Mehr Personal für besseren Datenschutz erforderlich

11. April 2018

Nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten können Datenschutzverstöße mangels Personal nicht ausreichend geahndet werden. Allen 16 Behörden mangelt es an genügend Personal um der Einhaltung des Datenschutzes gerecht zu werden. Laut einer Umfrage der Zeitung “Tagesspiegel” fehlen bundesweit dafür fast 100 Beschäftigte. «Ich bezweifle stark, dass wir mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO vernünftig nutzen können», sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein.

Es besteht die Gefahr, dass die am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Datenschutzvorschriften nicht hinreichend durchgesetzt werden können. Das massive Stellendefizit erschwert die Ahndung von Datenschutzverstößen. Es besteht auch keine Bereitschaft in der Politik dies auszugleichen. Auch Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat bereits auf die Belastung der Aufsichtsbehörden aufmerksam gemacht.

Mit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung werden hohe Auflagen hinsichtlich Bußgeldern eingeführt. Zur Verhängung dieser Bußgelder ist jedoch ein funktionsfähiger Aufsichtsapparat notwendig.

Bundesnetzagentur geht gegen Ortungsgeräte mit Abhörfunktion vor

Immer häfiger werden GPS-Tracker zum Orten eingesetzt. Von der privaten Nutzung zur Standortbestimmung von gestohlenen Fahrzeugen, entlaufenen Haustieren oder Schulranzen von Kindern bis hin zur geschäftlichen Nutzung durch Einbau in Firmenfahrzeuge oder LKW-Flotten.

Einige dieser GPS-/GSM-Tracker verfügen über eine Abhörfunktion, welche oftmals durch eine App oder SMS auch aus großer Entferung aktiviert werden kann. Für die Aktivierung benötigt man lediglich die SIM-Nummer des Trackers.

Zum Schutz der Privatsphäre der Träger und der Personen in Ihrer Umgebung, sind GPS-/GSM-Tracker in Deutschland verboten. Es geraten jedoch regelmäßig solche Geräte auf den deutschen Markt, daher sollte vor dem Kauf eines solchen Trackers überprüft werden, ob dieser eine solche Funktion hat und bereits vorhandene Geräte mit dieser Funktion sollten vernichtet werden.

Erhält die Bundesnetzargentur von dem Kauf solcher Geräte Kenntnis werden die Eingentümer zur Vernichtung aufgefordert. Erst kürzlich war dies bei Kinderuhren der Fall.

HIV-Nutzerdaten bei der Dating-App “Grindr” nicht sicher

10. April 2018

Um die Dating-App Grindr rankt sich erneut ein Datenskandal. Nachdem der ägyptische Geheimdienst  im Jahr 2014 die Standortanzeige zahlreicher App-User dazu nutzte, Jagd auf homosexuelle Männer zu machen, gerät die App nun erneut in die Kritik. Diesmal geht es um Gesundheitsdaten.

Einem kürzlichen Bericht von CNN zufolge hat die bei homo- und bisexuellen Männern beliebte Dating-App Grindr HIV-Nutzerdaten an die Datendienste Apptimize und Localystics weitergegeben. Neben Angaben zum HIV-Status und dem Datum des letzten HIV-Tests zählen auch die E-Mail- und GPS-Adressen der Nutzer zu den weitergegebenen Daten. Geraten diese Informationen in die falschen Hände, können die Konsequenzen für Betroffene kaum schlimmer sein, zumal durch die damit mögliche Identifizierung von Personen auch die Gefahr einer gesellschaftliche Ächtung einhergeht. Wie konkret diese Gefahr tatsächlich einzustufen ist, ist allerdings unklar: Laut CNN hat die schwedische Non-Profit-Forschungsorganisation SINTEF herausgefunden, dass die Daten teilweise in reinem Textformat und völlig unverschlüsselt übermittelt worden sind, was Grindr jedoch bestreitet.

Grindr hat derweil reagiert und die Datendienste zur Löschung aufgefordert. Zudem verspricht der App-Anbieter für die Zukunft, Daten dieser Art nicht mehr weiterzugeben.

Auch wenn es die Weitergabe solch sensibler Daten kaum zu rechtfertigen vermag, hat der Appell von Grindr an einen eigenverantwortlichen Umgang der Nutzer mit ihren persönlichen Daten durchaus seine Berechtigung. Letztlich kann jeder Nutzer über die Einstellungsfunktion selbst entscheiden, welche Daten er von sich preisgeben möchte. So lässt sich das Risiko einer unerwünschten Datenweitergabe von vornherein ausschließen.

Diebstahl bei Ernährungs-App

6. April 2018

Hacker sollen in großem Maße Nutzerdaten bei der Anwendung MyFitnessPal gestohlen haben.

Der Diebstahl der Daten soll nach einer Erklärung von Under Armour bereits im Februar 2018 erfolgt sein, jedoch erst am 25.03.2018 bemerkt worden sein. Das Unternehmen Under Armour hatte die Anwendung MyFitnessPal vor mehreren Jahren für 475.000.000 Dollar gekauft.

Nach Informationen des Unternehmens erlangten die Hacker die Nutzernamen sowie E-Mail-Adressen und Passwörter von 150.000.000 Nutzern der Anwendung. Dagegen sollen die Bezahlinformationen der Nutzer nicht betroffen sein, da diese getrennt und nicht an gleicher Stelle aufbewahrt werden.

Um seine Nutzer zu informieren, hat das Unternehmen bereits den Kontakt zu seinen betroffenen Nutzer per E-Mail aufgenommen.

Das Unternehmen rät seinen Nutzern zudem dazu, dass sie ihre Passwörter ändern.

 

Adresshandel mit Post-Daten im Bundestagswahlkampf?

4. April 2018

Die Datenschutzbehörde überprüft derzeit, ob die Post-Tochter “Post Direkt” im Bundestagswahlkampf 2017 mit Adressen gehandelt hat. Der zuständige Datenschutzbeauftragte hat nun zu prüfen, ob der Adresshandel im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz steht. Zuständig für die Überprüfung ist die Landesdatenschutzbehörde, da der Sitz des Unternehmens in NRW liegt und es sich nicht um klassische Postdienste handelt, für die der Bundesdatenschutzbeauftrage zuständig wäre.

CDU und FDP hatten bereits versichert, nur anonymisierte Daten genutzt zu haben. SPD, Grüne, Linke und AfD haben der Bild am Sonntag erklärt, während des Wahlkampfes nicht mit Post-Daten gearbeitet zu haben.

Der Handel mit anonymisierten Daten und Adressen ist nicht generell illegal. Möglich ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro, wenn mit personalisierten Daten gehandelt wird. Die Staatsanwaltschaft muss sich dann mit dem Fall beschäftigen, wenn eine Absicht nachweisbar ist, sich damit zu bereichern oder andere zu schädigen. Laut Medienberichten hatte die Deutsche Post beteuert, ihre Tochter speichere und verarbeite “personenbezogene Daten bei strikter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes”. Es käme dabei lediglich zu einer Darstellung statistischer Wahrscheinlichkeitswerte und nicht der von personenbezogenen Daten. Es bestünde kein Bezug der Daten auf einzelne Haushalte.

Die Datenschutzbehörde empfiehlt allen Verbrauchern, die wissen möchten, was über sie gespeichert wurde, sich bei Post Direkt in Troisdorf zu erkundigen.

US-Regierung beantragt Microsoft-Fall zu den Akten zu legen

In den USA ist vor wenigen Tagen der “Cloud Act” (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) durch die Unterschrift des Präsidenten Trump in Kraft getreten. Der Cloud Act regelt, dass US-Ermittler Zugriff auf Daten bekommen sollen, die auf Servern außerhalb der USA liegen. Dafür können bilaterale Abkommen geschlossen werden, die die Ermittler ermächtigen, direkt den Cloud-Anbieter zu kontaktieren.

Im Zuge dessen hat das US-Justizministerium beim US Supreme Court beantragt den dort anhängigen Fall, United States of America vs. Microsoft Corporation (New York Search Warrant Case) für erledigt zu erklären. Der Fall stammt aus dem Jahr 2013 und ist seit dem hoch umstritten.

Es geht um die Frage, ob Microsoft personenbezogene Daten, die außerhalb der USA, hier auf Servern in Irland, gespeichert sind, an US-Behörden herausgeben muss. Grundlage dafür war ein Durchsuchungsbeschluss eines Bundesbezirksgerichts in New York, der Microsoft zur Herausgabe verpflichten sollte. Dagegen klagte der Unternehmensriese. Ein Urteil war eigentlich für Juni diesen Jahres erwartet worden, jetzt könnte die Sache allerdings vor einer Entscheidung zu den Akten gelegt werden.

Der oberste Prozessvertreter der US-Regierung, Noel J. Francisco beantragte beim Supreme Court, unter Verweis auf den Cloud Act, dass die Auseinandersetzung zwischen Microsoft und den USA hinfällig ist und nicht mehr weiter verhandelt werden muss. Ein neuerlicher Durchsuchungsbeschluss, gestützt auf den Cloud Act, wurde Microsoft bereits übersandt.

Mögliches Verfahren gegen Vodafone und die Deutsche Telekom wegen versuchter Strafvereitelung

28. März 2018

Sobald ein Straftäter oder Verdächtiger einer Straftat nicht ermittelt werden kann, wird in der Regel durch die Polizei und Staatsanwaltschaft die Fahndung eingeleitet. Eine Nutzung von Handydaten wie zum Beispiel zur Ortung des Standorts des Nutzers wäre in solchen Fällen stets hilfreich. Die Rechtslage dahingehend ist jedoch nicht klar, sodass sowohl Vodafone als auch die Deutsche Telekom den Auskunftsersuchen der Ermittler oftmals ausschlägt. Die Detmolder Staatsanwaltschaft überlegt daher ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen die beiden Konzerne anzustreben. Ausgangspunkt für diese Überlegung ist, dass die Unternehmen für die Strafverfolgung notwendige Handydaten des Tatverdächtigen nicht herausgeben wollten, obwohl dem Auskunftsersuchen der Ermittler betreffende Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts vorlagen. Auch wenn letztlich beide Tatverdächtige auch ohne Nutzung der Handydaten aufgefunden werden konnten, wurde die Ermittlung dadurch beeinträchtigt.

In einem der beiden Fälle handelte es sich dabei um einen Tatverdächtigen der wegen Mordes an einer Frau und ihres kleinen Sohnes angeklagt war. Dieser wurde inzwischen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die Vodafone rechtfertigte sich bezugnehmend auf diese beiden Fälle damit, dass die Bereitstellung von den durch die Ermittler angeforderten Standortdaten nach zu dem Zeitpunkt geltenden Recht nicht zulässig gewesen wäre, andere Daten wie beispielsweise Nummern von Anrufern oder Uhrzeit sowie Länge eines Telefonats wären der Polizei jedoch zur Verfügung gestellt worden. Hintergrund des Konflikts mit den Telefongesellschaften ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Juli 2017, welches Unternehmen zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, sodass Standortdaten von Telefongesellschaften 4 Wochen lang gespeichert werden müssen. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde diese Verpflichtung jedoch ausgesetzt, da ein kleineres Unternehmen aufgrund von zu hohen Speicherkosten geklagt hatte. Da das Aussetzen der Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur gestattet und nicht durch Bußgelder sanktioniert wurde, fand in der Praxis keine Umsetzung der Gesetzesneuerung mehr statt.

In dem zweiten betroffenen Fall handelte es sich um ein Tötungsdelikt in Augustdorf bei dem Ende Januar eine Frau auf gewaltsame Art und Weise ums Leben kam. In diesem Fall wird der Deutschen Telekom vorgeworfen in einem kritischen Fahndungsmoment die Hilfe durch die Erteilung von Auskünften über Standortdaten verweigert zu haben.

Ob und wann ein Verfahren gegen die beiden Telefongesellschaften in die Wege geleitet wird ist noch unklar. Der Sprecher der Deutschen Telekom wies jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit der Begründung zurück, dass das Unternehmen sich an die gesetzlichen Regelungen halte. Außerdem erläuterte er, dass auch wenn die Rechtslage in den beiden besagten Fällen unklar ist, sich das Unternehmen nicht strafbar machen wollte und daher nicht in der Lage war die Daten an die Polizei herauszugeben.

Facebook überarbeitet seine Datenschutztools

Aufgrund der anhaltenden Kritik im Zuge des Datenskandals hat Facebook nun seine Prviatsphäre-Tools überarbeitet. Ziel sei es, den Nutzern mehr Kontrolle über Ihre Daten zu ermöglichen. Um dies zu erreichen wuden die Einstellungen zur Prviatsphäre otpisch derart angepasst, dass der Zugang vereinfacht wurde und einzelne Einstellungsmöglichkeiten leichter auffindbar sind. Dadurch soll es den Nutzern möglich sein, transparenter zu erkennen, welche Informationen durch Facebook geteilt werden. Um eine solche erhöhte Transparenz zu ermöglichen, sollen die Mitglieder des Social-Media-Netzwerks in leicht verständlicher Sprache darüber informiert werden, wie personenbezogene Daten gesammelt und sodann verarbeitet werden. Hierzu wurde eine zeitnahe Aktualisierung der Datenrichtlinien angekündigt. In diesem Zusammenhang teilt Facebook mit, dass es nicht darum ginge “neue Berechtigungen zum Sammeln, Nutzen oder Teilen von Daten zu erlangen.” Vielmehr ginge es um eine offengelegte Verarbeitung der Daten. Hierzu arbeitet das Unternehmen mit Aufsichtsbehöden und Datenschutz-Experten zusammen.

Die angekündigten Maßnahmen stehen dabei im Lichte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai diesen Jahres Anwendung findet. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Betroffene transparent darüber informiert werden, wie und durch wen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Um den erhöhten Pflichten der DSGVO nachzukommen, arbeite Facebook bereits “seit geraumer Zeit” an der Anpassung der Prozesse.

Daten bei Facebook zu unsicher

26. März 2018

Nach einer Umfrage von US-Bürgern hat die Reuters/Ipsos Studie herausgefunden, dass die Mehrheit der Ansicht ist, dass ihre Daten bei Facebook schlechter aufgehoben sind als bei anderen Internet-Unternehmen.

Lediglich 41 % sind davon überzeugt, dass das soziale Netzwerk die Datenschutzvorschriften einhält. Bei Amazon und Google wissen ca. 60 % ihre Daten sicher.

Dieses Misstrauen gegenüber Facebook entstammt wahrscheinlich aus dem aktuellen Datenskandal, bei der Daten von etwa 50 Millionen Facebook-Nutzer ausgespäht wurden.

Nun sollen auch hunderte mit Facebook verknüpfte Apps untersucht werden. Als Gegenmaßnahme sollen auch die Privatsphäre- Einstellungen verbessert und der Zugriff von App-Anbieter eingeschränkt werden.

Dies ist zwar alles begrüßenswert, dennoch zu spät, denn wenn persönliche Daten einmal in die falschen Hände gelangen, sind sie kaum noch zu schützen.

Umso wichtiger ist es, dass Datenschutz am Anfang der Überlegung steht, quasi als Voreinstellung und nicht als unwichtige Draufgabe.

 

 

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