Schlagwort: Alexander Dobrindt

Dobrindt will als Folge von WannaCry das IT-Sicherheitsgesetz verschärfen

17. Mai 2017

Der Bundesminister für digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU), will das IT-Sicherheitsgesetz verschärfen. Grund für seinen Vorstoß ist der Krypto-Trojaner WannaCry, der in den letzten Tagen für Aufsehen sorgte.

Der Trojaner hat weltweit hunderttausende Windows-Rechner lahmgelegt. Die Ransomware WannaCry ist ein Erpressungstrojaner. Ist der Rechner einmal befallen verschlüsselt das Programm Benutzer- und Systemdateien und fordert den Nutzer auf, einen bestimmten Betrag in Bitcoins zu zahlen, damit die die Dateien wieder freigegeben werden. Zudem versucht das Programm noch weitere Rechner zu infizieren.

Steven Wilson, der Chef der Ermittlergruppe EC3, des europäischen Cybercrimezentrums, sagt: “Das ist der größte Cyberangriff, den wir weltweit bisher gesehen haben und wir können sein Ausmaß auf die Wirtschaft nicht vorhersagen”.

Das Ausmaß des Angriffs ist enorm, auch wenn der Trojaner inzwischen durch Zufall gestoppt wurde und das erpresste Geld wahrscheinlich nicht mehr als 30.000€ einbringen wird. Der Schaden ist riesig. Betroffen sind nicht nur tausende Rechner von Privatpersonen, sondern auch beispielsweise die Deutsche Bahn, die Probleme mit den Anzeigetafeln und Ticketautomaten seit Tagen versucht wieder in den Griff zu kriegen.

Auf Grundlage dessen fordert Bundesminister Dobrindt ein schärferes IT-Sicherheitsgesetz und bringt eine Meldepflicht ins Spiel, damit Infrastrukturen besser geschützt werden. „IT-Störungen sollen zwingend dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet werden“.

Gesetzentwurf zur PKW-Maut datenschutzrechtlich undifferenziert

29. Januar 2015

Seitens der EU und diverser Mitgliedsstaaten ist und bleibt die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt initiierte PKW-Maut ein umstrittenes Thema. Und auch Datenschützer sind seit Beginn derer Ausarbeitung auf den Plan gerufen und weisen auf die zahlreichen Gefahren für die Betroffenen hin.

Diese Bedenken bekommen auch nach dem jüngsten Stand des Gesetzentwurfs wieder neuen Vorschub, wie Heise berichtet. Denn um eine gerichtliche Verwertbarkeit der erhobenen Daten sicherzustellen bleibt es hinsichtlich des beabsichtigten Zwecks unerlässlich ein Bild des Fahrzeugs, sowie die Zeit und den Ort der Erfassung zu dokumentieren. Gleichwohl steht die Aussage des Ministeriums im Raum, dass eben keine Bewegungsdaten und daraus entsprechend ableitbare Bewegungsprofile erhoben würden. Dieser zunächst offensichtliche Widerspruch wird jedoch nicht anhand klarer Definitionen innerhalb des Gesetzentwurfs aufgeklärt und aufgehoben. Hier bleibt es seitens des Ministeriums bei dem Standpunkt, dass “Mautdaten” nicht mit Standort- oder Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich vergleichbar seien und die konkrete technische Ausgestaltung im weiteren Verfahren auszuarbeiten sei. Hierbei würden alle Datenschutzanforderungen berücksichtigt.