich dem allgemeinen Schutz der Privatsphäre dienen kann. Ein Verbot oder selbst eine Einschränkung ist deswegen höchst bedenklich.

Meta will künftig mit Einwilligung arbeiten

28. August 2023

Seit bereits fünf Jahren steht Meta wegen der praktizierten Datenverarbeitung auf dem Prüfstand. Nun kündigte das Unternehmen, dass mehrere Social-Media-Plattformen betreibt, an, dass es künftig personenbezogene Daten der Nutzer zu Werbezwecken auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO verarbeiten werde. Bisher erfolgte die Datenverarbeitung zu diesem Zweck auf der Grundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Hintergründe

Laut Meta selbst sei Grund für die Änderung der Rechtsgrundlage, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten herangezogen werde, dass die irische Aufsichtsbehörde die DSGVO verändert auslege. Diese ist im Gefüge der europäischen Aufsichtsbehörde zuständig für Meta. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) habe, so Meta die irische Aufsichtsbehörde die Auslegung der DSGVO verändert. Außerdem wolle Meta damit auf die bevorstehenden Änderungen, die durch Digital Markets Act eintreten werden, begegnen.

Im Juli dieses Jahres hatte der EuGH zu der Frage entschieden, ob Meta eine alternative rechtliche Grundlage anwenden könne, wenn die Rechtsgrundlage, die zur Datenverarbeitung gedacht war, nicht wirksam sei (wir berichteten). Aus Sicht des Gerichtshofes war es demnach rechtmäßig, dass das Bundeskartellamt (BKA) Meta das Speichern personenbezogener Daten ohne Zustimmung der Nutzer untersagt habe. Dabei stellte der Gerichtshof auch klar, dass eine alternative Verwendung einer Rechtsgrundlage nur unter engen Voraussetzungen möglich sei. Meta müsse seine Nutzer jedenfalls vor der Datenverarbeitung über die einschlägige Rechtsgrundlage informieren.

Aufgrund der neuen Rechtspraxis des US-Konzern dürften diese Rechtsfragen vorerst geklärt sein. Dabei bestehen bereits seit Jahren Bedenken gegen den Umgang des Unternehmens mit den personenbezogenen Daten von Nutzer. Die österreichische NGO None of your business (noyb) betonte in einem Artikel, dass die Tragweite der Entscheidung von Meta hinsichtlich der veränderten Rechtsgrundlage noch abzuwarten sei. Aus Sicht der Organisation bereite insbesondere die von Meta gewählte Formulierung, nach der nur für „bestimmte Daten für verhaltensbezogene Werbung“ eine Einwilligung eingeholt werden, Grund zur Annahme, dass weiterhin Lücken bei der Datenverarbeitung bestehen werden.

Fazit

Wie sich die Datenschutzpraxis des omnipräsenten US-Konzern Meta künftig ändern wird, bleibt insgesamt abzuwarten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Frage zu legen, ob und wie Meta künftig personenbezogene Daten der Nutzer sammelt und ggf. weiterverwendet.

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