Deutscher Mieterbund kritisiert Datenschutz bei der Wohnungssuche

19. April 2017

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat auf seiner Internetpräsenz einen Artikel veröffentlicht, in dem er den Datenschutz bei der Wohnungssuche bemängelt. Kritisiert wird, dass Wohnungssuchende, gerade in Gebieten mit knappem Wohnraum, aufgefordert werden, sensible Daten preiszugeben. Diese Praxis verstoße gegen den Datenschutz. Grund für dieses Urteil war dem Deutschen Mieterbund zufolge eine Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen (LDI). Demnach hat es bei allen 40 geprüften Immobilienmaklern und Wohnungsverwaltungen datenschutzrechtliche Beanstandungen gegebe. Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten Helga Block würden so unter anderem Personalausweise kopiert, nach früheren Wohnsitzen gefragt und eine Vorlage der Schufa, die Informationen für Kredite sammelt, angefordert. Hinzukämen unzulässige Fragen zum Beruf oder zum Familienstand. Den Wohnungssuchenden bliebe allerdings aufgrund des knappen Wohnraums in Großststädten und Ballungsräumen keine andere Wahl als den Forderungen nachzukommen.

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken fordert Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Konsequenzen. “Wir begrüßen die Aktion des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten. Jetzt müssen bundesweit Konsequenzen aus dieser Untersuchung gezogen werden. Die Angebote von Maklern, Verwaltern und Vermietern, insbesondere auch der Online-Portale, müssen kontrolliert werden. […]”.

Schließlich ist dem Artikel des DMB eine Liste mit den wichtigsten Punkten, die geändert werden sollen, angefügt:

  • Die Mieterselbstauskunft muss ein Interessent erst ausfüllen, wenn nach erfolgter Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung besteht.
  • Kontaktdaten aus vorangegangenen Mieterverhältnissen dürfen nicht abgefragt werden.
  • Fragen zum Familienstand, zum Geburtstag sowie zum Verwandtschaftsverhältnis der zum Haushalt gehörenden Kinder und sonstigen Angehörige sind nicht erforderlich und unzulässig.
  • Fragen nach der Dauer der beruflichen Beschäftigung sind unzulässig.
  • Die undifferenzierte Forderung nach Vorlage einer “Schufa-Auskunft” oder “Schufa-Selbstauskunft” oder einer ähnlichen Bonitätsauskunft ist unzulässig. Erst wenn der Abschluss des Mietvertrages unmittelbar bevorsteht, dürfen Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien erfragt und die Vorlage einer Bonitätsauskunft verlangt werden.
  • Eine Kopie des Personalausweises darf ebenfalls nicht gefördert werden.

 

Kritische Resolution des Europäischen Parlaments zum “Privacy Shield”

12. April 2017

In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament eine sehr kritische Resolution zum EU-US Privacy Shield angenommen und damit die bereits seit der Existenz des Übereinkommens existierenden Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit europäischen Datenschutzgrundsätzen bekräftigt.

Zwar erkennt es Verbesserungen im Vergleich zu dem vor dem Privacy Shield bestehenden Verfahren nach der “Safe-Harbour”-Entscheidung, jedoch werden nach wie vor gravierende Mängel bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in die USA gesehen. Vor allem kritisieren die Parlamentarier

  • einen ungenügenden Schutz personenbezogener Daten von Betroffenen aus der EU vor dem Zugriff durch US-Geheimdienste,
  • keine durchsetzbaren und damit wirkungsvollen Rechte von Betroffenen auf Widerspruch, Löschung oder Auskunft gegenüber US-Unternehmen.

Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses des EU-Parlaments, fordert die EU-Justizkommissarin Jourovà auf, umgehend zu handeln und den Druck auf die US-Regierung zu erhöhen. Das Privacy Shield müsse zu einem echten Schutzschild gemacht werden, andernfalls gehe die Europäische Kommission das Risiko ein, dass der Europäische Gerichtshof die Regelung zukünftig (erneut – wie schon bei “Safe Harbour” geschehen -) für ungültig erklärt.

Vor diesem Hintergrund ist es nach wie vor empfehlenswert, alternative rechtliche Absicherungen neben einem Beitritt im EU-US Privacy Shield für solche Unternehmen vorzusehen, für die eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA relevant ist.

Zugriffsrechte auf Nutzerdaten für Apples Clips-App ohne Nutzererlaubnis

Wenn eine iOS-App auf Daten und bestimmte Gerätefunktionen zugreifen möchte, muss sie beim Nutzer vorher um Erlaubnis bitten. Dies scheint Apple jedenfalls bei der eigenen App Clips anders zu sehen.

Laut heise online räume Apple seiner neuen App Clips Zugriffsrechte auch ohne die Erlaubnis des Nutzers ein. Die App habe demnach Sonderrechte, die einen automatischen Zugriff auf Kamera, Fotos, Adressbuch, Musikbibliothek, Spracherkennung und Mikrofon ermöglichen würden, ohne dass der Nutzer diesen Zugriff erlauben müsse. Anders wohl nur in Hinblick auf die Ortungsfunktion. Hier sei noch eine Erlaubnis des Nutzers von Nöten.

Apps von Drittentwicklern hingegen müssten beim Nutzer um Erlaubnis fragen. Darüber hinaus müssten Drittentwickler den Zugriff sogar begründen, möchte ihre App auf solche Daten und Gerätefunktionen zugreifen.

Durch die Einräumung der Sonderrechte tauche die App auch nicht in der Datenschutzeinstellung des Gerätes auf.

Die Datenschutzeinstellung ermöglicht dem Nutzer grundsätzlich, Zugriffsmöglichkeiten nachträglich zu entziehen. Damit kann der Nutzer entscheiden, welche App Zugriff auf welche Anwendungen, Dienste und Gerätefunktionen erhalten soll. Somit kann er gezielt steuern, welche Daten er an welche App preisgeben möchte.

 

Großbritannien und der Datenschutz nach dem Brexit

10. April 2017

Das ‘Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland` (Großbritannien) wird aus der EU austreten. Der sogenannte Brexit ist inzwischen beschlossene Sache und hat begonnen. Mit Ablauf der nächsten zwei Jahre wird der Brexit vollzogen sein.

Jetzt muss sich die Frage stellen, wie sich der Datenschutz nach dem Brexit entwickelt, denn vor allem für Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder gelten besonders strenge Regeln und zu diesen Nicht-EU-Ländern gehört dann auch Großbritannien.

Großbritannien kann schon immer als Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes bezeichnet werden und ist auch heute noch aktiv an der EU-Datenschutzrecht Gesetzgebung beteiligt. Die anstehende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt für Großbritannien jedoch keine Rolle mehr, weil sie zum Zeitpunkt des in Krafttretens, sofern der Brexit nach Plan läuft, nicht mehr in der EU sind, sodass Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die DSGVO keinen Sinn machen. Allerdings ist zu beachten, dass der Regierung Großbritanniens daran gelegen sein muss, dass auch nach dem Brexit ein freier Datenfluss zwischen dem dann Nicht-EU-Land und den EU-Ländern gegeben sein muss. Deswegen ist davon auszugehen, dass sich das Datenschutzrecht nach dem Brexit dem der DSGVO anpassen wird, sodass keine Beeinträchtigungen bestehen. Ansonsten besteht die Möglichkeit das Firmen ihre Firmensitze in die EU verlegen, was zu einer Katastrophe für die Wirtschaft Großbritanniens führen kann.

Datenschutzmängel in Berliner Krankenhäusern

7. April 2017

Die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk moniert den Umgang der Berliner Gesundheitsbehörden mit Gesundheitsdaten, insbesondere im Zusammenhang mit Patientendaten in Berliner Krankenhäusern. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbereich kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragten die fehlende Ausstattung der Gesundheitsbehörden unter anderem mit moderner Technik und den erforderlichen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund lassen sich Datenpannen, wie das unbeabsichtigte Offenlegen von Patientendaten gegenüber unbeteiligten Dritten durch die Gesundheitsbehörden, nicht verhindern.

Erhebliche Kritik äußerte die Datenschutzbeauftragte auch hinsichtlich einer mangelnden Erfassung dezentraler Prozesse innerhalb von Tochtergesellschaften der Krankenhäuser oder einer lückenhaften Umsetzung der IT Sicherheitsvorgaben bei Wartungen von Krankenhaus-ITs.

In diesem Zusammenhang wird der aktuelle Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, nach dem die Datenschutzaufsichtbehörden keine Kontrollen mehr vor Ort im Arbeitsbereich von Berufsgeheimnisträgern ausüben dürfen, keinesfalls zu einem besseren Schutzniveau der Berliner Gesundheitsdaten führen. Denn ob die Krankenhäuser die ihnen datenschutzrechtlich vorgegebenen Maßnahmenergreifungen auch tatsächlich umsetzen, könnten die Aufsichtsbehörden demnach überhaupt nicht mehr nachkontrollieren.

Spam-Mails von DHL im Umlauf

Die Polizei Niedersachsen hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie vor betrügerischen E-Mails im Design von DHL warnt.

DHL verschickt nicht nur Pakete über den Postweg, sondern auch dazugehörige Mitteilungen die den Empfänger über den Tag der Lieferung informieren. Diese Mitteilungen werden momentan von Betrügern genutzt. Die Täter geben sich als der Paketdienst aus und verschicken im Namen des Versandriesen gefälschte E-Mails die eine Schadsoftware enthalten.

Die E-Mails haben den Betreff “Ihr DHL Paket kommt am…“. Wenn der Empfänger diese Mail öffnet und den darin enthaltenen Link anklickt, um die Sendungsverfolgung zu öffnen wird er auf Internetseiten weitergeleitet, die eine Schadsoftware in Form eines Javascripts enthalten.

Die gefälschten E-Mails können Nutzer an der Optik feststellen. Die Umlaute werden nicht richtig angezeigt und auch der Link zur Sendungsverfolgung kann bestenfalls als kryptisch bezeichnet werden. Es wird empfohlen den Link nicht zu öffnen, zudem ruft die Polizei Niedersachsen Betroffene auf eine Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.

Datenschutzbehörden ohne ausreichend Personal für die DS-GVO

6. April 2017

Vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai kommenden Jahres steigt bei den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder der Bedarf an qualifiziertem Personal, denn Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche werden stark anwachsen.

Nach einer aktuellen Umfrage des Handelsblatts zeigt sich, dass insbesondere bei den Ländern nicht rechtzeitig genügend Personal zur Verfügung stehen wird, um die z. T. komplexen Neuerungen umzusetzen. Die Hälfte der betroffenen Behörden führt derzeit noch Verhandlungen über Haushaltserhöhungen, in einigen Bundesländern steht bereits fest, dass es dieses Jahr nicht mehr zu Neueinstellungen kommen kann (so in Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen und Thüringen).

Nach dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspars sei mithin zu befürchten, dass “die Kluft zwischen den rechtlichen Erwartungen, die der Gesetzgeber mit der neuen Regelung verfolgt, und der defizitären Ausstattungssituation noch viel größer wird, als sie bereits unter der gegenwärtigen Rechtslage ist“.

Etwas besser sieht die Personalsituation beim Bund aus. Nach Informationen der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff sind für ihre Behörde bereits 32 neue Stellen für die DS-GVO vorgesehen.

Britische Innenministerin fordert Zugriffsmöglichkeiten auf Messenger-Apps

5. April 2017

Nicht zuletzt aufgrund des Terroranschlages in London vor rund einer Woche äußerte sich die britische Innenministerin Amber Rudd in einem TV-Interview mit dem BBC kritisch zu den fehlenden Zugriffsmöglichkeiten auf verschlüsselnde Messenger-Apps wie WhatsApp. “Früher hat man Briefumschläge mit Dampf geöffnet oder Telefone abgehört, wenn man herausfinden wollte, was Leute taten, auf legale Weise, mit richterlichen Beschlüssen, aber in dieser Situation müssen wir sicherstellen, dass unsere Geheimdienste die Möglichkeit haben, Dinge wie verschlüsseltes WhatsApp zu durchdringen.”

Vor dem Hintergrund, dass Attentäter eines Terroranschlags oftmals im Vorhinein mit Mitwissern oder Mittätern mit Hilfe der Messenger-Apps kommunizieren – Berichten zufolge so auch vor dem Terroranschlag in London – sei es “vollkommen inakzeptabel”, dass Sicherheitsbehörden die Nachrichten der Apps nicht einsehen können. Hierbei ginge es ihr nicht um die Möglichkeit auf alle Chat-Nachrichten zuzugreifen, sondern um “vorsichtig durchdachte, gesetzlich abgesicherte Vereinbarungen”. Bestenfalls strebe sie es an, dass die App-Hersteller freiwillig mit der britischen Regierung zusammenarbeiten und damit keine Gesetze nötig wären. Rudd kündigte an, sich mit ihrem Anliegen an die Unternehmen zu wenden.

Darüber hinaus forderte sie die Unternehmen auf, extremistische Veröffentlichungen bereits vor der Veröffentlichung wirksamer zu blockieren. “Die Firmen kennen die Technik und die Hashtags am besten, um zu verhindern, dass dieses Zeug online geht, nicht nur, um es nachträglich zu sperren”. Auch an diesem Punkt bevorzuge sie eine freiwillige Vereinbarung mit dem Firmen, anstatt neue Gesetze einzuführen. Kritisch sehe sie daher die vom deutschen Justizminister Heiko Maas geplanten hohen Geldstrafen für Plattformbetreiber, die illegale Inhalte nicht schnell löschen.

 

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