Schlagwort: autonomes Fahren

BSI Branchenlagebild: Datensicherheit in der Automobilindustrie

30. September 2021

Am 07.09.2021 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sein Branchenlagebild Automotive. Eigenen Angaben zufolge arbeiten das BSI und der Verband der Automobilindustrie (VDA) in Fragen der Cyber-Sicherheit eng zusammen, um diesen für den Wirtschafts- und Automobilstandort Deutschland wichtigen Bereich der Digitalisierung sicher zu gestalten. Neben der Datensicherheit sollen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen stärker in den Fokus rücken. Darüber hinaus müsse auch der Datenschutz stärker berücksichtigt werden.

Ziel der Zusammenarbeit von BSI und VDA sei es, ein gemeinsames Verständnis zu den Teilgebieten der Cyber-Sicherheit in Fahrzeugen und der Informationssicherheit in der Automobilindustrie zu etablieren und daraus Handlungsbedarfe abzuleiten, zum Beispiel im Bereich der Standardisierung. In Zukunft könne man dann gemeinsam Handlungsempfehlungen für Politik und Automobilindustrie entwickeln.

Als beispielhafte Herausforderungen nennt das BSI ein Orts-Tracking von Verkehrsteilnehmern durch Dritte und das unerkannte Aufzeichnen von Personen über Kameras, die für das automatisierte Fahren erforderlich sei. Moderne Autos seien längst fahrende Hochleistungsrechner, die nicht mehr nur mit Kurbelwelle oder Elektromotor angetrieben, sondern in erheblichem Maße von digitaler Technik gesteuert würden.

„Wenn wir digitale Technologie nutzen wollen, um Autos autonom fahren zu lassen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern und den Energie- und Kraftstoffverbrauch zu reduzieren, dann darf diese Technologie nicht durch unbefugte Dritte manipulierbar sein”, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Konkret sollen dabei Technologien wie die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation und 5G das Autofahren sicherer und komfortabler machen. Durch die Digitalisierung ermögliche man auch neue Dienstleistungen und Funktionen im Fahrzeug. Damit mögliche Cyber-Angriffe keinen Einfluss auf die Fahrsicherheit hätten und geeignete Schutzmechanismen integriert werden könnten, müssten entsprechende Gefährdungen bereits frühzeitig im Entwicklungszyklus neuer Fahrzeugmodelle berücksichtigt werden.

Die Veröffentlichung der Publikation verdeutlicht, dass Hersteller, Zulieferer, Entwickler und andere Dienstleister der Automobilbranche durchaus in den Fokus des BSI gerückt sind.

Neues zum Thema Autonomes Fahren

25. August 2017

Am 23.08.2018 hat Bundesminister Alexander Dobrindt im Kabinett den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Der Bericht umfasst im Kern Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme. Beschlossen wurde daraufhin, dass ein Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse des Berichts erstellt werden soll.

Dobrindt:

„Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Diese Leitlinien setzen wir jetzt um – und bleiben damit international Vorreiter für die Mobilität 4.0.“

Kernpunkte sind:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).‎
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
  • Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Aus dem Bericht ist des Weiteren zu entnehmen, dass viele technische und personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, um ein autonomes Fahren überhaupt erst zu ermöglichen. Dabei treten nicht nur Mensch und Maschine in Kontakt, sondern eben auch technische Einrichtungen untereinander. Systeme innerhalb des Fahrzeugs werden mit neuen Systemen außerhalb des Fahrzeugs miteinander kommunizieren müssen. Um eine völlige Totalüberwachung aller Verkehrsteilnehmer zu vermeiden und um einen gewissen autonomen Handlungsspielraum im Straßenverkehr beizubehalten, ist es wichtig, dass Systeme datenschutzfreundlich gestaltet werden. Der Ausgleich zwischen Datensammlung und informationeller Selbstbestimmung wird in den nächsten Jahren eine noch wichtigere Rolle spielen als es bereits jetzt schon der Fall ist.

In diesem Zusammenhang stellt der Bericht beispielsweise klar: „Entsprechend dem datenschutzrechtlichen Grundsatz Privacy by Default sollten die Fahrzeuge zudem bereits bei Auslieferung datenschutzfreundliche Voreinstellungen besitzen, welche Erhebungen, Verarbeitungen und Nutzungen von nicht-fahrzeugsteuerungserheblichen Daten, sofern diese nicht absolut sicherheitsrelevant sind, unterbinden, bevor diese nicht durch den Fahrer aktiv freigegeben werden (…)“

 

Ethikkommission stellt Regeln zum autonomen Fahren auf

20. Juni 2017

Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Ethikkommission hat Leitlinien für selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen entworfen und diese heute vorgestellt.

Das Gremium unter Vorsitz von Udo Di Fabio wurde eingesetzt, um Empfehlungen dafür zu geben, was in automatisierte Fahrsysteme künftig zulässig, und was ausdrücklich nicht erlaubt sein sollte.

Dabei wurden neben rechtlichen auch ethische Grundsätze ins Auge gefasst. Es wurden 20 konkrete Regeln aufgestellt, die für das autonome Fahren gelten sollen, in denen auch die datenschutzrechtlichen Bedenken der Kommissionsmitglieder (darunter Wissenschaftler und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik) Ausdruck finden. So heißt es beispielswese: “Eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Fahrzeuge im Kontext einer digitalen Verkehrsinfrastruktur ist ethisch bedenklich, wenn und soweit sie Risiken einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer und der Manipulation der Fahrzeugsteuerung nicht sicher auszuschließen vermag.” Grundsätzlich müssten die Fahrzeughalter stets in der Lage sein, über die Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten zu entscheiden.